Beschlussvorlage - BV/2023/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, die Einrichtung einer heilpädagogischen Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Wochenstunden im Kindergarten der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau bis zum 31.12.2024 zu genehmigen. Die Kosten dieser Stelle i. H. v. ca. 51.600 € pro Jahr trägt die Stadt Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

 

Durch eine zusätzliche heilpädagogische Stelle soll optimal auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder eingegangen werden.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, eine zusätzliche heilpädagogische Stelle einzurichten.

 

Somit wird eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder gewährleistet.

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Darstellung des Sachverhalts

Frau Funck (Leitung des Kindergartens der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau) hatte bereits am 08.07.2022 einen Antrag auf eine zusätzliche heilpädagogische Stelle mit 32 Wochenstunden gestellt. In diesem Antrag berichtet Frau Funck von einem Migrationsanteil von 97,25 % in der Kita Feldstraße. Sowohl Eltern als auch Kinder würden kaum Deutsch sprechen können. Es seien nur wenige deutsche Kinder auf der Warteliste vertreten. Die wenigen deutschen Kinder in der Kita würden zum Teil aus sozial schwächeren Familien kommen. Frau Funck bezeichnet die Kita der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau in ihrem Antrag selbst als „Brennpunkt-Kita“. Der vorgegebene Personalschlüssel sei nicht ausreichend. Den Kindern mit Fluchterfahrung könne nicht adäquat geholfen werden. Der Bedarf an heilpädagogischen Maßnahmen steige stark an. Eine Umsetzung der Maßnahmen könne trotz vorliegender heilpädagogischer Bewilligungen nicht erfolgen, da kein Personal zu finden sei. All diese Umstände würden die Mitarbeitenden der Kita sehr belasten und zu Krankmeldungen führen. In der Folge würden Gruppenschließungen oder Kürzungen der Betreuungszeit auftreten. Dies führe wiederum dazu, dass die Eltern von Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses bedroht seien, da keine konstante Betreuung gewährleistet sei. Frau Funck berichtet zudem von ihrer Sorge vor Kündigungen der Mitarbeitenden aufgrund der geschilderten Umstände.

 

Dieser Antrag wurde dem städtischen Kita-Kuratorium im Jahr 2022 von der Verwaltung vorgelegt. Frau Funck und Herr Brenner (Geschäftsführer des Ev. –Luth. Kita-Werks) haben den Antrag in der Sitzung des Kita-Kuratoriums am 16.08.2022 vorgestellt. Das Kita-Kuratorium hat dem BKS nicht empfohlen, dem Antrag stattzugeben und die Kosten nachträglich in den Haushalt 2023 aufzunehmen. In den folgenden Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport und des Rates der Stadt Wedel wurde der Empfehlung des städtischen Kita-Kuratoriums nicht widersprochen.

 

Diese Entscheidung wurde dem Kita-Träger und der Kita-Leitung zu Beginn dieses Jahres durch das Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten der Stadt Wedel mitgeteilt. Daraufhin ging ein erneuter Antrag der Kita-Leitung Frau Didzoneit ein. In diesem Antrag wurde darum gebeten, die Ablehnung des Antrags zu überprüfen. Die Kita-Leitung Frau Didzoneit bekräftigt die im ersten Antrag geschilderte Problemlage und berichtet, dass die Grundschulen den fehlenden Wortschatz der Kinder aus dem Kindergarten der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau bemängeln würden. Aufgrund der Sprachbarrieren sei die Elternarbeit zudem zeitaufwendig.

 

Anfang des Jahres nahm zudem eine Elternvertreterin des Kindergartens der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau Kontakt zur Verwaltung auf. Diese Elternvertreterin bekräftigte die von den Kita-Leitungen geschilderten Probleme in der Kita, in den Grundschulen und gegenüber den Arbeitgebern der Eltern. Sie bezeichnete ihren Anruf als „telefonischen Brandbrief“ und bat die Stadt Wedel um Unterstützung.

 

Sowohl der erste Antrag vom 08.07.2022 als auch der zweite Antrag aus dem Januar 2023 sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die beantragten Mittel für eine zusätzliche heilpädagogische Stelle mit 32 Wochenstunden sind im Haushalt nicht eingeplant. Da sich die Stadt Wedel zum Stand der Erstellung dieser Beschlussvorlage in der haushaltslosen Zeit befindet könnte dem Antrag nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes der Stadt Wedel durch die Kommunalaufsicht entsprochen werden.

 

Die beantragten Mittel für eine zusätzliche heilpädagogische Stelle sind nicht im SQKM enthalten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die ab 2025 ein „add-on“ darstellen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, eine eventuelle Genehmigung bis zum 31.12.2024 (Ende des Evaluationszeitraums des KiTaG) zu befristen. Über eine mögliche Verlängerung könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Träger-Vertreter und die Kita-Leitungen werden zur Sitzung des BKS eingeladen, um persönlich die Situation schildern und Fragen beantworten zu können.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des Kindergartens der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Schulau stattzugeben. Die Problemstellungen wurden von den Kita-Leitungen nachvollziehbar dargelegt. Auch die Schilderungen der Elternvertreterin waren eindrücklich und haben die Ansicht der Kita-Leitungen bestätigt. Eine Unterstützung ist aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um den Kita-Betrieb aufrechtzuerhalten, die Mitarbeitenden zu entlasten und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die betroffenen Familien zu gewährleisten.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Als Alternative besteht die Möglichkeit, den Antrag des Kindergartens der Ev.-Luth. Christus Kirchengemeinde Schulau abzulehnen. Die im Antrag geschilderten Probleme würden dann unverändert bestehen bleiben.

 

Frau Didzoneit macht in ihrem Schreiben darauf aufmerksam, dass es ein „Hilfeschrei“ sei „wenn Eltern und Mitarbeiter darum bitten eine zusätzliche Stelle, sei es eine Heilpädagoge/in, Erzieher/in oder SPA für die Einrichtung zu schaffen“. Alternativ könnte anstatt einer heilpädagogischen Stelle Hilfe in anderer Form gewährt werden. Beispielsweise belaufen sich die Kosten für eine/n Erzieher/in mit 32 Wochenstunden laut Frau Funck auf ca. 48.900 €.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Eine Kompensationsmöglichkeit ist nicht gegeben.

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

51.600     

51.600     

 

     

 

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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