Beschlussvorlage - BV/2023/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt das Folgekostenkonzept Soziale Infrastrukturen der Stadt Wedel.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 20.10.2020 wurde der Antrag der Fraktion Die Linke und damit die Erstellung eines Folgekostenkonzeptes beschlossen.

 

Mit dem Folgekostenkonzept werden die ursächlichen Kosten für soziale Infrastruktur ermittelt, die der Stadt Wedel durch neu zu schaffendes Planungsrecht entstehen oder entstanden und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind. Besteht für ein Plangebiet bereits ein Baurecht, so sind von dem Planungsbegünstigten nur die Folgekosten für die durch eine Veränderung des Baurechtes zusätzlich ermöglichten Wohneinheiten zu tragen.

Die ermittelten Folgekosten werden gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Ziff.3 BauGB Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages.

 

Das Büro Gertz Gutsche Rümenapp hat die Herleitung der Folgekosten für die soziale Infrastruktur für die Stadt Wedel ermittelt und am 10.01.2023 dem Planungsausschuss und am 13.02.2023 allen interessierten Politikern vorgestellt.

Im Planungsausschuss am 14.02.2023 haben die einzelnen Fraktionen überwiegend positive Rückmeldungen zum Folgekostenkonzept abgegeben.

 

Das Folgekostenkonzept muss im Abstand von ca. 4-5 Jahren aktualisiert werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung begrüßt das Folgekostenkonzept Soziale Infrastrukturen. Mit diesem Konzept wird für alle Investoren transparent und frühzeitig aufgezeigt mit welchen Kosten sie pro neu zu schaffender Wohneinheit zu rechnen haben.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte das Folgekostenkonzept nicht beschlossen werden, wird die Berechnung der sozialen Infrastruktur wie bisher projektspezifisch erfolgen. Die Schulen werden aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung künftig mitbetrachtet.

Ohne das Folgekostenkonzept stehen für potenzielle Investoren die Kosten für soziale Infrastruktur nicht frühzeitig und transparent zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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