Beschlussvorlage - BV/2023/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Folgekostenkonzept Soziale Infrastrukturen der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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21.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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06.04.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Am 20.10.2020 wurde der Antrag der Fraktion Die Linke und damit die Erstellung eines Folgekostenkonzeptes beschlossen.
Mit dem Folgekostenkonzept werden die ursächlichen Kosten für soziale Infrastruktur ermittelt, die der Stadt Wedel durch neu zu schaffendes Planungsrecht entstehen oder entstanden und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind. Besteht für ein Plangebiet bereits ein Baurecht, so sind von dem Planungsbegünstigten nur die Folgekosten für die durch eine Veränderung des Baurechtes zusätzlich ermöglichten Wohneinheiten zu tragen.
Die ermittelten Folgekosten werden gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Ziff.3 BauGB Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages.
Das Büro Gertz Gutsche Rümenapp hat die Herleitung der Folgekosten für die soziale Infrastruktur für die Stadt Wedel ermittelt und am 10.01.2023 dem Planungsausschuss und am 13.02.2023 allen interessierten Politikern vorgestellt.
Im Planungsausschuss am 14.02.2023 haben die einzelnen Fraktionen überwiegend positive Rückmeldungen zum Folgekostenkonzept abgegeben.
Das Folgekostenkonzept muss im Abstand von ca. 4-5 Jahren aktualisiert werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollte das Folgekostenkonzept nicht beschlossen werden, wird die Berechnung der sozialen Infrastruktur wie bisher projektspezifisch erfolgen. Die Schulen werden aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung künftig mitbetrachtet.
Ohne das Folgekostenkonzept stehen für potenzielle Investoren die Kosten für soziale Infrastruktur nicht frühzeitig und transparent zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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