Mitteilungsvorlage - MV/2023/006

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Fördermaßnahme (kurze, eindeutige Beschreibung):

 

Das Land Schleswig-Holstein legt sein Förderprogramm der Engagementstrategie auch in 2023 neu auf und bietet für die Jahre 2023 bis 2025 Fördermittel für die Entwicklung der ehrenamtlichen Strukturen. Die Stadt Wedel hat aus dem Vorgängerprogramm bereits Fördermittel erhalten und konnten diese u.a. für die Ehrenamtsmesse oder das Netzwerk Wedel erfolgreich einsetzen. Zudem wurden kleinere Initiativen finanziell unterstützt.

 

Die Stadt Wedel hat auf die wachsenden Aufgaben der strukturellen Entwicklung und Verstätigung reagiert. So wurden 12,5 Wochenstunden (vom Seniorenbüro) für den Bereich netzwerkorientierte Gemeinwesenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Planungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Dadurch ist ein kontinuierlicher Prozess, Fortentwicklung und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Strukturen gewährleistet.

 

An den zukünftigen Maßnahmen soll ein möglichst großer Personenkreis partizipieren. Zu nennen sind hier insbesondere: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Menschen mit Behinderung, Migranten, Geflüchtete.

 

Die Antragstellung erfolgte zeitnah nach Bekanntgabe der Richtlinie Mitte Februar.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist in der Zeit vom 01.03.2023 bis 31.12.2025
vorgesehen.

Finanzierung:

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben betragen 97.600,00€. Für die Zuschussgewährung ist ein Eigenanteil von 20 % zu leisten. Entsprechend wurden Fördermittel in Höhe von 78.080,00€ beantragt.

Im Jahr 2023 wird es keinen Ausgleich nach §12 FAG geben (positiver Jahresabschluss 2022). Entsprechend beträgt der Eigenanteil die genannten 20 %. Die Stadt Wedel beantragt jedoch vorsorglich für die Jahre 2024 und 2025 den Bewilligungsbescheid ggf. nachträglich abzuändern, indem dann eine Vollfinanzierung des Landes gewährt werden könnte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Der Bescheid des FAG erst nach Prüfung des Landes im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres erstellt wird, die Stadt Wedel jedoch vorsorglich zum 01.01.2024 und 01.01.2025 einen Antrag auf Vollfinanzierung unter Vorbehalt stellt.

Der von der Stadt aufzubringende Eigenanteil an den Gesamtausgaben ist in Teilen über den Haushalt 2023 gedeckt. Entsprechend müssen keine zusätzlichen Haushaltsmittel eingeworben werden.


 

 

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