Beschlussvorlage - BV/2023/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der UBF beschließt den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023 der SEW mit der Änderung einer Entgeltstufe (EG) im Ingenieurbereich.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Personalgewinnung und -bindung im Ingenieurbereich für die Planung und Projektleitung des öffentlichen Kanalnetzes (Kanalbau/Kanalsanierung).

 

 

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Darstellung des Sachverhalts

Eine derzeit mit EG 10 ausgewiesene Stelle im Ingenieurbereich soll auf EG 11 angehoben werden und um ein entsprechendes Aufgabenfeld erweitert werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die derzeit laufende Ausschreibung brachte keine für das Aufgabenfeld geeigneten Bewerber*innen hervor, was sicherlich dem allgemeinen Fachkräftemangel geschuldet ist. Durch die Erhöhung der Entgeltstufe erhofft sich die Verwaltung eine Erhöhung des Bewerberkreises und eine damit verbundene qualifizierte Besetzung der vakanten Stelle. Die angestrebte Erhöhung des Gehalts bewegt sich je nach Erfahrungsstufe der Fachkraft von 3,7% - 9,4% (max. 6.500,- EUR brutto pro Jahr).

 

Sollte sich seit dem Verfassen dieser Beschlussvorlage eine positivere Bewerber*innensituation ergeben haben, sollte dennoch hierüber beschlossen werden, da offensichtlich auch zur Bindung von Fachpersonal in diesem Bereich eine höhere Eingruppierung erforderlich sein wird.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Zurzeit wird keine Alternative gesehen. Falls die Stelle nicht dauerhaft besetzt wird, hätte dies eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit zur Folge, die zu Sanierungsstau führen und damit zu Lasten der Qualität des öffentlichen Kanalnetzes gehen würde.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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