Beschlussvorlage - BV/2023/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dass die Stadt Wedel die Ko-Finanzierung für die im Rahmen des Landesprogramms „Sprach-Kita“ eingesetzten Sprachfachkräfte für bis zu 5 Jahre übernimmt.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

 

Mit dem Landesprogramm „Sprach-Kita“ unterstützen zusätzliche Sprachfachkräfte (19,5 Std. pro Woche) mit einem spezifischen Förderauftrag die Kitas.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Die Träger werden durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, sich für das Landesprogramm „Sprach-Kita“ zu bewerben und somit von zusätzlichen Sprachfachkräften in den Kitas zu profitieren.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ läuft zum 30.06.2023 aus. Der Verfahrensablauf fand bisher ohne die Standortgemeinden statt. Das Land Schleswig-Holstein wird das „Landesprogramm Sprach-Kitas“ ab dem 01.07.2023 starten. Mit dem Programm sollen 230 zusätzliche Sprachfachkräfte in den Kitas mit jeweils 19,5 Wochenstunden, 16 Fachberatungen und eine Servicestelle Sprach-Kita eingerichtet werden. Die Kita-Träger können nun Anträge für die Beteiligung am Landesprogramm „Sprach-Kita“ stellen und somit die Landesförderung für eine zusätzliche Sprachfachkraft beantragen. Die Anträge werden dann an die Standortgemeinden weitergereicht. Diese leiten die Anträge an das Land weiter. Die Finanzierungsvereinbarungen der Standortgemeinden mit den Trägern sind somit anzupassen. Durch das Landesprogramm „Sprach-Kita“ entsteht somit ein erhöhter Verwaltungsaufwand bei den Standortgemeinden. 

 

Das Land fördert die zusätzlichen Sprachfachkräfte mit monatlich 2.333,00 €, die über das SQKM ausgezahlt und von den Kommunen an die Kitas weitergeleitet werden müssen. Für die Anerkennung einer Sprachfachkraft im Rahmen des Landesprogramms „Sprach-Kita“ wird eine Eingruppierung in die TVöD Entgeltgruppe S 8b vorausgesetzt. Die jährlichen Arbeitgeberkosten für die einzelnen Erfahrungsstufen betragen in der Erfahrungsstufe 1 ca. 25.000 €, in der Erfahrungsstufe 2 ca. 26.700 €, in der Erfahrungsstufe 3 ca. 28.800 €, in der Erfahrungsstufe 4 ca. 31.700 €, in der Erfahrungsstufe 5 ca. 34.500 € und in der Erfahrungsstufe 6 ca. 36.600 €. Demgegenüber stehen jährliche Fördermittel des Landes i. H. v. 27.996,00 €. Ab der Erfahrungsstufe 3 sind die Fördermittel des Landes somit nicht mehr auskömmlich. Auf Nachfrage beim Städteverband lagen diesem keine Informationen darüber vor, dass nach einer Tariferhöhung eine Erhöhung der Fördermittel erfolgen wird. Hierdurch könnte also eine noch größere Finanzierungslücke entstehen.

 

Das Land fordert die Standortgemeinden im Antragsformular auf anzugeben, wer die fehlenden Mittel zur Finanzierung der zusätzlichen Sprachfachkräfte zahlt. Als Auswahlmöglichkeiten werden die Einrichtungsträger, die Standortgemeinden oder Dritte genannt.

 

Die Anerkennung als „Sprach-Kita“ erfolgt in der Regel für die Dauer von bis zu 5 Jahren. Dieser Zeitraum widerspricht dem gesetzlichen vorgeschriebenen Zeitraum für die Evaluation, die bis zum 31.12.2024 stattfindet. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe des Evaluationszeitraums wurden die Finanzierungsvereinbarungen der Stadt Wedel mit den Kita-Trägern bis zum 31.12.2024 befristet. Das Land stellt die Standortgemeinden durch das Landesprogramm „Sprach-Kita“ somit nun vor die Frage, ob sie sich bereits jetzt für ein „Add-on“ ab 2025 binden wollen.

 

Von den 15 Wedeler Kitas erfüllen 13 die Mindestvoraussetzung von 40 betreuten Kindern. Von diesen 13 Kitas konnten 10 zum Interesse am Landesprogramm telefonisch befragt werden. Davon waren drei bisher nicht am Bundesprogramm beteiligt und planen auch keine Teilnahme am Landesprogramm. Eine Kita war bisher beteiligt, wird sich nun aber nicht mehr bewerben. Sechs Kitas waren bereits beteiligt und möchten sich erneut bewerben. Die Entscheidung über die Auswahl der Kitas, die letztendlich für das Programm ausgewählt werden, fällt das Land.

 

Sollte sich der Rat der Stadt Wedel für eine Ko-Finanzierung der Sprachfachkräfte entscheiden, ist hierbei zu bedenken, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Mittel sind im Haushalt nicht eingeplant. Der Haushalt der Stadt Wedel ist zudem derzeit gesperrt. Die Stadt Wedel befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung.

 

Die Kosten, die bei einer Ko-Finanzierung des Landesprogramms „Sprach-Kita“ durch die Stadt Wedel entstehen, können nur schwer geschätzt werden, da nicht feststeht, wie viele Kitas aus Wedel vom Land ausgewählt werden und in welche Erfahrungsstufe die eingestellten Sprachfachkräfte eingestuft werden. Wenn alle sechs Kitas, die Interesse bekundet haben und auch die drei Kitas, die nicht erreicht werden konnten, ausgewählt werden und Sprachfachkräfte mit der Erfahrungsstufe 6 einstellen, entstehen jährliche Kosten von insgesamt 329.400 €. Demgegenüber stehen jährliche Fördermittel i. H. v. 251.964,00 €. Die jährlichen Kosten für die Stadt Wedel (ab 2025 „add-on“) würden sich somit auf 77.436 € belaufen. Tariferhöhungen sind noch nicht berücksichtigt. Die Kosten sinken je weniger Kitas sich bewerben, je weniger Kitas das Land auswählt und je geringer die Erfahrungsstufe der ausgewählten Sprachfachkräfte ist. 

 

Das Antragsverfahren ist gestartet und bis zum 31.03.2023 befristet. Aufgrund dieser Frist ist eine kurzfristige politische Entscheidung und somit Dringlichkeit geboten. Der nächste Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport findet am 22.03.2023 statt. Die anschließende Ratsversammlung tagt am 06.04.2023. Die Frist zur Antragstellung beim Land könnte dann nicht gehalten werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Ko-Finanzierung des Landesprogramms „Sprach-Kita“ durch städtische Mittel zu übernehmen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Qualität in den Wedeler Kitas erhalten oder sogar erhöht wird.

 

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ wird von den teilnehmenden Kitas sehr gelobt. Der hierdurch entstehende Mehrwert ist deutlich spürbar. Das Land beschreibt die geplanten Aufgaben der Sprachfachkräfte folgendermaßen: „Die Sprachfachkräfte beraten, begleiten und unterstützen die Kita-Teams für die alltagsintegrierte sprachliche Bildungsarbeit, auch bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien sowie der Ausrichtung auf eine inklusive Bildungsarbeit“. Die befragten Kitas sehen auch im neuen Landes-Programm einen wichtigen Qualitätsbaustein und möchten am Landes-Programm partizipieren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Wenn sich die Stadt Wedel nicht an der Ko-Finanzierung beteiligt, müssten die Träger diese übernehmen. Hierbei ist realistisch, dass den Trägern die Eigenbeteiligung nicht möglich ist und so keine Wedeler Kita eine Bewerbung für das Landesprogramm „Sprach-Kita“ abgeben kann. Dieses Szenario würde zu einem spürbaren Qualitätsverlust führen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Eine Kompensationsmöglichkeit ist im Produkt Kindertagesstättenangelegenheiten derzeit nicht absehbar.

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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