Beschlussvorlage - BV/2023/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB; hier: Hauentwiete - Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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14.02.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:
Die Holsteiner Wasser GmbH beabsichtigt auf dem Gelände des Wasserwerks Haseldorfer Marsch in der Hauentwiete eine ca. 10.000 m² große Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Der dort produzierte Strom soll weitgehend selbst verbraucht werden (über 98%) und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wedel stellt die Fläche als Versorgungsfläche (Wasserwerk) dar.
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht hat das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB eingestuft. Bedingung für die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB ist, dass der erzeugte Strom weit überwiegend durch das Wasserwerk selbst verbraucht wird und dass keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange vorliegen. Da die Bedingungen erfüllt sind, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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849,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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822,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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