Beschlussvorlage - BV/2023/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 35 und 36 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Hauentwiete zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage

Baugrundstück

 

Hauentwiete

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

21.11.2022

Flächengröße des Bauvorhabens

 

ca. 10.000 m²

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Die Holsteiner Wasser GmbH beabsichtigt auf dem Gelände des Wasserwerks Haseldorfer Marsch in der Hauentwiete eine ca. 10.000 m² große Photovoltaikfreiflächenanlage zu errichten. Der dort produzierte Strom soll weitgehend selbst verbraucht werden (über 98%) und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

 

Das Vorhaben befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wedel stellt die Fläche als Versorgungsfläche (Wasserwerk) dar.

 

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht hat das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB eingestuft. Bedingung für die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB ist, dass der erzeugte Strom weit überwiegend durch das Wasserwerk selbst verbraucht wird und dass keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange vorliegen. Da die Bedingungen erfüllt sind, ist das Bauvorhaben im Außenbereich zulässig.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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