Beschlussvorlage - BV/2023/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Verwaltungsgliederung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Geschäftszeichen:
- 3-111
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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●
Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.01.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 65 Abs. 2 und 3 GO i.V.m. § 55 Abs. 2 und 3 GO ist der Bürgermeister für die Gliederung der Verwaltung verantwortlich. Er legt Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung der Gemeindevertretung vor.
Es wird nun vorgeschlagen den Fachdienst Personal zum 01.05.2023 direkt dem Bürger-meister zuzuordnen. Bisher ist der Fachdienst Personal organisatorisch dem Fachbereich Interner Dienstbetrieb zugeordnet.
In den letzten Jahren ist das Thema Personal immer mehr in den Fokus geraten. Personalgewinnung und Personalbindung sind von essenzieller Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit der Stadt Wedel.
Das findet sich auch in einem strategischen Ziel der Stadt wieder: Die Stadtverwaltung verfügt jederzeit über ausreichend qualifiziertes Personal, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.
Für die Veränderung der Verwaltungsgliederung sprechen folgende Aspekte:
- Entscheidungen können schneller getroffen und umgesetzt werden
- Größere Akzeptanz von Maßnahmen/Entscheidungen
- Personalmanagement ist eine zentrale Steuerungsaufgabe
- Ermöglicht eine unabhängige konzeptionelle und strategische Arbeit
- Vermeidung von Reibungsverlusten
Aus den genannten Gründen sollte daher die vorgeschlagene Veränderung der Verwaltungsgliederung umgesetzt werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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159,1 kB
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