Beschlussvorlage - BV/2023/001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, dass der Fachdienst Personal direkt dem Bürgermeister als Stabstelle zugeordnet wird.

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 65 Abs. 2 und 3 GO i.V.m. § 55 Abs. 2 und 3 GO ist der Bürgermeister für die Gliederung der Verwaltung verantwortlich. Er legt Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgliederung der Gemeindevertretung vor.

 

Es wird nun vorgeschlagen den Fachdienst Personal zum 01.05.2023 direkt dem Bürger-meister zuzuordnen. Bisher ist der Fachdienst Personal organisatorisch dem Fachbereich Interner Dienstbetrieb zugeordnet.

 

In den letzten Jahren ist das Thema Personal immer mehr in den Fokus geraten. Personalgewinnung und Personalbindung sind von essenzieller Bedeutung für die Arbeitsfähigkeit der Stadt Wedel.

 

Das findet sich auch in einem strategischen Ziel der Stadt wieder: Die Stadtverwaltung verfügt jederzeit über ausreichend qualifiziertes Personal, um ihren Aufgaben gerecht zu werden.

 

Für die Veränderung der Verwaltungsgliederung sprechen folgende Aspekte:

 

- Entscheidungen können schneller getroffen und umgesetzt werden

 

- Größere Akzeptanz von Maßnahmen/Entscheidungen

 

- Personalmanagement ist eine zentrale Steuerungsaufgabe

 

- Ermöglicht eine unabhängige konzeptionelle und strategische Arbeit

 

- Vermeidung von Reibungsverlusten

 

Aus den genannten Gründen sollte daher die vorgeschlagene Veränderung der Verwaltungsgliederung umgesetzt werden.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...