Mitteilungsvorlage - MV/2022/118
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Tinsdaler Weg (Vorplanung) - Abwägung der Stellungnahme des ADFC Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-60/602 Boe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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12.01.2023
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Mai / Juni 2022 wurden dem PLA und dem UBFA verschiedene Ausbauvarianten für den Tinsdaler Weg vorgestellt (s. a. BV/2021/137-2). Nach längerer Beratungsphase wurde in den Ausschüssen mehrheitlich beschlossen, den Tinsdaler Weg in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und Verbesserungen für den Radverkehr vorzusehen.
Es wurden folgende Ausbauvarianten diskutiert und beschlossen:
Bereich A - zw. Am Lohhof und Galgenberg: mit beidseitigen Schutz-/Radfahrstreifen weiter planen
Varianten zu Bereich A: Gegenverkehr mit beidseitigen Schutzstreifen; Einbahnstraße mit beidseitigen Radfahrstreifen (d. h. auch gegenläufig); Einbahnstraße mit Radfahrstreifen und gegenläufigem Radweg
Bereich B - zw. Galgenberg und Grenzweg (HH): mit beidseitigen Radwegen weiter planen
Variante Bereich B: Fahrbahn mit beidseitigen Rad- und Gehwegen (auf Hochbord)
Im September 2022 erfolgte eine mehrwöchige Anliegerbeteiligung, in der Anwohner und Interessierte eine Stellungnahem zu den v. b. Ausbauvarianten abgeben konnten. Die Abwägung dieser Stellungnahmen wurde mit der BV/2022/099 vorgelegt.
Im Rahmen dieser Anliegerbeteiligung hat der ADFC Wedel (Herr Krämer, Herr Meyer und Herr Haemisch) eine Stellungnahme abgeben (s. Anlage – Stellungnahme ADFC).
In der Abwägung (s. Anlage zur BV/2022/099) ist diese Stellungnahme unter der lfd. Nr. 39 auf-geführt. Da sich der neue Variantenvorschlag des ADFC nicht mit der vorliegenden Beschlusslage des PLA und UBFA deckt, wurde dieser seitens der Verwaltung nicht berücksichtigt. Der weitere Inhalt der Stellungnahme des ADFC entspricht in Teilen den bisherigen Vorschlägen der Verwaltung bzw. der vorliegenden Beschlusslage.
Im Rahmen der Diskussion zur BV/2022/099 „Ausbau Tinsdaler Weg – Abwägung der Stellungnahmen und neuer Variantenvorschlag MIX 1-2-1“ wurde im UBFA am 08.12.2022 beschlossen, den Variantenvorschlag des ADFC vorgestellt zu bekommen, damit eine inhaltlich vollständige Abwägung aller bisher vorgelegten, möglichen Varianten gegeben ist.
Seitens der Verwaltung wurden die einzelnen Punkte der Stellungnahme des ADFC Wedel nun noch einmal näher betrachtet und abgewägt (s. Anlage – Abwägung - Tabelle).
Der neue Variantenvorschlag des ADFC (inspiriert von den Niederlanden) stellt eine gemeinsam genutzte Straße für den Rad- und den motorisierten Verkehr (inkl. Bus, Lkw etc.) dar, in der der Gegenverkehr beibehalten wird. Es sollen beidseitig 2 m breite Gehwege auf Hochbord entstehen. Die Fahrbahn soll insgesamt 8 m breit sein, mit wechselseitig angelegten Parkstreifen und Grünflächen in 2,10 m Breite. Die verbleibende, durchgängige Mindestfahrbahnbreite beträgt 5,9 m. Diese wird unterteilt in 2,65 m breite Fahrspuren, die durch einen 0,6 m breiten Pflaster-/ Rüttelstreifen getrennt werden.
Stellungnahme der Verwaltung zum Variantenvorschlag des ADFC:
Dieser Vorschlag entspricht grundsätzlich der Ausbauvariante „Ausbau ähnlich Bestand“. Hierbei ist jedoch keine Verbesserung für Radfahrende gegeben, da die Fahrbahn gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr (Bus, Lkw) genutzt werden muss. Ein Überholen langsam fahrender Verkehrsteilnehmer über den Mittel-/ Rüttelstreifen ist für Rettungsfahrzeuge (Krankentransporte etc.), aber auch Radfahrende sehr ungünstig und ggf. gefährlich. Es muss dabei sowohl eine „Barriere“ überfahren als auch in den Gegenverkehr gefahren werden. Die Anlage von 2 m breiten Gehwegen ist bei begrenzt verfügbarem Straßenraum möglich. Die Anlage von 2,65 m breiten Fahrspuren wäre nur in Anliegerstraßen mit reduzierter Geschwindigkeit (30 km/h) zulässig. Bei Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) sollte die lichte Breite der Fahrspur mind. 3 m betragen.
Weitere Ausführungen zum neuen Variantenvorschlag des ADFC: Einrichtung Tempo 30 (keine Zone) oder Fahrradstraße mit "Kfz frei". Es wird eine rote Einfärbung bzw. farbliche Markierung der Fahrspuren für den Radverkehr gewünscht. Die wechselseitige Anlage von Parkbuchten und Grüninseln (Baumanpflanzungen) bzw. alle 100-150 Meter Verschwenk der Fahrbahn soll der Unterbrechung der geradlinigen Durchfahrt dienen, damit nicht durchgängig 50 km/h gefahren werden kann. Es wird die Anordnung von Speedbumps quer zur Fahrbahn als Geschwindigkeits-begrenzung und zum besseren Queren der Fahrbahn für Fußgänger (auf einer Ebene) empfohlen. Des Weiteren sollen Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn.
Stellungnahme der Verwaltung zu den weiteren Ausführungen des ADFC:
Die Einrichtung einer Fahrradstraße oder Tempo 30 ist nur möglich, wenn der Tinsdaler Weg aus dem Vorbehaltsnetz der Stadt Wedel genommen wird (Ratsbeschluss erforderlich).
Eine farbliche Markierung von Radspuren/Radwegen ist für Wedel bisher nicht beschlossen worden. Grundsätzlich sinnvoll ist das bei Anlagen, die auch von Radfahrenden genutzt werden müssen
(Benutzungspflicht, durch angeordnete VZ).
Die Anlage von Speedbumps ist für Rettungsfahrzeuge (Krankentransporte etc.), aber auch für Radfahrende sehr ungünstig und ggf. gefährlich. Diese Barrieren können i. d. R. nur im Schritttempo (< 5 km/h) überfahren werden.
Die Anlage von Übergängen für Fußgänger bei den Speedbumps ist schwierig. Grundsätzlich hat der fließende Verkehr Vorrang. Die Anlage von Fußgängerüberwegen ist bei Tempo 30 nicht zulässig.
Das Aufbringen von Radpiktogrammen auf die Fahrbahn wäre möglich, berechtigt Radfahrende aber nicht zur Nutzung der gesamten Fahrspurbreite (Rechtsfahrgebot).
Fazit: Der neue Variantenvorschlag des ADFC steht der bisherigen Beschlusslage des PLA und UBFA entgegen. Wedel liegt in Deutschland und nicht in den Niederlanden! Es sind die geltenden Vorschriften (u. a. StVO, RASt, ERA etc.) zu beachten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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626,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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371,6 kB
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