Beschlussvorlage - BV/2022/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, als Gesellschaftervertreter den als Anlage beigefügten Tarifvertrag für die Beschäftigten der Kombibad Wedel GmbH zu beschließen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der Betriebsrat der Kombibad Wedel GmbH hat zusammen mit der Geschäftsführung im vergangenen Jahr einen Tarifvertrag ausgearbeitet, durch den eine Angleichung der Vergütung für die Beschäftigten der Badebucht an den TVöD erreicht werden soll. Wegen seiner finanziellen Auswirkungen wurde dieser Tarifvertrag unter der auflösenden Bedingung eines Gesellschafterbeschlusses geschlossen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Damit der Gesellschafterbeschluss ergehen kann, ist ein Ratsbeschluss erforderlich, um den Bürgermeister zu einer Stimmabgabe zu ermächtigen. Im Gesellschaftervertrag der Kombibad Wedel GmbH heißt es hierzu: „Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat vor Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung jeweils einen Beschluss des Rates der Stadt Wedel herbeizuführen, an dem er/sie gebunden ist“.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Sollte es in der Gesellschafterversammlung zu einer Ablehnung des Tarifvertrages kommen, tritt die entsprechende auflösende Bedingung in Kraft und der Tarifvertrag wird nichtig. Es tritt dann wieder er alte Stand ein.

 

Mit dem Tarifvertrag und der Angleichung an den TVöD gehen finanzielle Mehrkosten und damit voraussichtlich ein höheres Defizit der Badebucht einher.

 

Mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist sowie auf welcher Berechnungsgrundlage die Mehrkosten ermittelt wurden, kann ebenfalls den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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