Beschlussvorlage - BV/2022/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehaltsangleichung für die Beschäftigten der Kombibad Wedel GmbH
an den TVöD.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Geschäftszeichen:
- 3-20-VS
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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22.12.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Der Betriebsrat der Kombibad Wedel GmbH hat zusammen mit der Geschäftsführung im vergangenen Jahr einen Tarifvertrag ausgearbeitet, durch den eine Angleichung der Vergütung für die Beschäftigten der Badebucht an den TVöD erreicht werden soll. Wegen seiner finanziellen Auswirkungen wurde dieser Tarifvertrag unter der auflösenden Bedingung eines Gesellschafterbeschlusses geschlossen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Damit der Gesellschafterbeschluss ergehen kann, ist ein Ratsbeschluss erforderlich, um den Bürgermeister zu einer Stimmabgabe zu ermächtigen. Im Gesellschaftervertrag der Kombibad Wedel GmbH heißt es hierzu: „Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat vor Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung jeweils einen Beschluss des Rates der Stadt Wedel herbeizuführen, an dem er/sie gebunden ist“.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollte es in der Gesellschafterversammlung zu einer Ablehnung des Tarifvertrages kommen, tritt die entsprechende auflösende Bedingung in Kraft und der Tarifvertrag wird nichtig. Es tritt dann wieder er alte Stand ein.
Mit dem Tarifvertrag und der Angleichung an den TVöD gehen finanzielle Mehrkosten und damit voraussichtlich ein höheres Defizit der Badebucht einher.
Mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist sowie auf welcher Berechnungsgrundlage die Mehrkosten ermittelt wurden, kann ebenfalls den beigefügten Anlagen entnommen werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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