Beschlussvorlage - BV/2022/116
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Bahnhofstraße 18a - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.01.2023
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“ Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben |
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Baugrundstück
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages |
Geschossigkeit des Bauvorhabens |
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Gebäudehöhe |
Dachform Flachdach |
GRZ 0,46 |
GFZ 1,22 |
Gegenwärtig ist das Grundstück Bahnhofstraße 18a mit einem in Ost-West-Richtung ausgerichteten Baukörper bebaut. Entlang der Bahnhofstraße weist das Gebäude ein Vollgeschoss, entlang des Eichendorffweg drei Vollgeschosse auf. Dieses Bestandsgebäude soll abgerissen und durch den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Länge von rd. 58 m, 33 Tiefgaragen- sowie neun oberirdischen Stellplätzen ersetzt werden. Insgesamt sollen rd. 440 m2 gewerbliche Flächen im Erdgeschoss entstehen. Diese werden durch voraussichtlich 35 Wohnungen ergänzt. Mindestens 30 % der Nettowohnfläche werden als öffentlich geförderte Wohnungen errichtet. Überwiegend sind 2-Zimmer-Wohnungen geplant. Diese werden durch 3-Zimmer und 4-Zimmer-Wohnungen ergänzt. Auf dieser Grundlage wurde eine Bauvoranfrage gestellt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. , weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:
Für das Baugrundstück besteht kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan und ist somit gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben befindet sich jedoch im Stadtkern Wedels und unmittelbar südlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 4 „Stadtzentrum“. Dieser setzt für das nördlich angrenzende Grundstück Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO, maximal III Vollgeschosse, eine GFZ von 1,4 und die geschlossene Bauweise fest.
Das Bauvorhaben Bahnhofstraße 18a hält diese städtebaulichen Werte ein. Nach § 34 Abs. 1 BauGB, ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die vorliegende Planung erfüllt diese Kriterien. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können ebenfalls gewahrt bleiben; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Im Zuge des Bauvorhabens muss ein Feldahorn gefällt werden. Eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung des Ahorns kann durch den Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen grundsätzlich erteilt werden. Die Platanen im Eichendorfweg sind während der Bauphase umfangreich zu schützen und können erhalten bleiben.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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454,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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756 kB
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4
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(wie Dokument)
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751,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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679,9 kB
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