Beschlussvorlage - BV/2022/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für den Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses im Tinsdaler Weg 76 in Wedel zu erteilen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses

Baugrundstück

Tinsdaler Weg 76

     

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

20.10.2022

     

Geschossigkeit des Bauvorhabens

MFH: 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss

DH: 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss

 

Gebäudehöhe

MFH: rd. 11,50 m

DH: max. 9,00 m

Dachform

MFH: Satteldach

DH: Satteldach

GRZ

MFH: 0,26

DH: 0,24

GFZ

MFH: 0,47

DH: 0,21

 

Gegenwärtig ist das Grundstück Tinsdaler Weg 76 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Dieses Wohnhaus soll abgerissen werden. Auf dem rd. 1.320 qm großen Grundstück soll ein Mehrfamilien- sowie Doppelhaus errichtet werden. Das Mehrfamilienhaus wird entlang des Tinsdaler Wegs in der Bauflucht der sich westlich fortführenden Bestandsgebäude errichtet und weist zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss auf. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil wird ein Doppelhaus mit einem Vollgeschoss und Dachgeschoss errichtet. Insgesamt sollen so fünf bis sechs Wohneinheiten im Mehrfamilien- und zwei Wohneinheiten im Doppelhaus mit je einem Stellplatz geschaffen werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr 100r „Pulverstraße“, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:

 

Der Bebauungsplan trifft für das Grundstück Tinsdaler Weg 76 folgende Festsetzungen:

  • eingeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
  • maximal eine Wohneinheit in Einzel- und Doppelhäusern auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
  • maximale Forsthöhe von neun Metern auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
  • maximale Dachneigung von 45 Grad auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
  • Mindestgrundstücksgrößen in Abhängigkeit der Anzahl der Vollgeschosse

 

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des einfachen Bebauungsplans Nr. 100r ein. Die Zulässigkeit ist gegeben, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diesen Vorgaben wird entsprochen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können ebenfalls gewahrt bleiben; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Konsequenzen entstehen durch die Erteilung des Einvernehmens nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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