Beschlussvorlage - BV/2022/111
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Tinsdaler Weg 76 - Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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10.01.2023
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilien- und eines Doppelhauses |
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Baugrundstück Tinsdaler Weg 76
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages 20.10.2022
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Geschossigkeit des Bauvorhabens MFH: 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss DH: 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss |
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Gebäudehöhe MFH: rd. 11,50 m DH: max. 9,00 m |
Dachform MFH: Satteldach DH: Satteldach |
GRZ MFH: 0,26 DH: 0,24 |
GFZ MFH: 0,47 DH: 0,21 |
Gegenwärtig ist das Grundstück Tinsdaler Weg 76 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Dieses Wohnhaus soll abgerissen werden. Auf dem rd. 1.320 qm großen Grundstück soll ein Mehrfamilien- sowie Doppelhaus errichtet werden. Das Mehrfamilienhaus wird entlang des Tinsdaler Wegs in der Bauflucht der sich westlich fortführenden Bestandsgebäude errichtet und weist zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss auf. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil wird ein Doppelhaus mit einem Vollgeschoss und Dachgeschoss errichtet. Insgesamt sollen so fünf bis sechs Wohneinheiten im Mehrfamilien- und zwei Wohneinheiten im Doppelhaus mit je einem Stellplatz geschaffen werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen einfachen B-Planes Nr 100r „Pulverstraße“, weicht jedoch von dessen Festsetzungen ab, hier:
Der Bebauungsplan trifft für das Grundstück Tinsdaler Weg 76 folgende Festsetzungen:
- eingeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
- maximal eine Wohneinheit in Einzel- und Doppelhäusern auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
- maximale Forsthöhe von neun Metern auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
- maximale Dachneigung von 45 Grad auf den rückwärtig gelegenen Grundstücken
- Mindestgrundstücksgrößen in Abhängigkeit der Anzahl der Vollgeschosse
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des einfachen Bebauungsplans Nr. 100r ein. Die Zulässigkeit ist gegeben, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diesen Vorgaben wird entsprochen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können ebenfalls gewahrt bleiben; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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824,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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381,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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492,9 kB
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