Beschlussvorlage - BV/2022/085-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung von Streetwork in der Stadt Wedel.

Hierfür werden aus dem städtischen Haushalt Mittel für die Beschäftigung einer Vollzeitstelle Sozialpädagogik (S12) und Sachmittel in Höhe von 10.000,-€ bereitgestellt.

 

Eine Evaluation der Streetwork soll mit Abschluss des Jahres 2024 erfolgen und dem zuständigen Fachausschuss vorgelegt werden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Kinder- und Jugendarbeit unterstützt die soziale Infrastruktur, da es ein wesentlicher Baustein des sozialen Netzwerkes für Kinder und Jugendliche ist und damit deren gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Durch die Bereitstellung einer Stelle und den nötigen Sachmitteln wird eine Versorgungslücke der Jugendarbeit geschlossen.

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Darstellung des Sachverhalts

Mit Wegfall der Teestube zum 01.01.2023 findet neben dem Kinder- und Jugendzentrum keine weitere kommunale Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wedel statt. Die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2023 wären bei Weiterbetrieb der Teestube 106.000 €.

 

Der Bedarf an aufsuchender Arbeit ist bekannt und wird auch stetig für Punkte mit „Störpotential der Jugend“ geäußert. Streetwork ist kein „erhobener Zeigefinger“ oder „Ordnungsinstrument“, sondern setzt an den Bedürfnissen der Jugendlichen an. Gemeinsam werden Möglichkeiten erarbeitet, die Jugendphase angemessen durchleben zu können. Hierfür bedarf es Personal mit besonderer Eignung und Engagement für die Arbeit und Sachmittel zur Umsetzung der mit den Jugendlichen vor Ort erarbeiteten Alternativen.

 

Die Fortführung der Unterstützung des Ganztages an der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule mit 15 Wochenstunden wird im Rahmen der Haushaltsberatung im zuständigen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beraten und beinhaltet Personalaufwendungen in Höhe von 23.600 €.

 

Es entstehen damit in Gegenrechnung zu den ursprünglich veranschlagten 106.000€ für die Teestube 65.500 € Personalkosten Streetwork plus 10.000€ Sachkosten und 23.600 € für 15 Stunden im Ganztag der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule.

Rechnerisch ergibt sich eine Differenz in Höhe von 6.900€.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Bedarf an Kinder- und Jugendarbeit zeigt sich nicht zuletzt durch die (Auswirkungen der) Corona-Pandemie als wesentlicher Bestandteil der Unterstützung der städtischen Kinder und Jugendlichen. Insbesondere im Bereich der Jugendarbeit zeigt sich der Bedarf an aufsuchender Arbeit – nicht jede/r Jugendliche möchte sich in eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit begeben, obwohl dort tolle Arbeit geleitet wird.

 

Eine jugendgerechte Ansprache an den Orten der Jugend ist daher aus pädagogischer Sicht erforderlich. „Hotspots“ der Jugend sind auch in Wedel bekannt. Positive Beispiele für das Gelingen einer solchen Arbeit zeigen sich beispielsweise in Pinneberg.

Die Ausgestaltung der sog. Streetwork soll gemeinsam mit den Jugendlichen entwickelt werden.

 

Die Differenz der Kosten Teestube zu den Kosten Streetwork und 15 Stunden Ganztag Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule erscheint sinnhaft, da lediglich die Personalkosten mit einer durchschnittlichen Erfahrungsstufe 3 angenommen sind und noch Zuschläge (z.B. Nacht, Wochenende) der Person für Streetwork zu erwarten sind.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit sind freiwillige Ausgaben der Stadt Wedel.

Durch die Einsparung der Mittel wird ein Beitrag zum städtischen Haushalt geleistet.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

Die für den Betrieb der Teestube eingeworbenen Finanzmittel könnten vollständig für die Umsetzung von Streetwork der Stadt Wedel genutzt werden. Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes findet dann nicht statt.

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

0 €

0 €

0 €

0 €

Aufwendungen*

     

     

75.500 €

75.500 €

75.500 €

75.500 €

Saldo (E-A)

     

     

-75.500 €

-77.800 €

-80.100 €

-82.500 €

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

0 €

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

0 €

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

0 €

     

     

     

 

 

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