Mitteilungsvorlage - MV/2022/109

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Frage 1

Für welche Menschen ist dieser „asphaltierte Wander- und Radfahrweg“ bestimmt, der mind. 20 % Steigung, bzw. 20 % Gefälle hat? Es sind dort keine Verkehrsschilder, noch ist eine Beleuchtung der Straße vorhanden. Sind Markierungen oder Beschilderungen geplant?

 

Antwort der Verwaltung

Der Weg am alten Werkhafen im Businesspark Elbufer ist die Fortsetzung des Elberadweges. Bisher wurde der Weg aus Hamburg kommend über eine Treppe zum alten Parkplatz des ehemaligen Mineralölwerkes geführt und an den Grenzweg angebunden. Künftig verläuft der Weg durch den alten Werkhafen („Schnalles Hafen“) und führt auf den Elbring im BusinessPark Elbufer. Das Gefälle beläuft sich auf durchschnittlich ca. 12 %. Der Weg ist - bis auf Versorgungsfahrzeuge für das dort gelegene Regenklärbecken - für motorisierten Verkehr gesperrt. Schilder „Durchfahrt verboten“ und „Allgemeiner Geh- und Radweg“ werden in Kürze aufgestellt.  

 

Frage 2

Diesen Weg können Menschen mit einer Gehbehinderung nur eingeschränkt nutzen und für Fahrradfahrer ist die Nutzung gefährlich. Es ist eine öffentliche Straße und dient als Zu- und Abfahrt. Kann man hier eine barrierefreie Gestaltung vornehmen und wann?

 

Antwort der Verwaltung

Der Weg ist nur ein Geh- und Radweg. Seine Gestaltung und Lage ist der örtlichen Lage geschuldet. Beim Ausbau des Weges wurde bereits versucht, einen Teil des Gefälles zu reduzieren, in dem das alte Hafengelände um 2 Meter aufgeschüttet wurde. Eine barrierefreie Gestaltung war wegen des eingeschränkten Raums vor Ort nicht möglich. Der Bau einer Rampe zur Überbrückung des Höhenunterschiedes von ca. 12 m zwischen Elbufer und Elbhochufer war aufgrund des unter Naturschutz stehenden Süßwasserwatts im Hafenbecken und des geschützten Elbhanges nicht möglich.    

 

Frage 3

Welche Alternativen sind von der Verwaltung angedacht, damit für Menschen auch der barrierefreie Zugang zum Hafen gewährleistet ist?

 

Antwort der Verwaltung

Es sind keine baulichen Veränderungen angedacht. Siehe Antwort auf Frage 3.

 

Frage 4

Wer hat die Wiederherstellungskosten für die Sturmschäden an der Straße und die Nachbesserung (Straßendecke und Steinschüttungen) übernommen?

 

Antwort der Verwaltung

Die Wiederherstellungskosten für den in der Sturmflut im Februar des Jahres in Teilen zerstörten Weg gehen zu Lasten der Stadt. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, dass der Schaden durch eine mangelhafte Planung oder eine mangelhafte Bauausführung entstanden ist. Der Schaden ist, wie an vielen anderen Orten an der Elbe auch, den unglücklichen Wetterereignissen geschuldet. 

 

Frage 5

Wie steht die Verwaltung zum Ausbau des „Trampelweges“ parallel zum Zaun des Kraftwerks?

 

Antwort der Verwaltung

Die im Bebauungsplan vorgesehene Wegeverbindungen im Westen des BusinessParks sollte ursprünglich zusammen mit der dort vorgesehenen Grünfläche realisiert werden. Der Bund hatte in 2021 ein Förderprogramm zur Planung von kommunalen Grünflächen, die besonders an den Klimawandel angepasst sind, aufgelegt. Auch die Stadt Wedel hatte dazu einen Antrag gestellt, wurde aber leider nicht berücksichtigt. Die Planung muss nun mit Eigenmitteln umgesetzt werden.

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Anlagen

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