Beschlussvorlage - BV/2022/112
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme des Dezifits im Verpflegungsbereich der Wedeler Kitas von August 2022 bis Dezember 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-403 La
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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07.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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22.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, für die 15 Wedeler Kindertagesstätten die Differenz zwischen den von den Eltern gezahlten Verpflegungskosten und den tatsächlichen Verpflegungskosten zu übernehmen. Diese Übernahme gilt ab Beginn des Kitajahres, August 2022 und läuft bis zum 31.12.2022. Die Kosten hierfür betragen etwa 94.400,00 €.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“. Mit diesem Beschluss soll erreicht werden, dass die Familien mit Kindergartenkindern in Wedeler Einrichtungen zusätzlich zu den erhöhten Verpflegungskosten durch die Übernahme von in der Vergangenheit aufgelaufenen Defiziten finanziell belastet werden.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch diesen Beschluss erfolgt eine einmalige finanzielle Entlastung der Eltern, die ab 2023 für die Verpflegungskosten vollumfänglich aufkommen.
Darstellung des Sachverhalts
In Wedel betreiben 11 Träger 15 Kindertagesstätten mit insgesamt 1.250 Plätzen. Die Verpflegung in den Kitas wird von den Trägern eigenverantwortlich geregelt. Das Angebot reicht von einer warmen Mahlzeit am Mittag, mit Getränken, bis hin zur Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten täglich. Dies ist ein kostenpflichtiges Angebot, für das die Träger gem. § 31 Abs.2 KiTaG i. V. m. § 10 der für den Übergangszeitraum geschlossenen Verträge von den Eltern Verpflegungskosten erheben. Diese Verpflegungskosten sollen sowohl die Kosten für das Küchenpersonal, als auch die Kosten für die Lebensmittel decken.
Die Kosten für die Küchenausstattung (Mobiliar, Küchengeräte etc.), die Küchenreinigung, Strom, Gas und Wasser trägt die Stadt Wedel.
In einer Umfrage wurden die Träger Anfang September 2022 zur Verpflegung in den Kitas, insbesondere zum Verpflegungsumfang und den –kosten befragt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in 8 Kitas eine Vollverpflegung mit drei Mahlzeiten täglich angeboten wird, in 7 Kitas wird eine Teilverpflegung mit einer warmen Mittagsmahlzeit und Getränken gereicht.
Von den teilnehmenden Kitas bereiten 6 die Mahlzeiten vor Ort selbst zu, eine Kita und eine Außenstelle erwärmen vor Ort Tiefkühlkost und sechs Kitas werden von Caterern beliefert. Je nach Kita und Verpflegungsumfang (Voll- bzw. Teilverpflegung) lagen die monatlichen Verpflegungskosten einschließlich Getränke im August 2022 zwischen 60,00 € und 95,00 €.
Durch die Inflation der vergangenen Monate haben sich neben den erhöhten Personalkosten aufgrund nachträglicher tariflicher Anpassungen die Kosten für die Lebensmittel deutlich erhöht, so dass die erzielten Verpflegungskostenbeiträge die tatsächlich beim Träger anfallenden Ausgaben für Personal und Lebensmittel zumeist nicht mehr decken. Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung in diesem Ausmaß noch nicht bekannt. Den Umfragedaten ist zu entnehmen, dass die Verpflegungskosten auf 74,05 € bis 105,00 € angehoben werden müssten, um kostendeckend zu sein. Die Träger wurden bereits aufgefordert, die Verpflegungskostenbeiträge an die tatsächlich anfallenden Kosten anzupassen. Diese Anpassung hat einige Zeit in Anspruch genommen, da die Kalkulation sowohl mit der Elternvertretung, als auch dem Kita-Beirat abzustimmen ist. Während dieser Zeit liefen bei den Trägern die Differenzkosten zwischen den vereinnahmten Verpflegungskostenbeiträgen und den kostendeckenden Beiträgen auf. Betroffen hiervon sind aktuell 12 der 15 Wedeler Kitas.
Wedeler Kitas mit Vollverpflegung:
Bei den Wedeler Kitas mit Vollverpflegung werden die Beiträge zukünftig monatlich zwischen 85,00 € und 105,00 € liegen. Insgesamt entstehen an dieser Stelle Kosten in Höhe von etwa 51.320,00 €.
Wedeler Kitas mit Teilverpflegung:
* Schätzung
Für die beiden Kitas 9 und 10 liegen keine gesicherten Werte vor, so dass hier aufgrund der Aussagen des Trägers im Kita-Kuratorium die Differenz geschätzt wurde.Bei den Wedeler Kitas mit Teilverpflegung werden die Beiträge zukünftig monatlich zwischen 74,05 € und etwa 100,00 € liegen. Insgesamt entstehen an dieser Stelle Kosten in Höhe von etwa 43.062,50 €.
Um zu vermeiden, dass die Eltern zu den erhöhten Verpflegungskosten zusätzlich die aufgelaufenen Defizite der vergangenen Monate ausgleichen müssen, könnte die Stadt Wedel diese für einen Zeitraum bis zum 31.12.2022 übernehmen. Für den Zeitraum vom Beginn des aktuellen Kitajahres bis zum Ende 2022 werden hier Kosten in Höhe von etwa 94.400 € auflaufen.
Zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass eine Gleichbehandlung der betroffenen Familien im Hinblick auf die zu treffende Entscheidung im Rahmen der Gleichbehandlung gewährleistet wird.
Zwei Träger berichten, dass aufgrund der mit den Eltern geschlossenen Verträge eine rückwirkende Erhöhung der Verpflegungskosten rechtlich grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das wird in künftigen Verträgen anders gestaltet, dennoch sind die aktuellen Verträge noch z. T. bis zum Ende des Kita-Jahres, dem 31.07.2023 bindend.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine Erhöhung der Verpflegungskosten war durch die verschiedenen weltpolitischen Situationen zu erwarten. Alle von einer Erhöhung betroffenen Träger berichteten hierzu in den Kindertagesstättenkuratorien im September und Oktober dieses Jahres. Die Umfrage hat diese Berichte bestätigt.
Familien mit geringen Einkommen (z.B. Kinderzuschlag, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen) haben über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Kindertagesstätte. An dieser Stelle findet keine Mehrbelastung statt.
Die Träger haben die Verpflegungskosten angehoben, damit die entstehenden Kosten für Personal und Lebensmittel decken zu können. Aufgelaufene Differenzen der vergangenen Monate sind hierbei nicht berücksichtigt. Diese würden zu einer noch stärkeren Belastung der Wedeler Familien mit Kita-Kindern führen. Die angepassten Beiträge liegen zwischen 8,00 € und 24,00 € monatlich pro Kita-Kind höher als bisher. Für Familien mit mehreren Kindern entsprechend höher.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Übernimmt die Stadt Wedel die angefallenen Differenzkosten nicht, sind diese in der Vergangenheit bereits aufgelaufenen Kosten zusätzlich auf die erhöhten Verpflegungskosten aufzuschlagen. Ein Ausgleich durch die Träger kann nicht erfolgen, da diese gemeinnützig sind und i.d.R. nicht über Eigenkapital verfügen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: X ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise X nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: X ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
X nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Ausreichende Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2022 durch Rückerstattungen von Betriebskostenzuschüssen der Träger vorhanden. Für 2023 sind keine Mittel eingeplant.
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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