Beschlussvorlage - BV/2022/105
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 92 "Schulstandort Aschhoopstwiete"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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22.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Schulstandort Aschhoopstwiete“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Schulstandort Aschhoopstwiete“ beinhaltet die Flurstücke 26/13, 26/15, 26/17, 27/9, 27/21, 28/11, und Teilflächen der Flurstücke 37/1, 29 und 36, sowie den südlichen Abschnitt der Aschhoopstwiete. Die Flurstücke liegen in der Flur 13, Gemarkung Wedel. Das Plangebiet befindet sich östlich der Aschhoopstwiete und grenzt nördlich an das Baugebiet „Lülanden“.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 1 Bildung, Kultur und Sport
Die Stadt sorgt für Bildungsgerechtigkeit durch gleiche Bildungschancen für alle Einwohnerinnen und Einwohner.
Handlungsfeld 4 Familie und Soziales
Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration aller Einwohnerinnen und Einwohner.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit dem Beschluss wird das Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für eine Schule mit Sporteinrichtungen im Bereich Wedel Nord begonnen.
Darstellung des Sachverhalts
In der Sitzung des Planungsbeschlusses am 15.03.2022 mit Fortsetzung am 22.03.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
„1. In Abstimmung mit den Investoren ist sehr kurzfristig über einen neuen
Grundschulstandort zu entscheiden. Verwaltung und Investoren werden gebeten, für den
ursprünglichen Schulstandort im Südwesten von Wedel Nord einen gesonderten B-Plan für
eine mehrzügige Grundschule und die erforderlichen Sporteinrichtungen vorzubereiten, der
schnell zu realisieren ist.
2. Voraussetzung für eine Nutzung der Schule durch Kinder aus dem übrigen Stadtgebiet und
aus den neuen Baugebieten sind von den Investoren zeitgleich zu schaffende sichere,
autofreie Schulwege mit Zugängen auch für die angrenzenden Wohngebiete.”
Der Beschluss des PLA vom 22.03.2022 wurde am 16.03.2022 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport bestätigt bzw. beschlossen.
Mit dem jetzigen Beschluss soll das Bebauungsplanverfahren für einen weiteren Schulstandort begonnen werden.
Im Rahmenplan „Wedel Nord“ (2.BA) ist eine Fläche für einen möglichen Schulstandort dargestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für den geplanten Schulstandort ist in südliche Richtung erweitert worden, um gegebenfalls flexibel reagieren zu können.
Diese Flexibilität wird benötigt, da noch nicht sicher ist, was für eine Schule und in welcher Größenordnung dort entstehen soll, zudem könnten somit auch Flächen für Sporteinrichtungen vorgehalten werden. Die Erschließung des Schulstandortes wird im Bebauungsplanverfahren erarbeitet.
Die Stadt Wedel ist nicht Eigentümerin der Fläche des Plangebietes. Hier müssen vertragliche Vereinbarungen mit dem Eigentümer getroffen werden. Es entstehen ggf. Kosten für Grunderwerb.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Ergebnisse des Schulentwicklungsplans dienen als Grundlage für die konkrete Ausgestaltung des neuen Schulstandortes. Daher empfiehlt die Verwaltung, erst mit der Planung des Schulstandortes zu beginnen, wenn vorliegt, welche Art und Größe von Schule mit welchen Sportangeboten gebaut werden soll.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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503,1 kB
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