Beschlussvorlage - BV/2022/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Eigenkapitals der Stadtwerke Wedel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Ben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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24.11.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt zur Sicherung des Fortbestandes der Stadtwerke Wedel GmbH:
1. Das Eigenkapital der Stadtwerke Wedel GmbH wird um einen Betrag von 3.600.000 € erhöht. Gleichzeitig werden der Stadtwerke Wedel GmbH Finanzmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt.
2. Die Deckung erfolgt über- und außerplanmäßig im Rahmen der Gesamtdeckung des laufenden Haushalts durch bislang nicht anderweitig verausgabte Finanzmittel.
3. Die Ausschüttung der Jahresüberschüsse der Stadtwerke GmbH wird bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2024 oder längstens bis zum Auslaufen der Schutzschirm-Absicherung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein ausgesetzt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem Ende der Ausschüttungssperre gem. Punkt 3 die Höhe der zukünftigen Gewinnausschüttungen neu auszuhandeln.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadtwerke Wedel GmbH ist zuverlässiger Infrastrukturdienstleister für Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Industrieunternehmen in der gesamten Region und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit für weite Teile der Wedeler Bevölkerung. Mit ihrer Gewinnausschüttung leistet sie einen positiven Beitrag zur Ergebnisrechnung der Stadt und trägt damit zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bei, die den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht (Handlungsfeld 8.1). Diese gilt es langfristig zu erhalten und abzusichern.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
600.500 |
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450.000 |
420.000 |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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450.000 |
420.000 |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
3.600.000 |
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Saldo (E-A) |
-3.600.000 |
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