Beschlussvorlage - BV/2022/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt zur Sicherung des Fortbestandes der Stadtwerke Wedel GmbH:

 

1. Das Eigenkapital der Stadtwerke Wedel GmbH wird um einen Betrag von 3.600.000 € erhöht. Gleichzeitig werden der Stadtwerke Wedel GmbH Finanzmittel in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt.

 

2. Die Deckung erfolgt über- und außerplanmäßig im Rahmen der Gesamtdeckung des laufenden Haushalts durch bislang nicht anderweitig verausgabte Finanzmittel.

 

3. Die Ausschüttung der Jahresüberschüsse der Stadtwerke GmbH wird bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2024 oder längstens bis zum Auslaufen der Schutzschirm-Absicherung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein ausgesetzt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach dem Ende der Ausschüttungssperre gem. Punkt 3 die Höhe der zukünftigen Gewinnausschüttungen neu auszuhandeln.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadtwerke Wedel GmbH ist zuverlässiger Infrastrukturdienstleister für Privathaushalte, Gewerbetreibende sowie Industrieunternehmen in der gesamten Region und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit für weite Teile der Wedeler Bevölkerung. Mit ihrer Gewinnausschüttung leistet sie einen positiven Beitrag zur Ergebnisrechnung der Stadt und trägt damit zu einer nachhaltigen Finanzpolitik bei, die den nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht (Handlungsfeld 8.1). Diese gilt es langfristig zu erhalten und abzusichern.

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Darstellung des Sachverhalts

 Siehe Anlage 1 (vertraulich)

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Siehe Anlage 1 (vertraulich)

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 Siehe Anlage 1 (vertraulich)

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

600.500

     

     

     

450.000

420.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

450.000

420.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

3.600.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

-3.600.000

     

     

     

     

 

 

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