Mitteilungsvorlage - MV/2022/089

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit ins­gesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.

Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“

Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:

  1. Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
  2. Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
  3. Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
  4. Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
  5. Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
  6. Flächenverkäufe zur Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
  7. Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
  8. Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
  9. Aufforstungen (2 Fragen)
  10. Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
  11. Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
  12. Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
  13. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
     

Stellungnahme der Verwaltung

Im Folgenden informiert die Verwaltung zum Themenkomplex 7. Das Thema ist hier „Flächen für Photovoltaik“. Die Fragen 7.1 und 7.2 werden vom Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung und die Fragen 7.3 und 7.4 vom Fachdienst Gebäudemanagement beantwortet.

Die weiteren Themenkomplexe sind separat beantwortet worden.

Über oben genannte Themen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 informiert. Die Themen Nr. 4, Nr. 8, Nr. 11, Nr. 12 und Nr. 13 wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2022 von der Verwaltung beant­wortet. Die Themen Nr.5 und Nr. 6 werden im Planungsausschuss am 08.11.2022 und danach im Haupt- und Finanzausschuss beant­wortet.


Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

7 Flächen für Photovoltaik

Einleitung

In der Mitteilungsvorlage MV/2020/029 „Solaranlagen auf städtischen Dächern“ wurde im UBF am 14.05.2020 der Status Quo dargestellt. Es bestehen bereits auf vielen Gebäuden der Stadt Wedel große Flächen, auf denen mittels Photovoltaik Strom erzeugt und ins Netz eingespeist wird.

Frage:

  1.    Welche städtischen Dauergrünland - Flächen liegen nicht im Außengebiet?

Städtische Dauergrünlandflächen im Innenbereich befinden sich im Autal zwischen Mühlen­teich und der Straße Autal. Dieser Bereich liegt im Natura 2000-Gebiet, im Biotopverbund­system und ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Zudem sind zwei Flächen Aus­gleichsflächen.

Der Plan zur Abgrenzung des Innenbereichs liegt dieser Mitteilungsvorlage als Anlage bei.

Frage:

  1.    Welche davon liegen nicht in einem Gebiet mit besonderem Schutzstatus, der PV-Anlagen z.B. der Stadtwerke ausschließt?

Die städtischen Dauergrünlandflächen im Innenbereich befinden sich allesamt unter dem in Punkt 7.1 genannten Schutz.

Auch die privaten Dauergrünlandflächen westlich der Schulauer Straße und nördlich des Wohnmobil- und Festplatzes stehen unter oben genanntem Schutz.

Frage:

  1.    Wie viele Flächen auf Dächern städtischer Gebäude sind oder könnten durch Nachrüstung für zusätzliche PV-Anlagen geeignet sein

Seit 2020 erarbeitet das Gebäudemanagement der Stadt Wedel eine Photovoltaik-Strategie für die städtischen Dachflächen.

  1. Schritt Vorauswahl - grundsätzliche Bestandsbewertung

Um das grundsätzliche Potential bei den Städtischen Dächern zu ermitteln, wurden anhand der Auswertung von Luftbildern die Dachflächen vollständig in einer Übersicht erfasst. Nach weiteren Faktoren wie Ausrichtung und Verschattung wurden die Dachflächen zunächst grob bewertet und die Größen überschlägig erfasst. In der Liste sind z.Zt. ca. 126 Dachflächen, davon erscheinen 42 relativ gut geeignet.

  1. Schritt – Bewertung des Bestandes

Um eine Entscheidungsgrundlage für die vorrangig für eine PV-Installation geeigneten Dächer zu finden, wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt, um hinsichtlich Nutzen und Aufwand abzuwägen. Dabei standen zunächst auch wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund, so wurde die Übereinstimmung der zeitlichen Profile von Erzeugung und Verbrauch besonders berück­sichtigt, um potentiell einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen zu können.

  1. Schritt – Priorisierung und weiteres Vorgehen

Es wurden dann sieben Dachflächen einzeln begutachtet. Die entscheidenden Kriterien sind dabei der Zustand der Dachfläche, eine grobe Einschätzung der Verschattungssituation, eine erste Einschätzung der Standsicherheit und standortspezifische Nebenaspekte. Nach der Aus­wertung sind es nun drei Dachflächen, die für die zeitnahe Installation in Frage kommen. Für die Dachflächen wird nun jeweils ein Standsicherheitsnachweis berechnet. Für die Umsetzung ist der Fachbereich im intensiven Austausch mit den Stadtwerken Wedel.

Generell ist zu sagen, dass der Bereich Photovoltaik, obschon keine ganz neue Technik mehr, dennoch sich in einer sehr dynamischen Entwicklung befindet. Nachdem sich in den vergan­genen zwanzig Jahren vor allem der Preis der Solarmodule auf ungefähr ein Zehntel reduziert hat, sind es nun neben einer zu erwartenden weiteren Preisreduktion vor allem aber tech­nische Weiterentwicklungen, die für eine ständige Änderung der Anforderungen sorgen; Stichworte hier sind aktuell etwa Bifaziale Zelle oder Tripel-Zellen. So könnte zu erwarten sein, dass immer mehr auch Dächer mit suboptimaler Ausrichtung aufgrund der Preisreduktion der Solarmodule und deren Leistungssteigerung interessant werden. Wohin sich dies kurz-mittel-oder langfristig entwickelt, lässt sich heute nicht wirklich beantworten. Daraus resultiert, dass es keine verlässliche, sondern höchstens eine temporäre Antwort auf die Frage nach der Größe von PV-geeigneten Flächen auf städtischen Dächern geben kann.

Das Gebäudemanagement wird diese technischen Entwicklungen berücksichtigen und die sich ergebende Dynamik weiter aufgreifen.

Die Stadt wird in diesem Jahr auch die Anlagen der SolarPlus GBR übernehmen, auf dem Dach der GHS mit ca. 20 KWp, ebenso die Anlage auf dem Dach des AWO-Kindergartens Pulverstraße.

Entscheidend ist, dass im Fachdienst die PV-Installation immer mitgedacht wird, sowohl bei der Bauunterhaltung wie Dachsanierungen als auch beim Neubau. Bei letzterem ist dies allein schon wegen der Erfüllung der Energie-Standards Pflicht. Alle geplanten Neubauten haben bereits die PV auf dem Dach.

Frage:

  1.    Wie viele Flächen sind bereits an private Nutzer vergeben? Wie lange laufen diese Verträge?

Siehe dazu die MV/2020/029.

Es sind etwas über 400 kWp gesamt an einen privaten Investor vermietet.

Eine Korrektur zu den genannten Erlösen: Es wurde in einem Nachtrag zum Nutzungsvertrag vereinbart, dass aufgrund der Reduzierung des Einspeiseentgeltes das Nutzungsentgelt auf 8 €/je installierte KWp vermindert wurde.

Der Vertrag mit dem privaten Investor läuft am 31.12.2031 aus und enthält zwei einseitige Verlängerungsoptionen um je 5 Jahre.

Als Ergänzung ist noch die Bürgeranlage Steinberghalle mit ca. 100 KWp zu nennen, deren Vertrag ebenfalls am 2031 ausläuft mit ebensolchen Verlängerungsoptionen.

Weiterhin gibt es noch eine kleine Anlage der Energie-Initiative Wedel auf dem Rathausdach.

 

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Anlagen

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