Beschlussvorlage - BV/2022/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Tinsdaler Weg - Abwägung der Stellungnahmen der Anliegerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- FD 2-602 / Boe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
06.12.2022
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.12.2022
| |||
|
|
12.01.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die beigefügte Abwägung der eingegan-genen Stellungnahmen der Anlieger und Interessierten (gem. Anlage – Übersicht / Tabelle) sowie die Fortführung der Planungen zum Ausbau der Straße Tinsdaler Weg, u. a. mit der neuen Variante „Mix 1-2-1“ für den Bereich A (gem. Anlage – Lageplan Mix 1-2-1).
Im Bereich A (zw. Am Lohhof und Galgenberg) soll der Tinsdaler Weg in Teilbereichen als Einbahnstraße mit gegenläufigem Radweg (auf Hochbord) sowie Parkstreifen und Pflanzinseln ausgebaut werden. Zwischen der Pestalozzistraße und der Pulverstraße, inkl. Einmündung Rudolf-Breitscheid-Straße, soll der Tinsdaler Weg im Zweirichtungsverkehr mit beidseitigen Schutzstreifen nutzbar sein. Ein Erhalt des Baumbestandes (vor der EBG) und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind anzustreben.
Im Bereich B (zw. Galgenberg und Grenzweg - HH) soll der Tinsdaler Weg mit beidseitigen Rad- und Gehwegen (auf Hochbord) ausgebaut werden.
Die Träger öffentlicher Belange sind in den weitergehenden Planungsprozess einzubeziehen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
. / .
Darstellung des Sachverhalts
In Mai / Juni 2022 wurden dem PLA und dem UBFA verschiedene Ausbauvarianten für den Tinsdaler Weg vorgestellt (s. a. BV/2021/137-2).
Nach längerer Beratungsphase wurde in den Ausschüssen mehrheitlich beschlossen, den Tinsdaler Weg in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und Verbesserungen für den Radverkehr vorzusehen.
Für den Bereich A - zw. Am Lohhof und Galgenberg ergaben sich somit eine Variante mit beidseitigen Schutzstreifen (im Gegen-/Zweirichtungsverkehr) sowie Einbahnstraßenvarianten mit beidseitigen Radfahrstreifen bzw. mit Radfahrstreifen und gegenläufigem Radweg (auf Hochbord).
Für den Bereich B - zw. Galgenberg und Grenzweg (HH) wäre ein Ausbau mit beidseitigen, getrennten Rad- und Gehwegen (auf Hochbord) realisierbar.
Daraufhin erfolgte im September ´22 eine mehrwöchige, öffentliche Anliegerbeteiligung, ange-kündigt mittels in der Straße aufgehängten Plakaten und auf der Webseite der Stadt Wedel.
Die Beteiligung erfolgte überwiegend online über ein extra eingerichtetes E-Mail-Postfach.
Es haben mehr als 100 Anwohner bzw. Interessierte Stellungnahmen abgegeben (s. Anlage – Übersicht / Tabelle).
Grundsätzlich sind sehr viele Stellungnahmen eingegangen, in denen eine Verbesserung für Radfahrende bzw. separate Radwege und eine Temporeduzierung auf 30 km/h befürwortet und gefordert werden. In vielen Stellungnahmen wird der Erhalt der Parkmöglichkeiten und die Einrichtung einer Einbahnstraße sowie die Anlage von Grün-/Pflanzflächen gefordert.
Von einer Anwohnergruppe (ca. 15 Pers.) kam ein Vorschlag, den Bereich A differenzierter zu betrachten, um die Durchfahrt nicht zu sehr einzuschränken, aber Platz für alle Bedürfnisse zu behalten. Es sollte eine Einbahnstraße mit separaten Radwegen gebaut werden, die jeweils in Richtung R.-Breitscheid-Straße führt. Die Pestalozzi- und die Pulverstraße sollten uneingeschränkt erreichbar bleiben, die Radfahrenden dabei aber sicher geführt werden.
Unter Berücksichtigung der Vielzahl gleichlautender Stellungnahmen und des Gruppenvorschlages der Anwohner sowie der vorh. Straßenbreiten ergibt sich für die beiden Ausbaubereiche Folgendes:
zu Bereich A) zw. Am Lohhof und Galgenberg (neue Variante Mix 1-2-1):
Einrichtung einer Einbahnstraße vom Am Lohhof bis zur Pestalozzistraße sowie vom Galgenberg bis zur Pulverstraße, mit jeweils gegenläufigem Radweg (auf Hochbord). Radfahrende und Pkw/Lkw/ Bus teilen sich die Fahrbahn in Fahrtrichtung der Einbahnstraße. Anlage von wechselseitigen Einengungen (Pflanzinseln) und Schaffung von Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand. Aufpflasterungen im Bereich von Einmündungen und Überwegsbereichen.
Querschnitt (12 m): ca. 2,00 m Gehweg – ca. 2,10 m Radweg (inkl. Schutzstreifen und Bord) - 3,75 m bzw. 5,75 m Fahrbahn - ca. 2,15 m Gehweg.
Erhalt des Zweirichtungsverkehrs zwischen Pestalozzistraße und Pulverstraße, inkl. Einmündung R.-Breitscheid-Straße und Anlage von beidseitigen Schutzstreifen.
Querschnitt (12 m): Fahrbahn 4,50 m - beidseitig Schutzstreifen mit je 1,65 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf) - beidseitig Gehweg mind. ca. 2,10 m breit (auf Hochbord)
zu Bereich B) zw. Galgenberg und Grenzweg/HH (ohne Kreuzung Industriestr./Elbring):
Ausbau analog Bestand mit beidseitigen Geh- und Radwegen sowie einer ausreichend breiten Fahrbahn für Begegnungsverkehr und Möglichkeiten zum Parken am Fahrbahnrand.
Querschnitt (14 m): Fahrbahn 6,50 m – beidseitig ca. 2,05 m Radweg (inkl. Schutzstreifen und Bord) sowie ca. 1,70 m Gehweg
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit dem Ausbau der Straße Tinsdaler Weg soll die nutzbare Straßenfläche entsprechend geltender Richtlinien / Vorschriften in einen fachgerechten und verkehrssicheren Zustand gebracht werden.
Mit der neuen Variante „Mix 1-2-1“ verbessert sich im Bereich A die gesamte Verkehrssituation.
Die Erreichbarkeit der Schule (EBG), inkl. Nebengebäude und Sporthalle/-platz Bergstraße, bleibt durch den Zweirichtungsverkehr zwischen Pestalozzistraße und Pulverstraße erhalten. Der Tinsdaler Weg könnte weiterhin als Ausweichstrecke bei Voll-/Teilsperrung einer umliegenden Straße genutzt werden, da die nutzbare Fahrbahnbreite (von Bord zu Bord) 5,75 m wäre. Die Erreichbarkeit der Feuerwache (Schulauer Straße) wird nur gering eingeschränkt, da nur Teilbereiche Einbahnstraße werden. Durch die Einbahnstraßenregelung werden jedoch Such- und Fremdverkehre in den umliegenden Wohnstraßen (z. B. in der Pulverstr. / Goethestr. / Pestalozzistr., aber auch in der Feldstr. und Am Lohhof) erzeugt. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten sind noch abzuwägen.
Für den Bereich B gäbe es kaum eine Veränderung. Es müsste lediglich das Parken am Fahrbahnrand mit der Ausweisung von Halteverbotsbereichen neu geregelt werden.
Hinweise der TÖB oder aber fach-/technischen Besonderheiten werden in der weiteren Entwurfs-/ Ausführungsplanung berücksichtigt und eingearbeitet.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
In den Sitzungen im Mai und Juni wurden weitere mögliche Varianten erläutert und vorgestellt
(s. a. BV/2021/137-2), die nachfolgend noch einmal kurz benannt werden:
Für den Bereich A standen ein Ausbau ähnlich Bestand sowie Einbahnstraßenvarianten zur Diskussion.
Bei einem Ausbau ähnlich Bestand wäre das Parken am Fahrbahnrand teilweise möglich.
Nachteil: Eine Verbesserung für Radfahrer gäbe es nicht.
Bei einer Einbahnstraße könnten beidseitig Schutzstreifen (Radfahrangebot) oder Radfahrstreifen und Radweg (jeweils benutzungspflichtig, auch in Gegenrichtung) angelegt werden.
Nachteil: Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten; ggf. subjektive Unsicherheit bei Nutzung des Radfahr-/Schutzstreifens und gleichzeitigem Lkw-/ Busverkehr.
Für den Bereich B standen auch der Ausbau mit beidseitigen Radfahrstreifen (benutzungspflichtig) oder mit beidseitigen Schutzstreifen (Radfahrangebot) zur Diskussion. Nachteil: wie vor.
Diese Varianten fanden bei der Mehrheit der Anwohner (s. Stellungnahmen) keinen Zuspruch.
Die bisher geschätzten Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 6,2 Mio.€. Hierbei sind ca. 5,6 Mio.€ für Baukosten und ca. 600 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.
Eine detaillierte Kostenberechnung für die letztendliche Ausbauvariante der Bereiche A und B wird erst im Rahmen der Entwurfs-/Ausführungsplanung erfolgen.
Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts, wobei die Ausbau-beiträge bei der Stadt Wedel zurzeit ausgesetzt sind.
Seitens der Stadt wird angestrebt, Fördermittel bzw. Zuschüsse vom Kreis Pinneberg bzw. vom Land
S-H (LBV) zu erhalten. Es werden Anträge im Rahmen der Radverkehrsförderung und des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes gestellt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
100.000 |
|
100.000 |
1,5 Mio. |
1,5 Mio. |
3 Mio. |
||
|
Saldo (E-A) |
100.000 |
|
100.000 |
1,5 Mio. |
1,5 Mio. |
3 Mio. |
||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
388,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
763,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
687,7 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
638,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
783,9 kB
|
