Beschlussvorlage - BV/2022/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

den Jahresabschluss 2019 mitsamt den Anlagen, den Lagebericht sowie den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stabsstelle Prüfdienste.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.093.308,91 € wird auf die Bilanzposition „vorgetragene Jahresfehlbeträge“ umgebucht.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses werden die gesetzlichen Vorgaben des § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erfüllt.

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Darstellung des Sachverhalts

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss des Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Der Jahresabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt.

 

Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor (§ 92 Abs. 3 GO). Der Prüfbericht und die Stellungnahme werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat auf den jeweiligen November-Sitzungen mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage (MV/2022/081) vorgelegt. Der formal notwendige Beschluss erfolgt im Zuge dieser Beschlussvorlage.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der erste Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wurde der Stabsstelle Prüfdienste im Juli 2020 zur Prüfung vorgelegt.

 

Zwischenzeitlich traten jedoch noch einige Verschiebungen in der Bilanz auf, die ergebnisneutral korrigiert werden mussten.

 

Unter anderem kam es durch die abschließende Umbuchung des Jahresfehlbetrags 2018 (Ratsbeschluss vom 04.11.2021) zu einer Verschiebung der Beträge zwischen den Bilanzpositionen „1.4 vorgetragener Jahresfehlbetrag“ und „1.5 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“. Die Gesamtsumme des Eigenkapitals blieb dabei aber unverändert.

 

Der abschließend korrigierte Jahresabschlusses 2019 wurde dann im März 2022 zur Prüfung übergeben. Während der Prüfung traten keine weiteren Sachverhalte auf, die eine betragsmäßige Änderung des Jahresabschlusses nötig gemacht hätten.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei § 92 Abs. 3 GO handelt es sich nicht um eine kann-Regelung. Die Gemeindevertretung hat über den Jahresabschluss zu beschließen. Insoweit gibt es hier keine Alternativen.

 

Auch für die Behandlung des Jahresfehlbetrags gibt es eine klare Regelung.

Paragraf 26 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt in Absatz 4, dass, soweit Jahresfehlbeträge nicht durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden können, der Jahresfehlbetrag vorzutragen ist.

 

Die Ergebnisrücklage wurde bereits vollständig aufgebraucht, so dass die Möglichkeit des Ergebnisausgleichs nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern gibt es auch bei der Behandlung des Jahresfehlbetrags keine Alternativen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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