Beschlussvorlage - BV/2022/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.11.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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22.12.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.
Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen, mit leistungsfähigem und motiviertem Personal, kann die anforderungsgerechte Aufgabenerledigung gewährleistet werden. Hierdurch wird die Zielerreichung der anderen strategischen Ziele unterstützt.
Darstellung des Sachverhalts
Eine deutliche Veränderung in den Anforderungen und Aufgabenstellungen sowie eine Zunahme der Aufgaben in den letzten Jahren haben zu einer Erhöhung des Personalbedarfs in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung geführt.
Während vor drei Jahren überwiegend der Fachbereich 2 unter anderem aufgrund der Zunahme des städtischen Mietbestandes bis hin zu neuen Herausforderungen in Folge des Klimawandels betroffen war, entfiel für das vorletzte und letzte Haushaltsjahr wieder der größere Teil der Stellenplananträge auf den Fachbereich 1. Im kommenden Haushaltsjahr fallen die Stellenplananträge auf alle drei Fachbereiche.
Als Gründe sind hier die Flüchtlingskrise, die Ausweitung der pädagogischen Arbeit, die Fluktuation und zusätzlicher Arbeitsaufwand zu nennen.
Das Streben nach effizienten und effektiven Verwaltungshandeln, nach Gewährleistung der Aufgabenerfüllung, aber auch das Ziel der positiven Wahrnehmung der Stadt und der städtischen Leistungen führen in der Gesamtheit nicht zu einem Abbau des Personalbestandes.
Letztlich ist die Erhöhung des Personalbedarfs insgesamt auf die Stadtverwaltung Wedel bezogen auch ein Ausfluss der im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. vom Rat beschlossenen strategischen Ziele, da die eingeworbenen Stellen der Verwirklichung der Ziele der Stadt Wedel als modernes Dienstleistungsunternehmen dienen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden sollten.
Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.
Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet sowohl durch erhöhten Arbeitsaufkommen als auch durch Gesetzesänderungen.
Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.
Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.
In diesem Zusammenhang ist der demographische Wandel zu erwähnen. Dieser ist die größte Herausforderung der anforderungsgerechten Personalausstattung. Regelmäßig bleibt bei öffentlichen Stellenausschreibungen der Stadt Wedel die gewünschte Wirkung aus.
Eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik, die gute Arbeitsbedingungen schafft, ist der Schlüssel zur Steigerung unserer Attraktivität als Arbeitgeberin.
Im Endeffekt entscheiden u.a. Motivation und Gesundheit der Beschäftigten über die Leistungsfähigkeit der Stadt.
Es wird empfohlen, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Mit langfristig unbesetzten Stellen müsste gerechnet werden, mit der Folge, mögliche Abwanderungsgedanken noch zu unterstützen. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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13,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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439,8 kB
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