Beschlussvorlage - BV/2022/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Zuschussbedarfes für die
Lühe-Schulau-Fähre GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Ben
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.11.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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24.11.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1.) Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 55.000 Euro an die Lühe-Schulau-Fähre GmbH gezahlt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Budgets des Fachbereichs Innerer Service durch Minderausgaben bei der Umlage für den IT-Zweckverband Kommunit.
2.) Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Zuschussbedarf an die Lühe-Schulau-Fähre GmbH in Höhe von 74.400 Euro in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Lühe-Schulau-Fähre trägt dazu bei, die Wedeler Freizeitangebote zu erhalten und zu pflegen (Handlungsfeld 2) sowie Wedel als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten und dynamisch auszubauen (Handlungsfeld 4).
Darstellung des Sachverhalts
Am 05.10.2022 fand eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der Lühe-Schulau-Fähre GmbH (LSF) statt, die wegen der sich verschlechternden Liquiditätssituation für 2022 und 2023 einberufen wurde. Aufgrund einer Vielzahl von Entwicklungen besteht für die LSF ein aktueller Finanzbedarf, um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten. Das Defizit wird für 2022 nach jetzigem Stand hochgerechnet rund 433.000 Euro statt der bisher eingezahlten 160.000 Euro betragen. Bei einer Punktbetrachtung auf das Jahresende 2022 besteht ein akuter Liquiditätsbedarf von 125.000 Euro. Damit wäre aber kein geordneter Übergang in das Jahr 2023 gewährleistet. Für 2023 ist in einer Hochrechnung davon auszugehen, dass sich der Zuschuss statt der geplanten 160.000 Euro auf 372.000 Euro erhöhen wird.
Auf dieser Grundlage hat die Gesellschafterversammlung der LSF ihren Gesellschaftern bei einer Enthaltung einstimmig empfohlen, für das Jahr 2022 einen kurzfristigen Zuschuss in Höhe von 275.000 Euro zu leisten (Anteil der Stadt Wedel hieran: 55.000 Euro entspr. 20%) und den Ansatz für die Haushaltsplanung 2023 von 160.000 Euro auf 372.000 Euro zu erhöhen (Anteil der Stadt Wedel hieran: 74.400 Euro).
Der Einzug der kommunalen Beiträge soll im Jahr 2023 in zwei Raten zum Jahresanfang und in der zweiten Jahreshälfte erfolgen, um die Entwicklung der Gesellschaft im nächsten Jahr im Blick zu behalten. Der Beirat der LSF wird sich im Frühjahr 2023 mit der zukünftigen Organisation der Gesellschaft auseinandersetzen. Im Rahmen der Klausur sollen u.a. Fragen der Organisation, der Effizienz, zum technischen Zustand des Schiffes sowie einer verbesserten Einbindung in den Tourismus erörtert werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der zusätzliche Zuschuss für 2022 und die Erhöhung des Zuschusses für 2023 sind erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit und damit den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern. Für die Stadt Wedel ist die Beteiligung an der Lühe-Schulau-Fähre GmbH von großer Bedeutung, da ohne diese eine Aufrechterhaltung des Fährbetriebes zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen, der ein bedeutendes touristisches Angebot für die gesamte Region darstellt, voraussichtlich nicht mehr möglich wäre.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfolgen nach dem Mehrheitsprinzip und sind für die Gesellschafter bindend. In diesem Fall wurde der Beschluss bei einer Enthaltung einstimmig gefasst. Die Stadt Wedel hat diesem zugestimmt.
Grundsätzlich bestände die Möglichkeit, die Beteiligung an der Gesellschaft aufzukündigen, was aber voraussichtlich zu einer Einstellung des Fährbetriebes führen würde.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
32.000 |
87.000 |
74.400 |
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Saldo (E-A) |
-32.000 |
-87.000 |
-74.400 |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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