Mitteilungsvorlage - MV/2022/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der SPD zu div. Themen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-40-gt.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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09.11.2022
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
1.) Rückfragen SKB:
Was passiert mit Kindern, die sich nicht benehmen? Stimmt es, dass diese derzeit nach Hause geschickt werden und die Familien keine Betreuung haben?
Punkt 6.1 der Beitragsordnung regelt die fristlose Kündigungsmöglichkeit der Stadt aus wichtigem Grund. „Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Elternbeitrag für mindestens zwei Monate nicht gezahlt wurde oder das Kind auf Dauer nicht gruppenfähig ist. Die Entscheidung über die Gruppenfähigkeit trifft die Gruppenleitung. Die Kündigung muss jeweils schriftlich erfolgen.“
Wir sehen dies jedoch als letzten Schritt eines pädagogischen Prozesses. So ist für uns das Gespräch mit den Beteiligen (und hier insbesondere den Eltern) wichtiger Bestandteil bei der Bearbeitung einer solchen Situation. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, um dem Kind die Betreuung zu ermöglichen. Wir erarbeiten Stufen-/Schritt-Modelle und/oder Handlungsoptionen (Verstärkerpläne, Regeln und Vereinbarungen, etc.). Die Herstellung der Gruppenfähigkeit im gemeinsamen Prozess ist für uns zunächst vorrangiges Ziel. Gelingt dies nicht, müssen wir die Betreuung verweigern mit Blick auf die anderen Kinder der Gruppe(n). Folge ist für die Eltern, dass im Rahmen der Schulkinderbetreuung keine Betreuung möglich ist. Es stehen dann beispielsweise nach Prüfung durch das Jugendamt Unterstützungsmaßnahmen der Jugendhilfe(z.B. begrenzte Plätze des Hortes) zur Verfügung.
Es zeigt sich in der Praxis, dass die aktuelle Ressourcenausstattung der Schulkinderbetreuung Grenzen hat, weshalb wir den gemeinsamen Prozess der Gestaltung von Qualitätsstandards angestoßen haben. So fehlen aktuell beispielsweise Absprachezeiten oder Zeiten für Fort- und Weiterbildung sowie der Kompensation herausfordernder Situationen (z.B. Zusatzbesetzung auf Zeit), die diese Prozesse gelingend ermöglichen. Misslich ist in diesem Zusammenhang, dass Unterstützungsmaßnahmen der Jugendhilfe (z.B. Schulbegleitung) nicht im Kontext der Schulkinderbetreuung eingesetzt werden.
2.) Rückfragen Pestalozzi-Schule:
Wie ist die aktuelle Auslastung der Pestalozzi-Schule? Welche Gruppen und Angebote finden hier statt? Wenn externe Verträge sind, wie lange laufen diese? Was ist, wenn die Stadt Wedel hier die Räume benötigt?
Im Rahmen der Schulkinderbetreuung werden dort aktuell 6 Gruppen mit 115 Kindern aus der Moorwegschule betreut. Zusätzlich wird 1 Büro durch die Schulsozialarbeit und Teamleitung des Standortes genutzt, 1 Büro steht der Schulkinderbetreuung zur Verfügung. Die Ausgabe- und Spülküche im OG wird ebenfalls durch die SKB genutzt.
Die Verträge für die Schulkinderbetreuungskinder laufen Schuljahresweise (aktuell bis 31.07.2023). Nicht absehbar ist die Entwicklung des zusätzlichen Raumbedarfes im neuen Schuljahr durch ggfls. weitere Gruppen aufgrund der Schüleranmeldezahlen.
Die AWO Tagesgruppe nutzt 3 Räume vom späten Vormittag bis max. 17 Uhr. Der Vertrag mit der AWO Tagesgruppe läuft unbefristet. Es ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Schuljahres vereinbart.
Das kooperative Schultraining gehört originär zum Förderzentrum. Nutzungszeiten vormittags und nachmittags.
3.) Rückfrage Altstadtschule:
Ist eine Aufstockung der Turnhalle der Altstadtschule möglich? Welche Möglichkeiten haben wir noch um Klassengrößen über 25 SuS in der Grundschule dringendst zu vermeiden?
Der Vorgang wurde vor Jahren schon mal geprüft, als noch Frau Kühne Schulleiterin war.
Es ist statisch sehr aufwändig. Das Dach selber ist nicht ohne erhebliche Verstärkung nutzbar. Außerdem stellte der Brandschutz ein erhebliches Problem dar. Der zweite Rettungsweg ist fast nicht darstellbar.
Fazit: Es ist nicht ohne erheblichen Aufwand möglich, also nicht machbar.
4.) Rückfragen Kita-Essensgebühren:
Die Gebühren in Wedel gehen bei den Essenskosten gewaltig auseinander. Von 50 bis zu 90 Euro pro Kind. Bei z.B. 2 Kindern sprechen wir von einer monatlichen Belastung von 180 Euro zzgl. Zu den hohen Betreuungskosten (im Vergleich zu allen anderen Bundesländern). Wie kommen diese großen Unterschiede zustande? Angesichts der steigenden Lebensmittel- und Personalkosten sind weitere Erhöhungen in Sicht. Wie können wir Einfluss nehmen? Können wir das in die Verträge noch mitaufnehmen? Warum können Kitas hier keine flexiblen Modelle wie an den Schulen schaffen?
Das Thema wird im Kita-Kuratorium vorbereitend zum Haushalt diskutiert.
Das Beratungsergebnis wird dem BKS mit den aufbereiteten Unterlagen im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Kenntnis gegeben. Außerdem sind hier als Antwort sind zwei Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,4 kB
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