Beschlussvorlage - BV/2022/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der BC Wedel 1961 e.V. erhält befristet bis zum 30.06.2024 (momentanes Vertragsende) einen Zuschuss im Rahmen der Sportförderung in Höhe des für das Vereinsheim Bergstraße 21 zu zahlenden Mietzinses und einen Zuschuss zu den Nebenkosten in Höhe von einem Drittel der jährlichen Kosten, maximal jedoch 5.000 € p.a..

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss unterstützt die Erreichung des Ziels der Gewährleistung eines vielfältigen Sportangebotes in Wedel.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der Beschluss ist wirksam, wenn der Verein seine Arbeit fortsetzen kann.

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Darstellung des Sachverhalts

Der BC Wedel hat seit dem 01.07.1999 die alte Sporthalle Bergstraße zur mietfreien Nutzung als Vereinsheim von der Stadt erhalten. Die Mietfreiheit wurde 2003, 2007, 2010, 2017 und 2019 verlängert und endet am 31.12.2022. Der Mietvertrag selbst endet am 30.06.2024. Der 1999 vereinbarte Mietzins beträgt 7.669 € p.a..

 

Vertraglich geregelt ist, dass der Verein für die anfallenden Nebenkosten (insbesondere Energiekosten) aufkommen muss. Die Nebenkosten sind allerdings in den letzten Jahren durch Preissteigerungen für Energie/Wärme deutlich gestiegen. Der Verein hatte daher in den vergangenen Jahren einen Antrag auf Kostenbeteiligung bei der Stadt Wedel gestellt. Dem hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport bereits fünfmal stattgegeben.

 

Beschluss

Zeitraum

Maximalbetrag

 

Bis 31.12.2010

2.500 €

Oktober 2012

2011 - 2013

2.500 €

November 2014

2014 - 2016

3.000 €

 

2017

Einmalig Strom 2.000 €

Februar 2017

2017 - 2019

3.000 €

November 2019

2020 - 2022

3.000 €

 

Die letzte Abrechnung der Betriebskosten in 2021 für 2020 ergab einen Zuschuss in Höhe von 2.739,26 €.

 

Der BC Wedel beantragt jetzt die Fortführung der bisherigen Zuschussregelung in Höhe der Miete und einem Drittel der Nebenkosten mit einem Maximalbetrag von 5.000 € für die Jahre 2022 – 2025.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der BC Wedel hat seinerzeit die alte Sporthalle mit Eigenmitteln und –leistungen für seine Zwecke umgestaltet. Die Stadt war daran interessiert, eine dauerhafte und sinnvolle Nutzung des Gebäudes zu gewährleisten. Im Gebäude befinden sich auch eine Hausmeisterwohnung für die Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule und Umkleideräume für den Sportplatz Bergstraße.
Die Stadt hat daher im Wege der Sportförderung bereits seit 1999 auf die Miete verzichtet. Diese Regelung sollte fortgeführt werden.

 

Der Verein gerät durch die hohen Energiekosten in Bedrängnis. Abhilfe könnte langfristig nur eine umfassende energetische Sanierung des Gebäudes schaffen. Das Gebäudemanagement hat 2013 neue Fenster einbauen lassen. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant.

Die sehr hohen Energiekosten bleiben also als Belastung bestehen.

 

Der Fachdienst Gebäudemanagement wird den Vorgang nochmals prüfen und eine Rückmeldung geben.

 

Der Verein zeigt erhebliche Eigeninitiative, kann aber ohne städtische Hilfe nicht zurechtkommen.
Die Verwaltung hält es daher für richtig, den Verein in der bisherigen Weise weiter zu unterstützen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Stadt kann eine Beteiligung an den Miet- oder Nebenkosten ablehnen oder in abweichendenden Beträgen zusagen. Eine Ablehnung würde kurzfristig die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins überfordern.

 

Die erforderlichen Mittel von max. 12.669 € p.a. sind im Produkt Sportförderung für 2023 veranschlagt.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

keine

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

12.670

6.335

 

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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