Mitteilungsvorlage - MV/2022/101

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Auf Grund geplanter Baumaßnahmen der Vodafone Deutschland GmbH, gemeinsam mit der Stadtwerke Wedel GmbH, zur Verlegung von LWL-/Glasfaserleitungen und Leerrohren im Stadtgebiet Wedel, muss die Wiederherstellung der Oberflächen abgestimmt werden.

 

Im betreffenden Bereich – südseitige Nebenfläche der Straße Lülanden – liegt ein Geh-/Radweg vor.

Der Gehweg ist mit rotem Betonsteinpflaster befestigt. Der baulich angelegte Radweg wurde in Asphaltbauweise hergestellt.

Zwischen der Fahrbahn und dem baulich angelegten Radweg befindet sich ein Parkstreifen sowie Grünflächen mit diversen Baum- und Strauchbepflanzungen.

Im Laufe der Jahre haben die stetig wachsenden Baumwurzeln die Befestigung der Nebenfläche aufgebrochen und angehoben. Besonders betroffen ist der asphaltierte Radweg, der in den letzten Jahren teilweise mit grauem Betonsteinpflaster ausgebessert wurde. Es liegen derzeit jedoch noch viele weitere Schadstellen vor.

 

Die Arbeiten der Vodafone / Stadtwerke sind so geplant, dass der derzeitige, asphaltierte, südseitige Radweg in voller Breite (ca. 1 m) und auf gesamter Länge aufgenommen wird.

Die Baugruben werden baumschonend und mit fachlicher Begleitung ausgehoben.

Nach Leitungsverlegung soll die Oberfläche in Pflasterbauweise wiederhergestellt werden.

Mit der Festlegung der Pflasterfarbe (rot / anthrazit) wird vorgegeben, ob es nur ein Gehweg oder ein Geh-/Radweg ist.

 

Schon in der AG Radwege-Bestandsnetz, tätig von 2017 bis 2019, wurde der Radweg in der Straße Lülanden thematisiert. In der Prioritätenliste wurde vermerkt, dass der Zustand des Radweges unzumutbar ist und ein Rückbau erforderlich wird. Eine Ausbesserung / Wiederherstellung in einer Breite von ca. 1 m ist fachlich nicht vertretbar, da es jeglichen Regelwerken widerspricht.

 

Seitens der Verwaltung wird somit festgehalten und Vodafone / Stadtwerke mitgeteilt, dass die Wiederherstellung der südseitigen Oberfläche (ehemalig asphaltierter Radweg) neu mit rotem Betonsteinpflaster zu erfolgen hat und diese Nebenfläche zukünftig nur als Gehweg nutzbar ist.

 

Eine Gefährdung/Einschränkung für Rad fahrende Kinder besteht dadurch nicht, da diese bis zum 9./11. Lebensjahr den Gehweg nutzen müssen/können. Allen anderen Radfahrenden ist die Mit-/ Nutzung der asphaltierten Fahrbahn zumutbar.

 

In absehbarer Zeit (2023/24) ist dann – seitens der Verwaltung, im Rahmen der allgemeinen Straßen- und Wegeunterhaltungspflicht - auch vorgesehen, den nordseitigen Radweg aufzuheben und als Gehweg mit rotem Betonsteinpflaster zu befestigen.

 

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Anlagen

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