Beschlussvorlage - BV/2022/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 76 „Rad-/Fußwegeverbindung Geestrand Teilbereich 2 zwischen Schulauer Straße und Gorch-Fock-Platz“ aufzustellen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 76 Teilbereich umfasst die Flurstücke 39/4 (teilweise), 39/5 (teilweise), 41/12, 41/13 (teilweise), 41/18 (teilweise), 41/8, 41/9 (teilweise), 41/11, 47/3 (teilweise), 49/9 (teilweise) und 66/9 (teilweise), Flur 10, Gemarkung Wedel sowie 9/189 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Schulau.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“
Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

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Darstellung des Sachverhalts

Mit der stadtentwicklungs- bzw. verkehrspolitischen Entscheidung im Jahr 2003 die südliche Trassenführung der Altstadtumfahrung der Bundesstraße 431 (B 431) aufzugeben, eröffnete sich die Möglichkeit, die in mehreren Bebauungsplänen festgesetzte Straßentrasse zu überplanen. Mit der Aufgabe der Straßenplanung ist die Möglichkeit eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung von der Holmer Straße/Lüllanden bis zur Gorch-Fock-Straße herzustellen verbunden.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der generellen Förderung des Fahrradverkehrs stellt die Trasse eine Alternative zur Führung des Radverkehrs über die B 431 durch den Altstadtbereich Wedels dar. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in diesem Bereich kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie dem Fuß- und Radverkehr. Diese Konflikte werden durch den geplanten Fuß- und Radweg entschärft und eine konfliktarme Alternative geschaffen. Mit der ergänzenden Anbindung des geplanten Fuß- und Radwegs an die Schulstraße wird neben einer Anbindung in Richtung Norden vor allem ein sicheres Angebot für den Schüler*innenverkehr zur Altstadtschule erreicht.

 

Die durch das Ingenieurbüro „SBI“ erstellte Vorplanung wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.05.2022 vorgestellt und bildet die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Aufgrund der wesentlichen Änderung des Geltungsbereichs des hier vorliegenden Bebauungsplans Nr. 76 Teilbereich 2 im Vergleich zum Jahr 2011 gilt es den Aufstellungsbeschluss zu erneuern. Darüber hinaus sollen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt das Bebauungsplanverfahren, um die avisierte geplante städtische Führung eines Fuß- und Radweges entlang des Geestrandes in Richtung nordwestlichem Stadteingang umsetzen zu können.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Realisierung dieses Fuß- und Radwegs ist ohne die Aufstellung des Bebauungsplans nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich


 

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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