Mitteilungsvorlage - MV/2022/063

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit insgesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.

Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“

Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:

  1. Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
  2. Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
  3. Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
  4. Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
  5. Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
  6. Flächenverkäufe zur Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
  7. Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
  8. Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
  9. Aufforstungen (2 Fragen)
  10. Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
  11. Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
  12. Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
  13. Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
     

Stellungnahme der Verwaltung

Die Strategischen Ziele der Stadt Wedel ab 2020 geben im Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klima­schutz“ vor: „Wedel hat eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“.

Im Sommer 2021 hat die Ausarbeitung des Vorentwurfs der Strategie durch die Leitstelle Umweltschutz begonnen. Im Herbst 2022 werden der aktuelle Stand und die weitere Vorgehensweise im Planungs- sowie im Umwelt, Bau- und Feuerwehrausschuss vorgestellt.

Die Strategie wird unter anderem eine Übersicht der bisherigen Aktivitäten zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt enthalten. Denn die Stadt Wedel hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Sämtliche Bemühungen für den Schutz von Bäumen und Grünstrukturen im Stadtgebiet sowie die naturverträgliche Bewirtschaftung verbleibenden Grünlandes und landwirtschaftlicher Flächen, d.h. die tägliche Arbeit der Leitstelle Umweltschutz sowie der Stadt- und Landschaftsplanung, tragen zu diesem Ziel bei.

Im Folgenden informiert die Verwaltung zum achten Fragenkomplex der insgesamt 13 Fragenblöcke. Das Thema ist hier „Das Projekt Sauerbek“.

Über oben genannte Themen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 informiert. Die Themen Nr. 4, Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12 und Nr. 13 werden ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2022 von der Verwaltung beantwortet.


Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:

  1. Das Projekt Sauerbek

Frage:

  1.    Woher wird die Sauerbek gespeist, wie ist sie mit anderen Gewässerteilen verbunden? 

Im Außenbereich der Stadt Wedel ist größtenteils der Wasser- und Bodenverband (WBV) Wedeler Außendeich für die Gewässerunterhaltung zuständig. Die „Sauerbek“ fällt unter das Grabensystem „Graben 2“. Sie ist ein Gewässer II. Ordnung.

Woher wird die Sauerbek gespeist?

Die Aufzeichnungen des WBV beginnen die Darstellung von Graben 2 an der Pinneberger Straße, südlich der Ehnboomtwiete.

Es erfolgt ein Zulauf durch Graben 2.1 aus südlicher Richtung.

Ein weiterer Zulauf erfolgt durch Graben 2.2, der sich nahe der nördlichen Stadtgrenze entlang schlängelt und westlich des Flasröthteiches in Graben 2 mündet.

Als „Sauerbek“ bekannt ist der Graben 2.2 sowie im weiteren Verlauf Graben 2 (ab Zufluss Graben 2.2 in Graben 2) bis in die Wedeler Marsch.

Die Gräben werden über ihr jeweiliges Einzugsgebiet, d.h. durch die Entwässerung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen und Grünländer, gespeist.

Wie ist sie mit anderen Gewässerteilen verbunden?

Nach Unterquerung der B431 folgt die Sauerbek bzw. Graben 2 auf Holmer Stadtgebiet dem Sauernbeeksweg. In der Marsch nimmt Graben 2 weitere Zuläufe auf und mündet schließlich nördlich der Wedeler Stadtgrenze als „Bullenfluß“ in die Hetlinger Binnenelbe.

Frage:

  1.    Was sind Gegenstand und Ziele des „Landschaftsökologischen Entwicklungskonzeptes der Sauerbek“, das in Drucksache MV/2020/018 erwähnt wird?

Die Mitteilungsvorlage MV/2020/018[1] besagt:

„Frage

Welche städtischen Flächen insbesondere im Außenbereich sind geeignet, durch öffentliche oder private Baumpflanzungen oder Aufforstungen die kommunale Klimapolitik zu fördern?

Antwort

[…] Im Bereich des Landschaftsökologischen Entwicklungskonzeptes der Sauerbek, ist die Fläche zwischen Flasröth und der städtischen Waldökokontofläche, Flurstück168/20, Flur 14, Gemarkung Wedel, potenziell geeignet. […]“

Hintergrund:

Im Ihlenseegebiet wurden im Landschaftspflegekonzept (2008)[2] insgesamt drei „Landschaftspflegerische Schwerpunktgebiete“ (LSP) dargestellt:

„LSP 15 – Das Grünland im östlichen Ihlenseegebiet: Großflächige, strukturreiche Grünlandflächen. Hoher Landschaftsbildwert. Im Südwesten Baumschulflächen. Zielsetzung: Erhalt der Grünlandnutzung.

LSP 16 – Die Sauerbek: Wiesenbach an der nördlichen Gemeindegrenze, als Biotop-Nebenverbundachse bestimmt. Zielsetzung: Schutz des Gewässerrandstreifens bei Erhalt der Grünlandnutzung. Umsetzungsperspektive langfristig im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen und Flächentauschen.

LSP 17 – Das westliche Ihlenseegebiet: Flächenkomplex aus Waldflächen, bewaldeten Binnendünen und Grünlandflächen. Zielsetzung: Waldentwicklung unter Erhalt von Sichtfenstern und –achsen, Waldflächen auf den Binnendünen in der Entwicklung begrenzen und teilweise zurückdrängen bzw. auslichten.“

Im Ihlenseegebiet besitzt die Stadt Wedel eine Reihe zusammenhängender Flächen, weshalb es sich anbietet hier im Sinne des Naturschutzes aktiv zu werden und die Zusammenstellung erforderlicher Grundlagen und die Erstellung eines resultierenden Konzeptes zu beauftragen.

Geplantes Ökokonto „Ihlensee“:

Ein Teilbereich im Ihlenseegebiet wurde bereits in der Vergangenheit von der Verwaltung als Fläche mit sehr hohem ökologischen Potential erkannt. Sie fällt in einen Bereich, der im Landschaftsplan 2009 als „Schwerpunktbereich für Ausgleichsmaßnahmen“ ausgewiesen ist. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Möglichkeit der Anerkennung als Ökokonto diskutiert, woraufhin im Jahr 2011 die Erarbeitung eines Entwicklungs- und Pflegekonzeptes[3] beauftragt wurde.

Die Fläche war bereits damals verpachtet und die Pflegeempfehlungen wurden dem Pächter als Auflage vertraglich übertragen. Seither wird die Entwicklung in diesem Bereich genau beobachtet und die Bewirtschaftung in Rücksprache mit dem Pächter gegebenenfalls nachjustiert.

Ausgleichsfläche „Ihlenseegebiet“:

In oben genanntem Teilbereich, auf der geplanten Ökokontofläche, wurde im Jahr 2013 im Rahmen der Umgestaltung des Schulauer Hafens eine Ausgleichsfläche angelegt. Wie im vorangegangenen Pflege- und Entwicklungskonzept (2011) aufgeführt, wurden als Ausgleich für die Beanspruchung von Wasserflächen im Schulauer Hafen, Flutmulden angelegt. Diese ergänzen und stärken die Funktionsfähigkeit des bestehenden Gewässersystems. Aufgrund ihrer Lage am Verbandsgewässer (Graben 2) und die Höhenverhältnisse ist die Fläche als naturnahe Retentionsfläche geeignet. Die Maßnahme diente zur Verbesserung der Biotopstruktur und einhergehender Artenvielfalt. Seither entwickelt sich die Ausgleichsfläche erfolgreich hinsichtlich Lebensraumtyp und Artenzusammensetzung.

Gegenstand oben genannter Frage ist ein „Landschaftsökologisches Entwicklungskonzept, Biotopverbundplanung und Ökokontokonzept für das Gewässernetz der Sauerbek und angrenzende städtische Flächen in der Stadt Wedel“, kurz: „Landschaftsökologisches Entwicklungskonzept (LEK) Sauerbek“. Dieses wird seit 2019 phasenweise erarbeitet:

Phase I

Abschluss im Februar 2020

Vorgehen:

  • Sammeln und Auswerten aller vorhandener Untersuchungen zum Plangebiet und tabellarische Zusammenstellung
  • Ortsbegehung auf Basis vorangegangener Grundlagenermittlung
  • Herausarbeitung erster Hinweise auf eine mögliche Aufwertung der Flächen
  • Ermittlung des weiteren Untersuchungsbedarfs
  • Konkretisierung des weiteren Vorgehens

Ergebnisse:

  • Beschreibung der insgesamt 14 Flächen
  • Darstellung möglicher Entwicklungsziele
  • Benennen erster Maßnahmen
  • Zusammenfassung einzelner Flächen zu insgesamt drei Flächenkomplexen

Weiteres Vorgehen:

Für jeden Flächenkomplex ist eine aktuelle Biotopkartierung der einzelnen Flächen und eine Übersichtskartierung der Fauna durchzuführen, aus deren Ergebnissen dann jeweils ein Entwicklungs- und Pflegeplan abgeleitet werden kann.


Phase II

Abschluss im Februar 2022

Vorgehen:

  • Faunistische Übersichtskartierungen (aus Kostengründen hier nur für Teilbereiche von Flächenkomplex 1 und Gesamtbereich Flächenkomplex 2, keine Flächen von Flächenkomplex 3)
  • Aktualisierung des Entwicklungs- und Pflegekonzepts für die geplanten Ökokontoflächen im Ihlenseegebiet in Verbindung zum Vorfluter am Bullensee
  • Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans für den Flasröthteich mit umgebender Aufforstungsfläche in Verbindung mit der Sauerbek und dem Vorfluter am Bullensee

Ergebnisse:

  • Der Flasröthteich zeichnet sich vor allem durch seine reiche und zum Teil geschützte Amphibienfauna und auch die nach BNatSchG als besonders geschützt eingestufte Libellenfauna aus. Nachweis der in Schleswig-Holstein und Deutschland als gefährdet eingestuften Ringelnatter.
  • Aufgrund der Strukturvielfalt der Aufforstungsfläche um den Flasröthteich vor allem im Übergang zur Sauerbek und zum Vorfluter am Bullensee, findet sich hier eine relativ reiche Heuschrecken- und Tagfalterfauna. Die Vogelfauna ist mit zahlreichen häufigen und weit verbreiteten Arten vertreten, zeichnet sich aber auch durch das Vorkommen einiger geschützter Spezies aus.
  • Die geplante Ökokontofläche und bestehende Ausgleichsfläche zeichnen sich durch eine durchschnittlich reiche Heuschrecken-, Tagfalter- und Vogelfauna aus. Das Arteninventar wird vor allem von häufigen und weit verbreiteten Arten geprägt. In einigen Bereichen ist die Heuschreckenfauna besonders vielfältig strukturiert und setzt sich aus Arten verschiedener Anspruchstypen zusammen. Nachweis des in Schleswig-Holstein als vom Aussterben bedrohte Sumpfgrashüpfers.

Weiteres Vorgehen:

  • Besprechung des aktualisierten Entwicklungs- und Pflegekonzeptes mit dem Pächter der geplanten Ökokontofläche (ist im Frühjahr 2022 erfolgt)
  • Umsetzung des Entwicklungs- und Pflegeplans für den Flasröthteich mit umgebender Aufforstungsfläche (wurde innerhalb der Verwaltung entsprechend kommuniziert sowie Weitergabe an den NABU Ortsgruppe Wedel, der jährlich Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Amphibien am Flasröthteich unternimmt, ist erfolgt)
  • Beauftragung Phase III, d.h. Weiterentwicklung des LEK Sauerbek über die ausstehenden Flächenkomplexe


Frage:

  1.    Wer hat das Entwicklungskonzept erarbeitet, wer hat es beschlossen? Wie wird es finanziert?

Erarbeitung

Bisher wurden Phase I und Phase II fertiggestellt. Die jeweiligen Aufträge wurden an das Büro Eggers Biologische Gutachten vergeben.

Beschluss

Für die Beauftragung erfolgte kein Beschluss, da die Hauptsatzung der Stadt Wedel unter § 10 Aufgaben und Entscheidungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters […] k) die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; […]“ vorsieht.

Das Konzept befindet sich in der Bearbeitung, wenn es einen entsprechenden Stand erreicht hat, wird es im Planungsausschuss vorgestellt.

Finanzierung

Phase I wurde aus Haushaltsmitteln des Fachdienstes Stadt- und Landschaftsplanung für das Jahr 2019 finanziert.

Phase II wurde aus Haushaltsmitteln des Fachdienstes Stadt- und Landschaftsplanung für das Jahr 2021 finanziert.

Für Phase III stehen dem Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung Haushaltsmittel für das Jahr 2022 zur Verfügung.

Für Phase IV werden vom Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung Haushaltsmittel für das Jahr 2023 beantragt.

Frage:

  1.    Welche Maßnahmen aus diesem Konzept sollen durch die Mittel finanziert werden, die im Haushalt 2022 der Stadt beschlossen worden sind, wer finanziert die anderen Maßnahmen?

Einsatz von Haushaltsmitteln 2022

Im Haushalt 2022 stehen Mittel für die Beauftragung der Ausarbeitung von Phase III zur Verfügung.

Frage:

  1.    Welche Bedeutung hat die Sauerbek als Nebenachse zur Verbindung mit benachbarten Kernzonen des landesweiten Biotopverbundsystems, wie in MV/2020/01 festgestellt?

MV/2020/001[4] Die Wedeler Marsch als Naturerlebnisraum und als Naherholungsgebiet in der Metropolregion – Beantwortung des Antrages der FDP vom 07.05.2019 (PLA 03.03.2020):

„Biotopverbundsystem

Große Teile der Marsch gehören zur Kernzone des landesweiten Biotopverbundsystems. Über Wedeler Au und Sauerbeck als Verbundnebenachsen ist die Marsch mit den benachbarten Kernzonen vernetzt.“

Die sogenannten Nebenachsen stellen eine wichtige Verbindung der Kernzonen eines Biotopverbundsystems dar. Die Sauerbek ist ein naturnahes Gewässersystem und dient als Verbindung zwischen den Holmer Sandbergen auf der Geest zur Haseldorfer/ Wedeler Marsch.

Die Optimierung der Unterhaltungsmaßnahmen des Gewässers Sauerbek im Sinne der schonenden Gewässerunterhaltung und eine abgestimmte Pflege bzw. Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen kann das Biotopverbundsystem stärken.


Frage:

  1.    Welche Rolle spielen das Entwicklungskonzept der Sauerbek und andere Landschaftsteile des Ihlseegebietes bei Eingriffen, die im Zusammenhang mit Wedel Nord außerhalb der B-Pläne eingriffsnah auszugleichen sind?

Wie oben beschrieben ist es angedacht, einen Teilbereich von rund 3,8 ha als Ökokontofläche bei der Unteren Naturschutzbehörde anerkennen zu lassen. Hier wäre dann Ausgleichspotential für anstehende Bauvorhaben im Wedeler Stadtgebiet. Allerdings muss die Ermittlung der anrechenbaren Ökopunkte abgewartet werden, um eine genaue anrechenbare Flächengröße nennen zu können.

Alternativ kann je nach Zeitplan zukünftiger Bauvorhaben auf die Eintragung als Ökokontofläche verzichtet werden und eine direkte Ausweisung als Ausgleichsfläche erfolgen. Auch hier kann die anrechenbare Flächengröße von der Grundstücksgröße abweichen. Das ist im Zuge der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung üblich.

 


[1] MV/2020/018 „Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zu Klimaschutz durch Moore und Aufforstungen in Wedel“ (PLA 12.05.2020/ UBF 14.05.2020)

[2] Landschaftspflegekonzept Wedel, ArGe Eckebrecht Fischer, April 2008

[3] Geplante Ökokonotfläche im Ihlenseegebiet (Flur 15) in der Stadt Wedel: Entwicklungs- und Pflegekonzept, Eggers Biologische Gutachten, Dezember 2011

[4] MV/2020/001 „Die Wedeler Marsch als Naturerlebnisraum und als Naherholungsgebiet in der Metropolregion – Beantwortung des Antrages der FDP vom 07.05.2019“ (PLA 03.03.2020)

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Anlagen

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