Mitteilungsvorlage - MV/2022/062
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der FDP-Fraktion vom 01.07.2022
hier: Beantwortung der Fragen zum Thema "Umbau des Aue-Sperrwerks"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ma
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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20.09.2022
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit insgesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.
Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“
Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:
- Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
- Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
- Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
- Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
- Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
- Flächenverkäufe zur Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
- Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
- Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
- Aufforstungen (2 Fragen)
- Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
- Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
- Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
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Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
Stellungnahme der Verwaltung
Die Strategischen Ziele der Stadt Wedel ab 2020 geben im Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“ vor: „Wedel hat eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“.
Im Sommer 2021 hat die Ausarbeitung des Vorentwurfs der Strategie durch die Leitstelle Umweltschutz begonnen. Im Herbst 2022 werden der aktuelle Stand und die weitere Vorgehensweise im Planungs- sowie im Umwelt, Bau- und Feuerwehrausschuss vorgestellt.
Die Strategie wird unter anderem eine Übersicht der bisherigen Aktivitäten zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt enthalten. Denn die Stadt Wedel hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Sämtliche Bemühungen für den Schutz von Bäumen und Grünstrukturen im Stadtgebiet sowie die naturverträgliche Bewirtschaftung verbleibenden Grünlandes und landwirtschaftlicher Flächen, d.h. die tägliche Arbeit der Leitstelle Umweltschutz sowie der Stadt- und Landschaftsplanung, tragen zu diesem Ziel bei.
Im Folgenden informiert die Verwaltung zum vierten Fragenkomplex der insgesamt 13 Fragenblöcke. Das Thema ist hier „Sperrwerk Wedeler Au“.
Über oben genannte Themen Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 informiert. Die Themen Nr. 8, Nr. 9, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 12 und Nr. 13 werden ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 20.09.2022 von der Verwaltung beantwortet.
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Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:
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Einleitung In der Mitteilungsvorlage MV/2020/001[1] wurden bereits einige Informationen hinsichtlich des Sperrwerks Wedeler Au gegeben. Hier ein Auszug zur Bedeutung des Sperrwerks: „Die wesentlichen ökologischen Veränderungen erfolgten durch die Eindeichung der Wedeler und Haseldorfer Marsch in den Jahren 1975 bis 1978. Die ehemals separat in die Elbe mündenden Zuflüsse Hetlinger Binnenelbe und Wedeler Au wurden in diesem Zuge zusammengelegt und münden über das Sturmflutsperrwerk in die Elbe. Normale Tiden sollen das Sperrwerk laut der Betriebsordnung von 2016 weiterhin unbeschränkt passieren können. In der Praxis der vergangenen Jahre wurde die hydrologische Situation in der Marsch jedoch ganzjährig stark durch die Sperrwerkssteuerung geprägt. Die früher vermutlich extensiver genutzten Elbwiesen wurden überwiegend in artenarmes Wirtschaftsgrünland überführt.“ Im Jahr 2020 wurde die Instandsetzung des Sperrwerks Wedeler Au fertiggestellt. Es wurden
Die „Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au“[2] benennt die Aufgaben des Sperrwerks: „1.1 Das Sperrwerk ist Bestandteil des Landesschutzdeiches, der die Haseldorfer Marsch und Wedel vor Sturmfluten schützt. Es dient bestimmungsgemäß vorwiegend dieser Schutzfunktion und der Entwässerung des eingedeichten Gebietes ostwärts der Straße Hetlingen – Großklärwerk Hetlingen mit dem zugehörigen Geesteinzugsgebiet. Während normaler Tidewasserstände bleibt das Sperrwerk geöffnet. […]“ |
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Frage:
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Seit Sanierung des Sperrwerks werden die Entwicklungen hinsichtlich Wasserhaushalt in der Marsch genau beobachtet. Erste Messreihen verzeichnen eine deutlich positive Entwicklung der Anwendung der Betriebsordnung und somit der Wasserstände in der Wedeler Marsch. |
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Frage:
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Auszug aus der Antwort zu Frage 3 in MV/2020/0011 „[…] Das Sperrwerk wird vom Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den LKNSH[3], betrieben und unterhalten. Dieser Landesbetrieb erlässt die notwendigen Dienstanweisungen für den Sperrwerkswärter. Aufsichtsbehörde für das Schutzgut Oberflächenwasser ist die Wasserbehörde des Kreises Pinneberg. Seit 2013 sind die Wasser- und Bodenverbände im Gewässer- und Landschaftsverband (GuLV) im Kreis Pinneberg zusammengeschlossen. Für die Wedeler Marsch ist der Wasser und Bodenverband Wedeler Außendeich zuständig.“ An den Zuständigkeiten hat sich nicht geändert. |
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Frage:
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Die „Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au“ in ihrer Fassung vom 01.01.2016 ist weiterhin in Kraft. |
[1] MV/2020/001 „Die Wedeler Marsch als Naturerlebnisraum und als Naherholungsgebiet in der Metropolregion, hier: Beantwortung des Antrages der FDP vom 07.05.2019“ (PLA 03.03.2020)
[2] Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au, Landesbehörde für Klimaschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN), 01.01.2016
[3] LKNSH = Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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364,5 kB
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