Beschlussvorlage - BV/2022/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Routenführung Fuß- und Radweg vom Ansgariusweg über den Lüttdahl zum geplanten Geestrandweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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20.09.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Unter Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“ wird als strategisches Ziel genannt: „Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel Berücksichtigung.“
Unter Handlungsfeld 3 „Stadtentwicklung“ wird außerdem genannt: „Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt“
und
„Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Im Planungsausschuss der Stadt Wedel vom 15. März 2022 wurde das Projekt „Mehrgenerationenquartier am Ansgariusweg“ vorgestellt. Neben der Entwicklung von neuem Wohnraum, ist darin auch die Einrichtung eines Fuß- und Radweges enthalten, der eine neue, öffentlich nutzbare Verbindung zwischen der Kreuzung Lülanden/Holmer Str. und dem Ansgariusweg herstellt. Diese Verbindung wird von der Verwaltung ausdrücklich begrüßt. Es stellt sich jedoch die Frage, wie dieser Fuß- und Radweg in Richtung Süden weitergeführt werden soll. Besonders in Anbetracht der geplanten Rad- und Fußwegeverbindung laut Bebauungsplan 76 (Teilbereich I & II) entlang der Geestkante (hier: Geestweg) aus dem Zentrum in den Norden Wedels, muss entschieden werden, wo die Verknüpfung der beiden Wege stattfinden soll. Im aktuellen Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan ist diese Verbindung auf der freigehaltenen Trasse der Südumfahrung geplant. Betroffene Anlieger:innen haben sich erkundigt, ob diese Trassenführung weiterhin Gültigkeit besitzt. Aufgrund dieser Entwicklung und potenzieller Konflikte auf der ursprünglichen Route (durch eine mögliche Nachverdichtung in dem Bereich, komplexe Eigentumsverhältnisse sowie einem erhöhten Handlungsdruck beim Thema Radverkehr) wurden die Planungen neu evaluiert. Dies soll dazu führen, die Einrichtung der Wegeverbindung voranzutreiben, Klarheit bei der Trassenführung zu schaffen und eine städtebauliche Weiterentwicklung des Bereiches zu ermöglichen. Das Ziel ist es, eine Rad- und Fußwegeverbindung herzustellen, die den Wedeler:innen eine intuitive, bequeme und sichere Verbindung aus dem Nordwesten ins Wedeler Zentrum, entlang des Naturerlebnisses der Geest ermöglicht. Durch die Festlegung auf eine Trasse, können die weiteren Planungen vorangetrieben und nicht benötigte Flächen für alternative Nutzungen freigegeben werden.
Zum Zweck einer Planung der Verknüpfung „Verbindung B431/Ansgariusweg“ und „Geestweg“ hat eine Routenabwägung stattgefunden. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung, den Lüttdahl (vgl. Anhang, Route (2)) als primäre Rad- und Fußwegeverbindung und als Verknüpfung zwischen der Verbindung B431/Ansgariusweg und dem Geestweg als Trasse festzulegen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Beurteilung liegen Abstimmungen zwischen den betroffenen Fachdiensten der Wedeler Verwaltung, unter Berücksichtigung der vorhandenen Eigentumsverhältnisse und Wegeverbindungen sowie der zu erwartenden Zielverkehre und topographischen Voraussetzungen zugrunde.
Die Verwaltungsempfehlung zugunsten des Lüttdahls als Trasse für die Fuß- und Radwegeverbindung begründet sich durch folgende Punkte:
- Eine direkte (Nord/Süd) Wegebeziehung bleibt gewährleistet.
- Eine Einrichtung ist ohne erheblichen planerischen und baulichen Aufwand möglich (Wegeführung existiert, Umwidmung nicht nötig, städtische Flächen).
- Durch die günstige Topographie und Linienführung ist der Weg intuitiv nutzbar.
- Den Wedeler:innen ist dieser Weg schon bekannt, wodurch die sofortige Nutzung begünstigt wird.
- Ein Verschwenk über den Ansgariusweg ist vertretbar, da die geringe Kfz-Verkehrsbelastung für den Rad- und Fußverkehr zumutbar ist.
Beim künftigen fahrrad- und fußgängerfreundlichen Ausbau der Trasse empfiehlt die Verwaltung, den Abschnitt des Versatzes auf dem Ansgariusweg neu zu gestalten, um Konflikte zwischen Rad- und Autofahrern zu minimieren. Dies kann bspw. über eine geänderte Kennzeichnung, ein Parkverbot im Routenbereich, die Absenkung der Bordsteinkante oder eine überarbeitete Einbahnstraßenregelung geschehen. Auch eine Prüfung, ob die Vorfahrtssituation verändert werden kann, sodass Fahrradfahrer und Fußgänger verkehrsrechtlich Vorrang genießen, kann angestellt werden. Der Lüttdahl könnte vom Ansgariusweg bis zum Bürgerpark zu einer Fahrradstraße werden und im Süden eine getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr hergestellt werden, sodass diese konfliktfrei nebeneinander stattfinden können.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ zu der vorgeschlagenen Trasse kommen zwei weitere Routen in Betracht, eine Führung auf der ursprünglichen Route der Südumfahrung (vgl. Anhang, Route 1) und entlang der Blöcktwiete (vgl. Anhang, Route 3).
Die Trasse auf der ursprünglichen Route der Südumfahrung empfiehlt die Verwaltung nicht, da zusätzliches Bauland erworben werden müsste, was die Einrichtung des Weges kostenintensiver macht und den Bau erheblich verzögern kann. Eine direkte Führung ist mit den momentan verfügbaren Flächen nicht umsetzbar. Außerdem müssten Grünflächen und private Grundstücke durchschnitten werden und die baulichen Maßnahmen wären erheblich aufwendiger, als auf der hier empfohlenen Route über den Lüttdahl. Zusätzlich werden die Flächen, durch die Nutzung als Fuß- und Radweg, der weiteren baulichen Nutzung zugunsten einer baulichen Verdichtung entzogen.
Eine Trassenführung entlang der Blöcktwiete wäre ebenfalls möglich, ist allerdings mit einer ungünstigeren topographischen Situation verbunden. Ferner wäre eine direkte Verbindung in Richtung Innenstadt nicht gegeben. Stattdessen müsste ein Umweg in Kauf genommen werden. Daher empfiehlt die Verwaltung diese Route nicht. Ein rad- und fußgängerfreundlicher Ausbau der Blöcktwiete zur Freizeitnutzung sollte jedoch gewährleistet werden. Die Straße muss dafür nicht zwangsläufig als Fahrradstraße gekennzeichnet werden. Allerdings können die Herstellung eines geeigneten Belags und eine günstige Flächenaufteilung die Nutzung durch Fahrradfahrer fördern.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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1.022,1 kB
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