Beschlussvorlage - BV/2022/063
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Wedel
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Finanzen
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-204/Bar
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Geplant
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 08.09.2022 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat durch Runderlass vom 07. September 2021 (IV 301-48212/2021) welcher im Amtsblatt für Schleswig-Holstein vom 20. September 2021 auf Seite 1535 ff. (Anlage 1) die Mustersatzung für öffentlich-rechtliche Sparkassen geändert.
Darstellung des Sachverhalts
Die oben genannten, bis spätestens 30. September 2022 umzusetzenden, redaktionellen Änderungen wurden bereits in der Ratssitzung vom 27.01.2022 beschlossen
Abweichend hiervon müssen die neuen Regelungen des § 25 Abs. 2 Satz 4 und 5 MuSa A erst mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 durch eine Änderung der Satzungen der Sparkassen umgesetzt werden. Diese Regelung wird abweichend vom Beschluss TOP 13 vom 04.12.2021 aufgrund des Bürgermeisterwechsels nach der Zustimmung des Rates der Stadt Wedel im Nachgang zu dieser Sitzung umgesetzt.
Hierbei handelt es sich um die inhaltlichen Änderungen der Zusammensetzung des Risikoausschusses. Nach der bisherigen Regelung was die oder der Vorsitzende de3s Verwaltungsrates zugleich die oder der Vorsitzende des Risikoausschusses. Nach der durch das Risikoreduzierungsgesetz geänderten bundesgesetzlichen Vorschrift des § 25d Abs. 8 Kreditwesengesetz (KWG) soll die oder der Vorsitzende des Risikoausschusses weder Vorsitzende oder Vorsitzender eines anderen Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans noch Vorsitzende oder Vorsitzender eines anderen Ausschusses sein. Diese Regelung soll der besonderen Bedeutung des Risikoausschusses Rechnung tragen.
Aus diesem Grunde ist § 25 MuSa A dahingehend geändert worden, dass die oder der Vorsitzende des Verwaltungsrates zwar Mitglied im Risikoausschuss bleibt, aber den Vorsitz übernimmt ein anderes durch den Verwaltungsrat zu wählendes Mitglied, das ansonsten keinem Ausschuss vorsitzt.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Wedel hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 über die neuerlichen Änderungen beraten und gegenüber dem Rat der Stadt Wedel eine Empfehlung zur Änderung der Satzung abgegeben. Es wurde eine entsprechende Synopse erarbeitet (Anlage 2).
Über die Änderungen der Sparkassensatzung beschließt gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 des Sparkassen-gesetzes die Vertretung des Trägers nach Anhörung des Verwaltungsrates.
Der Verwaltungsrat hat die Änderungen besprochen und schlussendlich dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 3).
Die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung mit den gekennzeichneten Änderungen (Anlage 4) sowie die entsprechende Reinfassung (Anlage 5) enthält alle notwendigen Änderungen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse hat sich mit den Satzungsänderungen befasst und diese diskutiert. Im Ergebnis wurde dem Rat die Beschlussfassung empfohlen.
Seitens der Verwaltung werden keine weiteren Änderungen für notwendig erachtet. Somit wird der Rat der Stadt Wedel gebeten, die Satzung der Stadtsparkasse Wedel zu beschließen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternative Regelungen werden seitens der Verwaltung nicht gesehen. Die Kosten für die Bekanntmachung der Satzung werden von der Stadtsparkasse Wedel getragen, so dass für den städtischen Haushalt keine Kosten entstehen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 65,2 kB 
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 213,9 kB 
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 (wie Dokument) 
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 1,5 MB 
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 185,3 kB 
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 5 
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 (wie Dokument) 
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 162 kB 
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