Beschlussvorlage - BV/2022/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Elbestadion, Grundsanierung Laufbahn, umlaufender Weg und Barriere
Hier: Freigabe von Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Geschäftszeichen:
- 2-10 Mol
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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22.09.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Auf Antrag der WSI wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen am 16.12.2021 vom Rat beschlossen, die für das Elbestadion für 2022 eingeworbenen Mittel in Höhe von 390.000 € vollständig zu streichen und Mittel für 2023 entsprechend der aktualisierten Kostenaktualisierung neu einzuwerben. Der Beginn der Planung wäre dann frühestens nach genehmigtem Haushalt möglich, was die bauliche Umsetzung der Maßnahme für 2023 unrealistisch machte.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Durch den Wegfall von Investitionsanschaffungen (Mähroboter) werden im Investitionshaushalt des Elbestadions 18.000 € frei. Diese Mittel können für notwendige Voruntersuchungen und für Planungsleistungen bis zur Vorplanung benutzt werden. Somit kann noch in diesem Jahr eine konkretere Aussage zu den zu erwartenden Sanierungskosten getroffen werden. Vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Haushalt 2023 würde damit auch die bauliche Umsetzung in 2023 möglich sein.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Sanierungsnotwendigkeit ist gegeben, daher gibt es keine Alternative, wenn die Funktionsfähigkeit der Sportanlage gewährleistet bleiben soll. Die Planungsleistungen würden stufenweise vereinbart, so dass eine Entscheidung gegen die Sanierung keine weitergehenden finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Wedel hätte. Die nötigen Mittel in Höhe von 18.000 € sind innerhalb des Produktes 4240-01703 vorhanden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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29.000 |
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Saldo (E-A) |
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