Beschlussvorlage - BV/2022/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der UBF beschließt den sofortigen Planungsbeginn für die Grundsanierung im Elbestadion.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

4240/01703

Die Stadt fördert mit diesem Produkt die Schaffung eines vielfältigen und attraktiven Sportangebotes

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Auf Antrag der WSI wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen am 16.12.2021 vom Rat beschlossen, die für das Elbestadion für 2022 eingeworbenen Mittel in Höhe von 390.000 € vollständig zu streichen und Mittel für 2023 entsprechend der aktualisierten Kostenaktualisierung neu einzuwerben. Der Beginn der Planung wäre dann frühestens nach genehmigtem Haushalt möglich, was die bauliche Umsetzung der Maßnahme für 2023 unrealistisch machte.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Durch den Wegfall von Investitionsanschaffungen (Mähroboter) werden im Investitionshaushalt des Elbestadions 18.000 € frei. Diese Mittel können für notwendige Voruntersuchungen und für Planungsleistungen bis zur Vorplanung benutzt werden. Somit kann noch in diesem Jahr eine konkretere Aussage zu den zu erwartenden Sanierungskosten getroffen werden. Vorbehaltlich der Mittelfreigabe im Haushalt 2023 würde damit auch die bauliche Umsetzung in 2023 möglich sein.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Sanierungsnotwendigkeit ist gegeben, daher gibt es keine Alternative, wenn die Funktionsfähigkeit der Sportanlage gewährleistet bleiben soll. Die Planungsleistungen würden stufenweise vereinbart, so dass eine Entscheidung gegen die Sanierung keine weitergehenden finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Wedel hätte. Die nötigen Mittel in Höhe von 18.000 € sind innerhalb des Produktes 4240-01703 vorhanden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

 

29.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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