Mitteilungsvorlage - MV/2022/058
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage FDP-Fraktion vom 01.07.2022
hier: Beantwortung der Fragen zum Thema "Wedeler Marsch und Autal"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Leitstelle Umweltschutz
- Geschäftszeichen:
- 2-13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.08.2022
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die FDP-Fraktion hat am 01.07.2022 der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog mit insgesamt 65 Fragen, die 13 Themenkomplexen zugeordnet sind, übersandt. Die Beantwortung folgender Fragen wird bis zur 38. KW, d.h. den Septembersitzungen von Planungsausschuss sowie Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, gefordert.
Mit der Anfrage wird die Verwaltung dazu aufgefordert „[…] Auskunft darüber zu geben, welche Schritte sie in der Vergangenheit unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen gedenkt, um den angestrebten Zielen der Biodiversität und der CO2- Rückführung sowie damit zusammenhängenden umweltpolitischen Effekten näher zu kommen.“
Die Anfrage ist zur Information in der Anlage beigefügt. Die Themenkomplexe sind:
- Die Marsch und das Autal als naturschutzwürdige Biotopsysteme (5 Fragen)
- Stand der Projekte der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (5 Fragen)
- Stand der Projekte der Stiftung Lebensraum Elbe (8 Fragen)
- Konsequenzen aus dem Umbau des Aue-Sperrwerks (3 Fragen)
- Umgang mit verpachteten städtischen Flächen (3 Fragen)
- Flächenverkäufe zu Haushaltskonsolidierung (5 Fragen)
- Flächen für Photovoltaik (4 Fragen)
- Das Projekt Sauerbek (6 Fragen)
- Aufforstungen (2 Fragen)
- Wie steht es um den B-Plan 67 (neu) (11 Fragen)
- Das Randmoor in der Wedeler Marsch (6 Fragen)
- Das Butter-/ Butterbargsmoor (6 Fragen)
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Mögliche Entwicklungsmaßnahmen auf weiteren Moorflächen (1 Frage)
Stellungnahme der Verwaltung
Die Strategischen Ziele der Stadt Wedel ab 2020 geben im Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“ vor: „Wedel hat eine Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“.
Im Sommer 2021 hat die Ausarbeitung des Vorentwurfs der Strategie durch die Leitstelle Umweltschutz begonnen. Im Herbst 2022 werden der aktuelle Stand und die weitere Vorgehensweise im Planungs- sowie im Umwelt, Bau- und Feuerwehrausschuss vorgestellt.
Die Strategie wird unter anderem eine Übersicht der bisherigen Aktivitäten zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt enthalten. Denn die Stadt Wedel hat bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen initiiert und umgesetzt. Sämtliche Bemühungen für den Schutz von Bäumen und Grünstrukturen im Stadtgebiet sowie die naturverträgliche Bewirtschaftung verbleibenden Grünlandes und landwirtschaftlicher Flächen, d.h. die tägliche Arbeit der Leitstelle Umweltschutz sowie der Stadt- und Landschaftsplanung, tragen zu diesem Ziel bei.
Im Folgenden informiert die Verwaltung zum ersten Fragenkomplex der insgesamt 13 Fragenblöcke. Das Thema ist hier „Wedeler Marsch und Autal“. Weitere Themenkomplexe werden separat beantwortet.
Oben genannte Themen Nr. 2 und Nr. 3 werden ebenfalls in der Sitzung des Planungsausschusses am 23.08.2022 von Vertretern der jeweiligen Stiftungen beantwortet.
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Informationen der Verwaltung zum Themenkomplex:
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Frage:
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Bei der aktuell gültigen Fassung handelt es sich um den Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III, Neuaufstellung 2020, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, gültig seit 13. Juli 2020 (Amtsblatt Schleswig-Holstein, Seite 1082). Er besteht aus einem Haupt-, einem Erläuterungsband und einem Kartenteil. Im Erläuterungsband listet Tabelle 3 „Gebiete, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als NSG[1] erfüllen“. Im Kreis Pinneberg sind unter anderen die „Holmer Sandberge“ sowie die „Wedeler und Hetlinger Marsch“ genannt. Beide Bereiche erstrecken sich in das Stadtgebiet Wedels. Der Karte 1 ist zu entnehmen, dass die genannten Gebiete bereits ausgewiesene Natura 2000-Gebiete sind. Mit der Mitteilungsvorlage MV/2018/105[2] hat die Verwaltung den damaligen Entwurf des Landschaftsrahmenplans in Bezug auf die Aussagen hinsichtlich des Wedeler Stadtgebiets analysiert und eine Stellungnahme verfasst, über die zu Jahresbeginn 2019 im Planungsausschuss (PLA) und im Rat informiert wurde. Die nun gültige Fassung wurde von der Verwaltung mit dem Entwurf verglichen. Insgesamt sind natürlich nach der Auslegung einige Änderungen aufgenommen worden, aber nicht im Bereich der Stadt Wedel. |
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Zur Information: Angaben aus dem Landschaftsrahmenplan zur Stadt Wedel |
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Allgemeine Informationen zu Wedel: Wedel gehört zum Ballungsraum Hamburg. (Seite 72) Neben Brunsbüttel, Brokdorf und Glückstadt wird Wedel als Bereich genannt, an dem Industrie- und Siedlungsflächen stark in den Vordergrund treten und das Bild der Landschaft verändern. (Seite 126) Die Hatzburg wird als archäologisches Kulturdenkmal genannt. (Seite 133) Wedel verfügt über einen Hafen regionaler Bedeutung. (Seite 140) |
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Ab Kapitel 4 „Entwicklungsteil“ und Kapitel 5 „Naturschutzfachliche Hinweise und Empfehlungen“ werden die folgenden Angaben gemacht. Die bestehenden Schutzgebiete sind gemäß den für diese Gebiete ausgearbeiteten Vorgaben zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die weitere Unterschutzstellung wird nicht explizit gefordert: |
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Seite 38: „Beispiele für regionale Zusammenarbeit“ |
„Metropolregion Hamburg […] Als Beispiel ist das seit Mitte 2016 bis Mitte 2019 laufende Leitprojekt zur Entwicklung eines Biotopverbundes für die gesamte Metropolregion zu nennen. Dieses besteht aus vier Teilprojekten:
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Seite 199: „Spezielle Ziele für die Schwerpunktbereiche und Verbundachsen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems im Planungsraum“ |
„Innerhalb dieser Gebietskulisse liegen in der Regel die Flächen, die zur Schaffung eines Biotopverbundes im Sinne § 20 Absatz 1 und 21 Absatz 3 aus naturschutzfachlicher Sicht besonders geeignet sind.“ |
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Seite 199: „Biotoperhaltung“ |
„Im Falle von FFH- und Vogelschutzgebieten sind dabei die jeweiligen Erhaltungsziele bzw. die Aussagen der Managementpläne zu beachten. Bei NSG sind die Schutzgebietsverordnungen bzw. vorliegende Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte maßgeblich.“ |
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Seite 200: „Im Hinblick auf die Erhaltung von Lebensräumen sind im Planungsraum folgende Gebiete bzw. Biotoptypen von besonderer Bedeutung“ |
„Kreis Pinneberg
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Seite 201: „Erhaltung und Entwicklung von Biotopkomplexen“ |
„Kreis Pinneberg
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Seite 211 „Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna“ |
Vogelschutzgebiet Wedeler Marsch (Seite 215) |
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Seite 277: „Siedlung und Verkehr“ |
„Grünzäsuren und regionale Grünverbindungen sind insbesondere in folgenden Räumen vorzusehen:
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Seite 310 „Schwerpunkte für Tourismus, Erholung und Sport“ |
„Im Planungsraum sollen aufgrund der landschaftlichen und infrastrukturellen Ausstattung folgende Schwerpunktbereiche für Erholung gesichert und entwickelt werden:
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Zur Information: Aktuelle Unterschutzstellung in Wedeler Marsch und Autal (siehe auch Kartendarstellung in der Anlage) |
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Natura 2000 |
FFH-Gebiet (= Fauna-Flora-Habitat) DE 2323-392 Schleswig-holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen Teilgebiet 4 – Eingedeichte Haseldorfer und Wedeler Marsch Teilgebiet 5 – Wedeler Au oberhalb der Mühlenstraße Vogelschutzgebiet: DE 2323-401 Unterelbe bis Wedel |
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Naturschutzgebiet (NSG) |
Nr. 34 „Haseldorfer Binnenelbe mit Elbvorland“ (Verordnung vom 22.03.2003) Der Vollständigkeit halber auch hier genannt: Nr. 48 „Neßsand“ (Verordnung vom 30.08.1952) Nr. 147 „Buttermoor/ Butterbargsmoor“ (Verordnung vom 14.12.1992) |
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Landschaftsschutzgebiet (LSG) |
LSG 04 „Pinneberger Elbmarschen“ (Kreisverordnung, 29.03.2000, 2. Änderung 12.07.2011) LSG 05 „Holmer Sandberge und Moorbereiche“ (Kreisverordnung 20.12.2002, 2. Änderung 06.03.2018) |
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Gesetzlich geschützte Biotope |
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt die Kategorie der gesetzlich geschützten Biotope wie folgt: „Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. […]“[3] Das Land Schleswig-Holstein hat seine landesweite Biotopkartierung aktualisiert: „Von 2014 bis 2020 erfolgte unter Federführung des LLUR[4] die zweite landesweite Biotopkartierung. Die hierbei ermittelten Daten werden ab 2022 fortlaufend aktualisiert. Informationen zu den fachlichen Grundlagen gibt es hier. Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind in einer eigenen Internetpräsenz unter www.schleswig-holstein.de/biotope veröffentlicht und werden dort in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Hier sind zudem Daten der ersten Biotopkartierung aus den Jahren 1978 bis 1994 einsehbar.“[5] Ein Auszug der aktuellen Biotopkartierung für das Stadtgebiet Wedel ist in der Anlage beigefügt. |
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Zur Information: Mögliche Unterschutzstellung gemäß BNatSchG und LNatSchG |
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Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) ermöglichen den Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft. Wie oben dargestellt, sind in der Wedeler Marsch und Autal bereits einige Schutzgebiete ausgewiesen. |
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BNatSchG |
§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 31 - § 36 Netz „Natura 2000“ |
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LNatSchG |
§ 12 Biotopverbund § 13 Naturschutzgebiete § 14 Biosphärenreservate § 15 Landschaftsschutzgebiete § 16 Naturparke § 17 Naturdenkmäler § 18 Geschützte Landschaftsbestandteile § 21 Gesetzlich geschützte Biotope § 22 - § 26 Netz „Natura 2000“ |
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Frage:
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Die Verwaltung hat im zurückliegenden Jahr bereits Rücksprache sowohl mit der Oberen Naturschutzbehörde Schleswig-Holstein als auch mit der Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg hinsichtlich einer möglichen Unterschutzstellung verschiedener Flächen in der Stadt Wedel gehalten. Das Fazit aus den Gesprächen ist, dass die übergeordneten Behörden kurzfristig wenig Aussicht auf Erfolg sehen. So stehen noch diverse Unterschutzstellungen (Naturschutz sowie Landschaftsschutz) anderer Flächen in Schleswig-Holstein bzw. im Kreis Pinneberg aus, z.B. die Ausweisung der Natura 2000-Gebiete als Naturschutzgebiet. Die Verfahren sind besonders zeitaufwändig, insbesondere da sie in den Beteiligungsverfahren in der Regel auf großen Widerstand stoßen (z.B. geplantes NSG „Himmelmoor“). Anträge zur weiteren Unterschutzstellung außerhalb der aktuellen Schutzkulisse in Wedel würden nicht prioritär behandelt werden können und das Ersuchen erweiterter Unterschutzstellung würde somit nicht zu schnellen Ergebnissen vor Ort führen. Wedels Natura 2000-Gebiete sind bereits als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, die Ausweisung als Naturschutzgebiet wird seitens der höheren Behörden abgearbeitet. Die Unterschutzstellung als Natura 2000-Gebiet zieht ein noch weitreichenderes Verfahren nach sich, da es sich hier um ein europäisches Biotopverbundsystem handelt. Der Prozess ist deutlich umfangreicher und langwieriger als die nationale Schutzzuweisung gem. BNatSchG/ LNatSchG. |
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Gründe für einen stärkeren Schutz |
Eine Unterschutzstellung würde die volle Wertschöpfung des einzigartigen Lebensraums Wedeler Marsch für die Natur, d.h. Lebensraumtyp, Artenvielfalt von Fauna und Flora, etc. bedeuten. Dies würde gleichzeitig eine strenge Nutzungseinschränkung für Naherholung und Landnutzung, hier insbesondere Landwirtschaft, nach sich ziehen. „Durch Verordnung der obersten Naturschutzbehörde können und sollen Nutzungen, das sind insbesondere landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, jagdliche oder fischereiliche Nutzungen soweit reduziert werden, dass die Erreichung des individuell festgelegten Schutzzwecks gewährleistet ist. Soweit sich diese Einschränkungen im Rahmen der grundgesetzlich normierten Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewegen, sind diese hinzunehmen, gehen sie darüber hinaus, sind sie zu entschädigen.“[6] |
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Großflächige Regelungen des Wasserhaushaltes |
Die Stadt Wedel wird in der Marsch durch den Wasser- und Bodenverband Wedeler Außendeich vertreten, der die Marsch- und Geestgewässer unterhält. Die Wedeler Marsch liegt zudem im Bereich des Wasserschutzgebiets (WSG) Haseldorfer Marsch[7]. Die Trinkwassergewinnung ist im Rahmen des Wasserhaushalts zu berücksichtigen. Im Wesentlichen werden die Wasserstände in der Wedeler Marsch durch den Betrieb des Sperrwerks Wedeler Au des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN), reguliert. Die „Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au“[8] benennt die Aufgaben des Sperrwerks: 1.1 Das Sperrwerk ist Bestandteil des Landesschutzdeiches, der die Haseldorfer Marsch und Wedel vor Sturmfluten schützt. Es dient bestimmungsgemäß vorwiegend dieser Schutzfunktion und der Entwässerung des eingedeichten Gebietes ostwärts der Straße Hetlingen – Großklärwerk Hetlingen mit dem zugehörigen Geesteinzugsgebiet. Während normaler Tidewasserstände bleibt das Sperrwerk geöffnet. […]“ Seit Sanierung des Sperrwerks werden die Entwicklungen hinsichtlich Wasserhaushalt in der Marsch genau beobachtet. Erste Messreihen verzeichnen eine deutlich positive Entwicklung der Anwendung der Betriebsordnung und somit der Wasserstände in der Wedeler Marsch. Wenn durch Unterschutzstellung landwirtschaftliche Nutzung stark eingeschränkt wird, ist der Kompromiss zwischen Naturschutz und Landnutzung nicht mehr in dem derzeitigen Ausmaß erforderlich und andere Wasserstände wären nach Rücksprache mit dem LKN vermutlich möglich. |
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Verinselung von Einzelprojekten |
Eine Unterschutzstellung würde eine Verinselung von Einzelprojekten vermindern, da für das gesamte Schutzgebiet Erhaltungsziele definiert und entsprechende Maßnahmen in der Regel über ein Pflege- und Entwicklungskonzept koordiniert und umgesetzt werden würden. |
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Wegesystem naturverträglich komplettieren |
Das LNatSchG §13 (zu § 23 BNatSchG) „Naturschutzgebiete“ besagt: „(2) […] Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.“ Dennoch würde bei einer Unterschutzstellung im Sinne des Naturschutzes die Entwicklung von Wegesystem sehr stark eingeschränkt werden. Man würde die Besucherlenkung sinnvoller Weise auf bestehende Wegesysteme konzentrieren und die übrigen Marschflächen ungestört entwickeln. |
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Frage:
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Die Erholungsnutzung regionaler Frei- und Grünräume nimmt stetig zu. Gründe sind vielfältig, u.a. sommerliche Hitzeeffekte in Innenstadtbereichen und Auswirkungen der Coronapandemie und entsprechenden Bewegungseinschränkungen für die Menschen. Durch die besondere Lage Wedels innerhalb der Metropolregion und am Hamburger Stadtrand wächst hier der Nutzungsdruck. Ein weiteres Ringen um Freiflächen entsteht durch den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energie. Sorgte bisher der Anbau bestimmter Monokulturen auf landwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung von Biomasse für Diskussion, kommen nun Anfragen nach Flächen für Solaranlagen und dazugehörige Infrastruktur (Batteriespeicher) dazu. Es müssen Wege gefunden werden wie die Freiflächen multifunktional belegt und technische Anlagen naturverträglich integriert werden können. Dies ist Kernaufgabe der „Strategie der Stadt Wedel zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“. Die Verwaltung hat auf Anfrage mit der Mitteilungsvorlage MV/2020/001[9] im Frühjahr 2020 bereits einige Ansätze zur Wedeler Marsch als Naturerlebnisraum und Naherholungsgebiet erarbeitet. Die Aussagen und Überlegungen werden in oben genannter Strategie berücksichtigt. |
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Randdruck der Metropole |
Die Stadt Wedel gehört zur Metropolregion Hamburg. Wedel profitiert von der Nähe zur Metropole, dient aber gleichzeitig als Rückzugs- und Erholungsraum für Ruhesuchende Städter. Der Druck nimmt stetig zu, z.B. durch zunehmende Folgen des Klimawandels wie Hitzeinseln in Innenstädten, die die Bevölkerung in das Umland treiben. Aber auch die Coronapandemie hat wie oben erwähnt trotz teilweiser Schließung der Landesgrenzen zu erhöhtem Nutzungsdruck im Freizeitbereich gesorgt. Das Thema Besucherlenkung spielt besonders in sensiblen Gebieten wie der Wedeler Marsch, aber auch im Wedeler Autal oder in bewaldeten Bereichen, eine sehr wichtige Rolle. Hier ist vor allem der Regionalpark Wedeler Au e.V. aktiv und setzt sich intensiv für die Stärkung von Naturschutz und Naherholung im Einklang miteinander ein. |
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Naherholungsfunktion von Marsch und Autal |
Der Landschaftsrahmenplan benennt den Bereich Wedel – Elbmarschen aufgrund der landschaftlichen und infrastrukturellen Ausstattung als Schwerpunktbereich, der für Erholung zu sichern und zu entwickeln ist. Auch hier ist der Regionalpark Wedeler Au e.V. zu nennen, der sich durch vielfältige Projekte für die Vereinbarung von Naturschutz und Naherholung in den Mitgliedsgemeinden einsetzt. |
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Kleinteilige Eigentümerstruktur |
Großflächige Regelungen wie Unterschutzstellung, Verbundsystem, Kopplung von Einzelprojekten, etc. werden mit zunehmender Kleinteiligkeit der Eigentümerstruktur schwerer planbar und umsetzbar. Die Eigentümerstruktur in der Wedeler Marsch ist derzeit sehr kleinteilig. Nach Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde stellt gerade diese Kleinteiligkeit eine große Herausforderung für den möglichen Erhalt von Fördermitteln dar. Das Land fokussiert seine Planungen bzw. die Gewährung von Fördermitteln auf Projekte, für die eine zeitnahe Umsetzung relativ sicher ist. Eine Vielzahl von Eigentümern und die Berücksichtigung aller Belange bedeuten in der Regel langwierige Planungsprozesse. |
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Frage:
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Für die erfolgreiche Umsetzung eines Gesamtkonzeptes für die Wedeler Marsch müssten die jeweiligen Eigentümer entweder durch gezieltes Vorgehen aus der Marsch verdrängt werden oder sich an Maßnahmen aus dem Gesamtkonzept beteiligen. Flurbereinigung, Flächentausch und Vertragsnaturschutz sind hier neben Flächenverkäufen an Eigentümer, die sich dem Naturschutz verpflichtet haben, als geeignete Wege zu nennen. Welches Verfahren konkret anzuwenden ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere ist im Vorfeld der Dialog mit den entsprechenden Parteien zu suchen. Die Bereitschaft zu Veränderungen seitens der einzelnen Eigentümer ist grundlegende Voraussetzung. |
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren |
Die Flurbereinigung führt in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) durch: „Die Flurbereinigung spielt eine wichtige Rolle in der Gestaltung des ländlichen Raums, vor allem, um konkurrierende Ansprüche aufzulösen. […] Die Schwerpunkte liegen dabei in der Landschaftspflege und im Naturschutz. Die Neueinleitung erfolgt dabei seit geraumer Zeit nahezu ausschließlich als vereinfachtes Verfahren nach § 86 FlurbG. Einige ältere "klassische" Verfahren befinden sich noch in der Abwicklung. Bei nur wenigen Tauschpartnern bietet sich der "Freiwillige Landtausch" an. Allerdings können in diesem sehr schlanken Verfahren über die Flurbereinigung keine Maßnahmen auf den Flächen umgesetzt werden.“[10] Voraussetzung für Flurbereinigung sind die Zustimmung und Unterstützung der einzelnen Eigentümer. |
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Tausch von Grundstücken |
Wie oben zitiert, erwähnt das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) den freiwilligen Flächentausch. Mit der Beschlussvorlage BV/2013/115/1[11] wurde einem Grundstückstausch zugestimmt, der erfolgreich im Sinne des Naturschutzes umgesetzt werden konnte. Es sind weitere Flächentausche erfolgt und die Möglichkeit zukünftiger Flächentausche wird in der Verwaltung immer wieder diskutiert, auch mit möglichen Interessenten. Leider kann nicht immer eine Einigung erzielt werden, es handelt sich aber regelmäßig um langwierige und zeitaufwändige Abstimmungsprozesse und Verfahren. Zum Flächentausch seitens der Stadt Wedel eignen sich nur städtische Grundstücke, wobei die jeweiligen Pachtverhältnisse zu berücksichtigen sind. |
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Vertragsnaturschutz |
Vertragsnaturschutz ist ein Instrument der Landesregierung[12], das den freiwilligen Naturschutz in der Landwirtschaft fördert und unterstützt. Verträge im Rahmen des Vertragsnaturschutzes schließt das Land nicht mit Kommunen. Gleichwohl können Pächter städtischer Grundstücke Prämien für entsprechende Bewirtschaftung beantragen. Neue Pachtverträge beinhalten umfassende Auflagen, insbesondere für die Flächen in Schutzgebieten. Bestehende Verträge werden geprüft und gegebenenfalls durch Nachträge hinsichtlich naturverträglicher Bewirtschaftung nachgebessert. |
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Frage:
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Im Landschaftspflegekonzept Wedel[13] wurden für den Bereich der Wedeler Marsch insgesamt drei „landschaftspflegerische Schwerpunktgebiete“ (LSP) herausgearbeitet: „LSP 01 – Vordeichflächen in der Wedeler Marsch: Deichvorland im Tideeinfluss. Zielsetzung: Erhalt der Grünlandnutzung, Bereicherung durch naturnahe Strukturen in den Randzonen, Vorrangflächen für den Naturschutz. LSP 02 – Wedeler Marsch: Weiträumige Grünlandmarschen mit Obstanbau im Übergang zu den Siedlungsflächen. Naturraumeinheit mit hohem Identifikationswert für Wedel. Zielsetzung: Erhalt der offenen Weidelandschaft. LSP 03: Kommunalflächen in der Wedeler Marsch: Produktive Grünlandflächen sowie Binnendünenrelikt im Zentrum der Grünlandmarschen im städtischen Besitz. Zielsetzung: Erhalt der produktiven Grünlandnutzung.“ |
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Welche Schritte hat die Stadt unternommen? |
Ein aus dem Landschaftspflegekonzept resultierendes Gesamtkonzept für die Wedeler Marsch wurde in der Vergangenheit angedacht und intern diskutiert. Es ist durchaus erwünscht, ließ sich bisher aber aufgrund unterschiedlicher Gründe nicht ausarbeiten. Ein Gesamtkonzept zur Wegeführung zwischen Wedel und Holm wird mit dem Bebauungsplan Nr. 67 erarbeitet. Hierzu werden Fragen im Rahmen der „Anfragen der FDP vom 01.07.2022“ separat beantwortet. Zur grundsätzlichen Förderung des Naturschutzes in der Wedeler Marsch haben wie oben beschrieben bereits Flächentausche stattgefunden. Des Weiteren werden Pachtverträge entsprechend aufgesetzt/ nachgebessert. Die Stiftung Naturschutz ist eigenständig in der Wedeler Marsch tätig, aber es besteht ein regelmäßiger Austausch mit der Stadt Wedel und für Fragen des Naturschutzes im gesamten Stadtgebiet wird die Expertise der Stiftung eingeholt. Weitere Rücksprachen und ein Austausch von Ideen und Möglichkeit, Umsetzbarkeit und eventuellen Bedenken erfolgen mit der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde. Die Stiftung Lebensraum Elbe ist ebenfalls in der Wedeler Marsch im Sinne des Naturschutzes und hinsichtlich der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet aktiv. Die Verwaltung hat sich hier erfolgreich für einen Flächentausch eingesetzt und ist eng in das Projekt eingebunden. Die Stiftung Naturschutz und die Stiftung Lebensraum Elbe stellen sich und ihre Tätigkeiten im Stadtgebiet Wedel separat vor. |
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Welche Schritte stehen noch aus? |
Es gibt eine Vielzahl von Schritten auf dem Weg zu einem schlüssigen und umsetzbaren Gesamtkonzept. Die Vernetzung einzelner Anstrengungen ist ein Hauptziel. Ein Instrument für eine Vernetzung einzelnen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet Wedels ist die „Strategie zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt“. Der Prozess ist gestartet, die Strategie wird derzeit erarbeitet und über den aktuellen Stand wird separat informiert. Um weitere Maßnahmen speziell in der Wedeler Marsch auf den Weg zu bringen, wird derzeit die Möglichkeit der Planung und Umsetzung im Rahmen des Kernaktionsraums 15 „Haseldorfer Elbmarsch mit vorgelagerten Sänden“ mit der Oberen Naturschutzbehörde diskutiert. Kernaktionsräume für die biologische Vielfalt sind „ökologische Schlüsselräume landesweiten Maßstabs“, die vom Land Schleswig-Holstein festgelegt werden.[14] |
[1] NSG = Naturschutzgebiet
[2] MV/2018/105 „Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III, hier: Informationen zum Sachstand“ (PLA 08.01.2019/ Rat 21.02.2019)
[3] https://www.bfn.de/gesetzlich-geschuetzte-biotope
[4] LLUR = Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume
[7] Landesverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen der Holsteiner Wasser GmbH, Neumünster - Wasserwerk Haseldorfer Marsch - (Wasserschutzgebietsverordnung Haseldorfer Marsch), HaselWasSchGebV SH 2010
[8] Betriebsordnung für das Sperrwerk Wedeler Au, Landesbehörde für Klimaschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN), 01.01.2016
[9] MV/2020/001 „Die Wedeler Marsch als Naturerlebnisraum und als Naherholungsgebiet in der Metropolregion, hier: Beantwortung des Antrages der FDP vom 07.05.2019“ (PLA 03.03.2020)
[10] https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/landwirtschaft/flurbereinigung/flurbereinigung_node.html
[11] BV/2013/115/1 „Grundstücksangelegenheit im Bereich Autal/ Marsch“ (HFA 30.09.2013/ Rat 24.10.2013) – VERTRAULICH
[12] Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)
[13] Landschaftspflegekonzept Wedel, ArGe Eckebrecht Fischer, April 2008
[14] Kurs Natur 2030 - Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein, Ministerium für Landwirtschaft, Energiewende, Umwelt, Natur und Digitalisierung, 2. überarbeitete Auflage 12/2021
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