Beschlussvorlage - BV/2021/017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beauftragt die Verwaltung mit der Kündigung des Vertrages mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau zur „Förderung der ‚Offenen Jugendarbeit‘“ zum 31.12.2022.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Finanzierung unabhängig eventueller Altersteilzeitmodelle anhand der kalkulatorischen Personalkosten der Fachkräfte (100% Sozialpädagoge mit 39 Stunden, 50% Erzieherin mit 32 Stunden) weitergeführt.

Die bisherige Unterstützung des schulischen Ganztages der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule ist mit 15 Wochenstunden im städtischen Haushalt fortzuführen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Dieser Beschluss leistet einen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der einvernehmliche Verzicht auf das Format Teestube ergibt Handlungsspielräume ab dem Jahr 2023.

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Vorliegende Beschlussvorlage knüpft an die Diskussion des Sozialausschusses am 04.05.2021 an. Neben der aufgrund der Haushaltskonsolidierung in Verbindung mit der Aktualität des Personalwechsels und der erforderlichen konzeptionellen Neuausrichtung Entscheidungsempfehlung der Verwaltung wird ebenfalls eine Alternative skizziert.

 

Die Stadt Wedel unterhält mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau (Träger) ein Vertragsverhältnis zur Durchführung der Teestube.

 

Die Teestube wird seit vielen Jahren durch konstante und in Wedel bekannte Personen geleitet. Diese sind ebenfalls mit Stundenanteilen i.H.v. ca. 15 Stunden im schulischen Ganztag der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule (EBG) verortet.

 

Der Träger hat Ende 2020 das Gespräch mit der Verwaltung gesucht. Ausgangspunkt war dabei der anstehende Ruhestand resp. die vorhergehende Altersteilzeit der Beschäftigten dort. Diese sind seitens der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau umgesetzt und ab 01.01.2023 steht das aktuell in der Teestube tätige Personal nicht mehr zur Verfügung.

Träger und Verwaltung sehen gemeinsam keine Zukunft für die Teestube in der aktuellen Form.

Es besteht Einvernehmen mit der evangelisch-lutherischen Christus-Kirchengemeinde Schulau zur Kündigung des Vertrages zum 31.12.2022.

 

Die Angebote der Teestube unterscheiden sich inhaltlich von den Angeboten im KiJuz gemäß einer Bestandserhebung am 21.06.2021 in den Bereichen Selbstverwaltungsmöglichkeit und Kickerturniere auf Bundesliga-Niveau.

Der offener Bereich mit Bewerbungstraining, (Job-/Ausbildungs-)Beratung und Sportangebote werden beispielsweise an beiden Standorten angeboten.

Zukünftig sollten insbesondere die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im KiJuz gebündelt werden und der Standort „Teestube“ aufgegeben werden.

 

Der derzeitige jährliche Finanzierungsanteil der Stadt beläuft sich auf ca. 105.000 €. Hierin enthalten ist der Aufwand i.H.v. 30.000 € für die Arbeit im schulischen Ganztag der EBG.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Die Vertragsbeendigung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ab 2023.

Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit, neue Wege in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu beschreiten. Hierzu bietet die Christus-Kirchengemeinde Schulau ihre Gesprächsbereitschaft an.

 

Seitens der Verwaltung wird die Einschätzung der Kirchengemeinde, dass sich das jetzige Modell der Arbeit der Teestube nicht zukunftsfähig ist, geteilt. Die mit der Teestube betrauten Kolleginnen der Christuskirche werden beide ab 01.01.2023 nicht mehr zur Verfügung stehen, was einen bereits geplanten Beziehungsabbruch bedeutet. (Offene) Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch Beziehungsarbeit, weshalb in jedem Fall zum Jahreswechsel neu gedacht werden muss.

Es ist daher konsequent und richtig, die lange bestehende Finanzierungsvereinbarung zum 31.12.2022 zu kündigen, zumal dies sozialverträglich erfolgen kann.

Die Mehrzahl der in der Teestube vorgehaltenen Angebote können im Kinder- und Jugendzentrum genutzt werden. Die Möglichkeit der Selbstverwaltung durch Jugendliche und Kickerturniere auf Bundesliga-Niveau können im KiJuz nicht fortgeführt werden.

 

Notwendig ist der Fortbestand der Stundenanteile für den gebundenen Ganztagsbetrieb an der EBG.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Kinder- und Jugendarbeit ist in der aktuellen Zeit wichtiger denn je.

 

Die Situation des Beziehungsabbruchs in der Teestube eröffnet die Gelegenheit, die Kinder und Jugendlichen Wedels bei der Neugestaltung von Angeboten für Kinder und Jugendlichen aktiv zu beteiligen.

 

Aus diesem Grund könnten die freiwerdenden Mittel für Mobile Jugendarbeit/Streetwork genutzt werden, um

  1. Kinder und Jugendliche bei der Suche nach Alternativen für die Teestube zu unterstützen bzw. eine Lotsenfunktion in die in Wedel vorhandenen Angebote übernehmen
  2. Aktiv und gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen partizipativ Angebote zu entwickeln
  3. Ansprechperson für die Jugendlichen Wedels vor Ort in den Sozialräumen zu bieten

 

Wichtig dabei erscheint, dass neben dem – bestenfalls geschlechtsgemischten - Personal auch Mittel für die Umsetzung der partizipativ entwickelten Ideen bereitgestellt werden (z.B. für Räume, Sachmittel, Ausstattung, Honorare, etc.).

 

Durch die Anbindung an die Stadtjugendpflege entstehen darüber hinaus Synergien durch etablierte Fachkräfte, Dienstbesprechungsstrukturen und der institutionelle fachliche Austausch über Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Bekannt sind bereits Bedarfe für mobile Jugendarbeit/Streetwork aufsuchend an den Plätzen, die Jugendliche aktuell besuchen. Die Lücke zur stationären Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendzentrum könnte so geschlossen werden.

 

Positive Beispiele für die Umsetzung von Streetwork sind beispielsweise in der Stadt Pinneberg bekannt.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

 

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

 

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2021 alt

2021 neu

2022

2023

2024

2025 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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