Beschlussvorlage - BV/2022/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt den anliegenden Stellenplan Nachtrag 2022.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Der Beschluss ermöglicht eine bedarfs- und anforderungsgerechte Personalausstattung und dient folglich dem Ziel der Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Durch die Erweiterung um die empfohlenen Stellen werden die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Qualitätsstandards erhalten bzw. hergestellt.

Der Stellenplan dient der Steuerung der Personalwirtschaft der Kommune. Er soll eine wirtschaftliche und bedürfnisgerechte Erfüllung der städtischen Aufgaben ermöglichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stellen aus dem Bereich der Stadtjugendpflege wurden bereits per Ratsbeschluss vom 31.03.2022 beschlossen.

 

Die Stelle im Bereich Bildung und Teilhabe resultiert aus einer Aufgabenübertragung vom Kreis Pinneberg.

 

Ein Gutachten besagt, dass in der Schul-IT eine weitere halbe Stelle notwendig ist. Die 0,5 Stelle wird gebraucht zur Übernahme der „übergreifenden Aufgabenfelder in der Schul-IT“. Dazu gehören Service Level Management, Demand Management, Financial Management, Change Management, Risikobewertung, usw.

 

Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung und Optimierung der Geschäftsvorgänge müssen sämtliche Prozesse der Stadtverwaltung aufgenommen und bewertet werden. Die Aufnahme der Prozesse und die Erstellung des entsprechenden Registers sollen durch externe Begleitung erfolgen. Die Steuerung des Projektes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Fachdienstes Interner Dienstbetrieb. Auch die Ableitung von Vorschlägen zur Prozessoptimierung, die Visualisierung der Prozessstruktur, die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie sowie die Fortführung und laufende Aktualisierung des Prozessregisters fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Sachgebietes Organisation.

 

Der Aufbau eines zentralen Projektmanagements ist notwendig, damit Projekte bei der Stadt Wedel strukturiert und professionell begleitet werden können. Bisher wurden Projekte vorrangig durch zuständige Sachbearbeiter*innen der Fachabteilungen geleitet. Zeitliche Kapazitäten wurden hierfür selten freigestellt. Zu beobachten war auch, dass die Projektverantwortlichen zwar ein großes Fachwissen aus ihrer jeweiligen Fachabteilung einbringen konnten, jedoch die für das Projektmanagement erforderlichen Kenntnisse fehlten. Verbesserungen bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projektarbeiten sind zwingend erforderlich. Ein zentrales Projektmanagement soll diesen Mangel beheben und konsultierende Leistungen für alle Fachbereiche der Verwaltung anbieten. Die Fortschreibung und Anpassung des Projektleitfadens würde ebenfalls von dieser Stelle übernommen.

 

Die Stellen können erst in der 2. Jahreshälfte besetzt werden und somit können die Kosten im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gedeckt werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die beantragten Stellen beschlossen werden sollten.

Am 27.04.2017 hat der Rat 18 strategische Oberziele beschlossen. Das Handlungsfeld 6 „Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns“ beinhaltet das Oberziel, eine anforderungsgerechte Personalausstattung zu gewährleisten.

 

Die eingeworbenen Stellen definieren die Anforderungen der Verwaltung in verschiedenen Bereichen begründet sowohl durch erhöhten Arbeitsaufkommen als auch durch Gesetzesänderungen.

Die Aufgabenerfüllung ist ohne zusätzliches Personal nicht mehr adäquat gewährleistet.

 

Bei Verzicht auf die Erweiterung des Stellenplanes um die eingeworbenen Stellen würde das Ziel der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Personalausstattung verletzt werden.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Bei Verzicht auf die Bereitstellung der eingeworbenen Stellen sind Einbußen der Qualität der Produkte des jeweils betroffenen Bereichs bis hin zum Wegfall des Angebotes der damit bezweckten Leistung wahrscheinlich. Das Ziel einer anforderungsgerechten Personalausstattung würde nicht erreicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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