Beschlussvorlage - BV/2022/056
Grunddaten
- Betreff:
 - 
5. Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) 2022 - 2026, Kreis Pinneberg
hier: Stellungnahme der Stadt Wedel im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-61/ke
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 14.06.2022 
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt die Stellungnahmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion an den Kreis bzw. die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft (SVG) weiterzuleiten. Darüber hinaus wird das im Rahmen des Mobilitätskonzeptes entwickelte Handlungskonzept des Bausteins „ÖPNV“ als Stellungnahme abgegeben.
1. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlage 1):
- Einrichtung der Linie 889 bereits in diesem RNVP und nicht erst ab 2027ff. vom S-Bahnhof Richtung Schulau/Elbhochufer ODER eine Taktverdichtung Linie 594 vom S-Bahnhof Richtung Schulau/Elbhochufer vornehmen
 - Einführung einer Ringbuslinie zu den Hotspots in Wedel
 - Stärkere Taktverdichtung der Linie 289 ins Moorweggebiet; Keine Fahrpausen in der Nacht u.a. von 1 Uhr bis 5 bzw. 6 Uhr (Sonnabend)
 - Nachtbus vom S-Bahnhof ins Moorweggebiet (Strecke 289) ab 1 Uhr und Nachtbus für 395 von Wedel – Pinneberg – Quickborn – Norderstedt
 - 30-Minuten-Takt mit Weiterführung (von Buslinien) auf der B 431 nach Hamburg
 - Weitere Vernetzung mit Hamburg/ÖPNV-Versorgung Businesspark Wedel
 - Die Stadt Wedel schließt sich den Kritikpunkten der Gemeinde Holm an, die dort am 12.5.22 im Bauausschuss einstimmig als Stellungnahme zum RNVP wurden. (Siehe Anlage 1).
 
2. Vorschläge der SPD-Fraktion:
- Bus 289: täglicher 10-Minutentakt
 - S 1: dauernder 10-Minutentakt
 - S 1 Oststation: zügige Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen
 - S-Bahnunterführung: umgehender Beginn mit vertiefenden Untersuchungen
 
3. Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 2)
Das im Mobilitätskonzept zum Baustein „ÖPNV“ genannte Handlungskonzept zum schienengebundenen Personennahverkehr, dem interkommunalen Busverkehr, dem Stadtbusverkehr und dem barrierefreien Ausbau der Wedeler Bushaltestellen ist zu berücksichtigen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen, zukunftsorientierten Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
./.
Darstellung des Sachverhalts
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum 5. RNVP erfolgte bereits 2020.
Im Rahmen der damaligen Beteiligung wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.06.2020 einstimmig beschlossen (s. ANT/2020/004) und an die SVG weitergeleitet.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Bereich Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der gesetzlichen Zuständigkeit des Landes liegt und nicht unmittelbar vom Kreis Pinneberg bzw. der SVG (mit der gesetzlichen Zuständigkeit für den Bus-ÖPNV) beeinflusst werden kann.
Der von der Verwaltung vorgebrachte Vorschlag übernimmt die Ausformulierungen des Handlungsbausteines ÖPNV, die im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes am 02.06. in der AG Mobilität vorgestellt wurden. Im Handlungsbaustein ÖPNV sind fast alle der geäußerten Gedanken im RNVP und in den Anträgen enthalten oder zumindest angesprochen.
Ein Beschluss durch den Planungsausschuss und den Rat der Stadt Wedel steht – gemeinsam mit anderen Handlungsbausteinen – noch aus. Der final beschlossene Handlungsbaustein ÖPNV wird dem Kreis bzw. der SVG nachgereicht.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 (wie Dokument) 
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 184,7 kB 
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 (wie Dokument) 
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 4,5 MB 
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