Beschlussvorlage - BV/2022/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhaus in der Schulauer Straße 9 zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Planungsausschuss am 15.03.2022 wurde das Vorhaben vorgestellt. Am 03.05.2022 wurden im Planungsausschuss positive Rückmeldungen aus den Fraktionen abgegeben. Nun soll das Einvernehmen erteilt werden.

 

Bauvorhaben

 

Neubau eines Mehrfamilienhaus

Baugrundstück

 

Schulauer Straße 9, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

16.05.2022

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

 

IV + Staffel

 

Gebäudehöhe

 

23,98 m ü. NN

ca. 16 - 19 m

Dachform

 

Flachdach

GRZ

 

0,38

GFZ

 

1,35

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

 

Auf dem Flurstück 113/2, Schulauer Straße 9, soll ein Mehrfamilienhaus mit 16 – 18 Wohneinheiten unterschiedlichster Wohnungsgrößen und mit einer Tiefgarage entstehen.

 

Der Höhenverlauf des Grundstückes soll, wie auch auf den zuletzt bebauten, südlich anliegenden Grundstücken durch Ausbildung eines Sockelgeschosses mit einer Stufe auf den Geländeanstieg des Grundstückes reagieren. Die Stufung ist an der Südgrenze mittig geplant (gerade Richtung Nordgrenze), was dem ursprünglichen Geländeverlauf und der Stufung der südlichen Grundstücke folgt. Auch östlich und nördlich wird so der Verlauf des Urgeländes aufgenommen. Nördlich entsteht teilweise ein Höhensprung zum Nachbargrundstück, da das Nachbargebäude dem ursprünglichen Geländeverlauf nicht folgt, sondern seinerzeit östlich vertieft erstellt wurde.

 

Das Gebäude wird an seiner nördlichen Grenze erschlossen. Die etwa 5,50m breite Zuwegung wird in ein noch zu erstellendes Freiflächenkonzept eingebunden und die Fläche für fußläufige sowie PKW-Erschließung kombinieren. Das Gebäude der Neubebauung rückt auf dieser Seite über 15 Meter von der Nachbarbebauung im Norden ab.

 

Das Grundstück soll in ost-westlicher Richtung über eine Treppe in der Außenanlagen durchwegt werden.

 

Die Neuplanung soll möglichst viele hochwertige Grünflächen (Garten, auf Tiefgarage und Dach) erhalten. Die vorhandenen Bäume werden in das Konzept der Freiflächenplanung integriert.

 

Auf dem Gelände ist ein erhaltungswürdiger Baumbestand dreier Bäume vorhanden, der in der Planung Berücksichtigung gefunden hat.

Die nördliche, kleinste Linde (nah der Straße) ist nach Prüfung eines Sachverständigen in ihrer Verkehrssicherheit gefährdet und nicht mehr ausreichend standsicher. Das Gutachten empfiehlt die Umwandlung in einen Kopfbaum oder eine hochwertige Ersatzpflanzung. Die Ersatzpflanzung wird bei final notwendiger Entscheidung zur Fällung favorisiert.

 

Nach aktuellem Planungsstand sind ca. 21 - 23 PKW-Stellplatze und ca. 40 Fahrradstellplatze vorgesehen. Für Fahrrad- wie auch PKW-Stellplätze werden Lademöglichkeiten für die EMobilität vorgesehen.

 

Die vorliegende Planung ist aus folgenden Gründen städtebaulich vertretbar und einfügeverträglich:

Die Bebauung bildet ein städtebaulich und architektonisch wertvolles Gegenüber im Bezug zu dem neu geschaffenen Schulauer Hafen mit seiner modernen Ästhetik und Hotel.

Die Planung versteht sich als Bindeglied zwischen dem Hafen und den östlich gelegenen Neuplanungen sowie den umliegenden Bebauungen.

Das Gebäude fügt sich im direkten Umfeld und der näheren Umgebung durch seine Gebäudehöhe mit 23,98m NN ein. Es orientiert sich dabei auch am grundstücksangrenzenden Gebäude der Hafenstraße 34 (23,98m NN), fügt sich aber auch in die Gebäudehöhen der weiteren Umgebung ein.

(vergl. Anlage Darstellungen der Gebäudehöhen.)

Die geplante Wohnnutzung entspricht der mittlerweile prägenden Nutzung des gewandelten Gebietes.

Die Grundflächenzahl liegt mit 0,38 gleich oder unter der GRZ der angrenzenden Bebauungen und der Umgebung (0,38 - 0,60).

Die Geschossflächenzahl liegt mit 1,35 im Verhältnis der neueren Bebauungen der näheren Umgebung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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