Mitteilungsvorlage - MV/2022/036
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltskonsolidierung; Kooperationsmodelle zwischen AWO-Tagesstätte und DRK-Begegnungsstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
- Geschäftszeichen:
- 1-505/Wi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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14.06.2022
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Im Mai 2021 hat der Rat der Stadt Wedel beschlossen, dass die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Haushaltskonsolidierung zur weiteren Beratung an die jeweils zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden. Für das Produkt „Zuschussangelegenheiten“ hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Verträge jeweils zu kündigen und neu auszuhandeln oder alternativ Kooperationen zwischen DRK und AWO anzustreben mit dem Ziel, Kosten einzusparen.
Zwischenzeitlich wurde eine weitere Möglichkeit gefunden und verfolgt, den städtischen Ansatz zu entlasten. Die Europäische Union hat das Förderprogramm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und Isolation“ für fünf Jahre verlängert. Dieses Programm fördert Projekte, die ebendie Zielgruppe erreichen sollen, die in den Wedeler Tagesstätten angesprochen wird. Es werden bis zu 105.000,- € pro Jahr gefördert. Eine Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Kooperationspartner beteiligt sind. Die Interessenbekundung läuft bereits, so dass besondere Eile geboten war.
Die Verwaltung hat mit beiden Trägern diese Möglichkeit erörtert und gemeinsam wurde entschieden, dass eine Bewerbung um die Mittel abgegeben werden soll.
Das Seniorenbüro hat federführend die Konzeption für den Antrag entwickelt. Das Bewertungsschema des Förderprogrammes erachtet eine Kooperation zwischen Verwaltung und freien Wohlfahrtsverbänden als positiv, zumal ein großer Wirkungsgrad für Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden soll.
Beide Träger, sowie die Stadt, haben in sehr kurzer Zeit kooperativ Ideen und mögliche Maßnahmen eingebracht und die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wurde von der Verwaltung angemeldet. Wenn diese positiv beschieden wird, läuft die Bewerbungsfrist für die Antragsstellung vom 01.06. bis zum 13.07.2022.
Sollte die Stadt sich erfolgreich um diese Fördergelder bewerben, ist einerseits der Ansatz „Zuschussangelegenheiten“ entlastet, andererseits ergibt sich darüber hinaus die Möglichkeit, dass beide Träger weitere Angebote installieren und die Tagesstätten dadurch noch attraktiver werden.
Besonders attraktiv ist der relativ lange Förderzeitraum von fünf Jahren, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt.
