Beschlussvorlage - BV/2022/055
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Strandbad: Ufersicherung durch Deckwerkssanierung und Sandauftrag
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-602/DK
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 16.06.2022 
 | 
Darstellung des Sachverhalts
Nach den starken Sturmfluten im Februar 2022 kam es zu erheblichen Sanderosionen sowie umfassenden Schäden am Deckwerk und am Deckswerksfuss. Große Mengen an Sand wurden abgetragen. Das Deckwerk dient hier zum Schutz der Frei-, Spielplatz- und Erholungsflächen und als vorgelagerter Deichschutz.
Der Sandbereich wird auch durch schiffsinduzierte Wellen und durch Tide auftretende Strömungsgeschwindigkeiten im Beriech des Strandbades abgetragen. Auswirkungen auf das Deckwerk wurden bisher nicht festgestellt (Untersuchung zu Ursachen der Verlandung am Anleger Willkomm-Höft und im Stadthafen sowie zur Erosion im Bereich Strandbad Wedel; Prof. Dr.-Ing. Fröhle, M. Sc. Hesse; TUHH; 2019). Der Sandauftrag dient als vorgelagerter und direkter Deckwerksschutz.
Im Jahr 2010 wurde eine umfangreiche Sanierung des Deckwerkes und ein Sandauftrag durchgeführt. Eine erneute Sandaufbringung erfolgte 2015. Die TUHH (Vorstellung in 10. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschusses 15.08.2019, TOP 7.2) untersuchte den Sandabtrag 2018 und empfahl grundsätzlich eine großflächige Sandaufbringung durchzuführen. Das Ziel wäre dadurch den Strandbereich großflächig abzuflachen. So sollen Sanderosionen vermieden bzw. vermindert werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Neben der Vermeidung von weiteren Schäden am Deckwerk ist die Sanierung auch für die Nutzung des Strandbades, als attraktiver Naherholungsort für Wedeler Familien und Tourismus dringend zu empfehlen. Aktuell ist eine ansprechende Nutzung als Sandstrand aufgrund des Sandabtrages und der Deckwerksschäden nicht mehr adäquat möglich.
Die Verwaltung Empfiehlt daher die Sanierung des Deckwerkes und die Sandaufbringung zum Schutz des Deckwerks und zur Naherholung in Höhe von 300.000 Euro brutto zu beschließen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternative 1
Keine Durchführung der Ufersicherung
Schäden am bestehenden Deckwerk nehmen zu. Die Fundamente des Beachclubs und der DLRG könnten, insbesondere in Folge schwerer Sturmfluten, Schäden nehmen und sind mittelfristig im Bestand gefährdet.
Die Aufenthaltsqualität als Sandstrand nimmt weiter ab. Der Strandbereich wird voraussichtlich schmaler und steiler abfallen. Die ankommenden Wellen erreichen höhere Kräfte und die Gefahren mitgerissen zu werden steigen. Eine zeitliche Verzögerung der Instandsetzung wird voraussichtlich die Kosten für eine spätere Instandsetzung erhöhen.
Alternative 2
Umfangreiche Ufersanierung inkl. Aufbringung wasserbaulicher Maßnahmen zur Minderung der Sanderosion
Ziel wäre das Aufbringen einer Sandmenge, welche den Sandabtrag nachhaltig verhindert. Das Gutachten der THUU nannte 2019 die Aufbringung von einer großen Menge Sand um den gesamten Bereich des Strandbades abzuflachen. Zur Umsetzung müssen Ingenieurleistungen erbracht werden, um festzustellen welche Sandmengen oder andere wasserbauliche Anlagen (z.B. Buhnen) in der Lage sind, die Erosion zu verhindern. Es wären umfangreiche Abstimmungen mit der Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt notwendig, da nicht der gesamte wasserseitige Strandbadbereich im Eigentum der Stadt Wedel liegt.
Die Kosten für die Deckwerksanierung und der Sandaufbringung beschränken sich im Jahr 2022 auf maximal 300.000 €.
Eine Beteiligung der angrenzenden Betriebe wird angestrebt. Die Verwaltung empfiehlt ein Spenden- bzw. Sponsoring „Sand am Strand“ zu starten, da mit einer breiten Zustimmung dieser Maßnahme aus der Bevölkerung und den umliegenden Betrieben zu rechnen ist.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
  | 
					
| 
							 Ergebnisplan  | 
					||||||||
| 
							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 in EURO  | 
					|||||||
| 
							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
					||||||||
| 
							 Erträge*  | 
						
							 
  | 
						|||||||
| 
							 Aufwendungen*  | 
						
							 300.000  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 300.000  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
					||
| 
							 in EURO  | 
					||||||||
| 
							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						||||||||
