Beschlussvorlage - BV/2021/137-2
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Ausbau der Straße Tinsdaler Weg - Vorplanung - Festlegung von möglichen Ausbauvarianten
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-60/602 Boe
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 03.05.2022 
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●
Erledigt
 
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 Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss 
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 Entscheidung 
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 05.05.2022 
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 16.06.2022 
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Beschlussvorschlag
I)
Der Planungsausschuss beschließt, mit Verweis auf die Handlungsbausteine „Ausbau Radverkehrs-netz“ und „Perspektive Kfz-Verkehrsnetz“ des Mobilitätskonzeptes, in der Vorplanung zum Ausbau der Straße Tinsdaler Weg Verbesserungen für die Radverkehrsführung vorzusehen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss, im Tinsdaler Weg beidseitig sichere Radverkehrsanlagen (Radwege, Schutz-/Fahrstreifen) anzulegen.
II)
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, die Vorplanungen für den Ausbau der Straße Tinsdaler Weg in zwei Ausbaubereiche aufzuteilen und jeweils Verbesserungen für den Radverkehr vorzusehen.
Im Ausbaubereich A, zw. Am Lohhof und Galgenberg, soll mit beidseitigen Schutz-/Radfahrstreifen weiter geplant werden.
Im Ausbaubereich B, zw. Galgenberg und Grenzweg, soll mit beidseitigen Radwegen weiter geplant werden.
Die Vorplanungen sollen bis zum Sommer 2022 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung
(Anlieger / Eigentümer / TÖB) zur Diskussion gestellt und Stellungnahmen eingeholt werden.
Die Einwendungen sind abzuwägen und dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele):
HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses: . / .
Darstellung des Sachverhalts
Die Straße Tinsdaler Weg befindet sich im Südosten der Stadt Wedel und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2 km von der Straße Bei der Doppeleiche / Am Lohhof bis zum Grenzweg / Stadtgrenze zu Hamburg.
Die Straße ist eine Hauptsammelstraße mit Erschließungsfunktion für angrenzende Wohngebiete.
In Teilbereichen sind dort täglich bis zu 8.000 Fahrzeuge unterwegs, darunter auch viel Schwerlastverkehr. Die Straße ist dem Vorbehaltsnetz der Stadt zugeordnet, d. h. ÖPNV und Wirtschaftsverkehre sowie das Rettungswesen (z. B. Feuerwehr) müssen darauf gut abfließen.
Die Straße liegt in einem baulich sehr schlechten Zustand vor. Im Fahrbahnbereich (Asphalt) befinden sich zahlreichen Risse, alte Aufgrabeflächen, ausgebesserte Stellen und Lunken.
Die Nebenflächen (Gehwege) sind in Teilen in einem desolaten Zustand, mit unebenen, defekten Platten und Lunken (Pfützenbildung).
Die Straße Tinsdaler Weg kann auf Grund unterschiedlicher Straßenbreiten in zwei Bereiche, wie folgt, aufgeteilt werden:
Die Straßenfläche zwischen Am Lohhof und Galgenberg hat eine durchschnittliche Breite von ca.
12 m, aufgeteilt in: ca. 2,50 m Gehweg - ca. 7,00 m Fahrbahn - ca. 2,50 m Gehweg.
Zwischen Galgenberg und Grenzweg hat die Straßenfläche eine durchschnittliche Breite von ca.
14 m, aufgeteilt in: ca. 2 m Gehweg – ca. 1,50 m Radweg - ca. 7,00 m Fahrbahn - ca. 0,50 m Sicherheitsstreifen - ca. 1,00 m Radweg - ca. 2 m Gehweg.
Ein Halten / Parken am Fahrbahnrand ist in Teilbereichen möglich / zugelassen. Zählungen zu unterschiedlichen Zeiten ergaben für den Bereich Am Lohhof - Galgenberg 50 – 70 parkende Fahrzeuge und für den Bereich Galgenberg bis Industriestraße 15 – 35 parkende Fahrzeuge.
Teile der Straße Tinsdaler Weg sind in angrenzenden B-Plangebieten erfasst. Aussagen zu möglichen Straßenquerschnitten sind dabei jedoch nicht getroffen worden.
In den beidseitigen Nebenflächen (Gehwege bzw. Geh-/Radwege) befinden sich sämtliche Versorgungsleitungen.
Entwässerungsleitungen liegen im Fahrbahnbereich der Straße.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Schon 2017 wurde in der Klimaschutzkonferenz der Stadt Wedel intensiv über eine Verbesserung für Radfahrer in der Straße Tinsdaler Weg diskutiert; mit dem Ergebnis, dass ein beidseitiger Schutz-streifen dort geeignet wäre. Eine zeitnahe Umsetzung konnte jedoch nicht erfolgen, da der politische Beschluss dafür nicht gefasst wurde.
Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes, das zurzeit erarbeitet wird, wurde bei der 2. Planungswerk-statt ebenfalls die Verbesserung der Radverkehrsführung in der Straße Tinsdaler Weg thematisiert. Anwohner diskutierten über Vor- und Nachteile, jedoch ohne eindeutige Tendenz bzw. Ergebnis.
Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Straße in zwei Bereiche geteilt werden sollte, da der westliche Bereich mehr Wohncharakter und der östliche Bereich mehr Gewerbecharakter hat.
Diese Unterteilung wird im Folgenden aufgenommen / berücksichtigt:
Bereich A geht von Am Lohhof bis Galgenberg, mit mögl. Bauabschnitt 1 von Am Lohhof bis R.-Breitscheid-Str. und mögl. Bauabschnitt 2 von R.-Breitscheid-Str. bis Galgenberg.
Bereich B geht von Galgenberg bis Grenzweg, mit mögl. Bauabschnitt 3 von Galgenberg bis Industriestr./Elbring und mögl. Bauabschnitt 4 von Industriestr./Elbring bis Grenzweg.
					
				
Für die beiden Bereiche ergeben sich folgende, grundsätzliche Varianten:
Bereich A – Ausbau mit Schutzstreifen (Radfahrangebot):
Fahrbahn 4,50 m; beidseitig Schutzstreifen mit 1,65 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf); beidseitig Gehweg mind. 2,10 m breit
Vorteile: Radfahrer erhalten einen eigenen Verkehrsraum auf der Fahrbahn – Verbesserung! Die Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder.
Nachteile: Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten. Parksuchverkehre weichen ggf. in umliegende Nebenstraßen aus. Subjektive Unsicherheit bei Nutzung des Schutzstreifens und gleichzeitigem Lkw-/Busverkehr.
Bereich B – Ausbau ähnlich Bestand:
Fahrbahnbreite 6,50 m; ggf. Halten/Parken am Fahrbahnrand möglich; beidseitig Rad- und Gehweg auf Hochbord (Schutzstreifen: 0,55 m; Radweg: 1,50 m; Gehweg mind. 1,60 m)
Vorteile: Sichere Radwege, da getrennt vom Fahrzeugverkehr (Lkw/ Bus) auf Hochbord geführt.
Nachteile: Gehwege recht schmal; nutzbare Gehwegfläche ggf. durch Einbauten (Masten, Schränke) eingeschränkt; Fußgänger und Radfahrer müssen sich arrangieren.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Für den Bereich A kann alternativ der Ausbau ähnlich Bestand als Variante a) betrachtet werden: Fahrbahnbreite 7,50 m; wechselseitiges Parken am Fahrbahnrand; wechselseitig Pflanz-/Bauminseln (Einengung auf 5,50 m); beidseitig Gehweg mind. 2,25 m breit
Vorteile : Es wird ausreichend Platz für parkende Fahrzeuge erhalten / geschaffen. Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder. Pflanzinseln dienen dem Klimaschutz, ggf. auch der Entwässerung der Straßenfläche.
Nachteile: Es erfolgt keine Verbesserung für Radfahrer, da diese (weiterhin) die Fahrbahn nutzen müssen, gemeinsam mit Pkw / Lkw / Bus. Ggf. Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge, bei Straßenquerung für Rad fahrende Kinder / Fußgänger.
Für den Bereich A – Ausbau ähnlich Bestand gäbe es noch folgende Alternative zu Variante a):
Fahrbahnbreite 5,50 m bis 7,60 m; wechselseitig Pflanz-/Bauminseln; wechselseitig baulich angelegte Parkstreifen (2,10 m breit); beidseitig Gehweg mind. 2,15 m breit
Vorteile: Es wird ausreichend Platz für parkende Fahrzeuge erhalten/geschaffen. Die Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder. Pflanzinseln dienen dem Klimaschutz, ggf. auch der Entwässerung der Straßenfläche.
Nachteile: Es erfolgt keine Verbesserung für Radfahrer, da diese (weiterhin) die Fahrbahn nutzen müssen, gemeinsam mit Pkw / Lkw / Bus. Ggf. Sichtbehinderung durch parkende Fahrzeuge, bei Straßenquerung für Rad fahrende Kinder / Fußgänger.
Für den Bereich B gibt es folgende zwei Alternativen:
Bereich B – Alternative a) – Ausbau mit Radfahrstreifen (benutzungspflichtig):
Fahrbahn 6,50 m; beidseitig Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf); beidseitig Gehwege mind. 1,80 m breit
Vorteile: Radfahrer erhalten einen eigenen, sicheren Verkehrsraum auf der Fahrbahn. Die Gehwege sind grundsätzlich ausreichend breit.
Nachteile: Nutzbare Gehwegfläche durch Einbauten (Masten, Schränke) ggf. eingeschränkt.
Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten.
Parksuchverkehre weichen ggf. in umliegende Nebenstraßen aus.
Bereich B – Alternative b) – Ausbau mit Schutzstreifen (Radfahrangebot):
Fahrbahn 5,50 m; beidseitig Schutzstreifen mit 1,65 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf); beidseitig Gehwege mind. 2,50 m breit
Vorteile: Radfahrer erhalten einen eigenen Verkehrsraum auf der Fahrbahn. Die Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder.
Nachteile: Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten.
Parksuchverkehre weichen ggf. in umliegende Nebenstraßen aus. Subjektive Unsicherheit bei Nutzung des Radfahr-/Schutzstreifens und gleichzeitigem Lkw-/Busverkehr.
Grundsätzlich ist es auch denkbar, Teilbereiche der Straße Tinsdaler Weg in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Das setzt jedoch eine Änderung des Vorbehaltsnetzes für die Stadt Wedel voraus, was im Planungsausschuss beraten / empfohlen und im Rat beschlossen werden müsste.
					
				
In einer Tempo-30-Zone ändert sich die Vorfahrtsregelung an Kreuzungen bzw. einmündenden Straßen auf „rechts vor links“ und Lichtsignalanlagen, auch für Fußgänger, entfallen.
In einer Tempo-30-Zone könnte mit dem zur Verfügung stehenden Straßenraum, hier: mind. 12 m Breite, der Gestaltung mehr Raum gegeben werden. Neben breiten Gehwegflächen wäre die Anlage von Grünflächen (Pflanz-/Bauminseln) möglich, die auch der dezentralen Regenwasserableitung (Versickerung) dienen könnten. Separate Parkplatzflächen könnten ausgewiesen werden.
Die nutzbare Fahrbahnbreite würde grundsätzlich mit 5,50 m vorgesehen werden, mit partiellen Einengungen auf 3,50 m, wo Gegenverkehre Vorfahrt zu gewähren haben.
Nachteilig wäre hierbei zu sehen, dass Radfahrer (weiterhin) die Fahrbahn nutzen müssten, gemeinsam mit Pkw / Lkw / Bus, was keine grundsätzliche Verbesserung für Radfahrer wäre.
Durch parkende Fahrzeuge kommt es ggf. zu Sichtbehinderungen bei einer Straßenquerung für Rad fahrende Kinder / Fußgänger. Tempo-30 könnte zur Verdrängung der Durchgangsverkehre auf angrenzenden Nebenstraßen führen, die dafür zurzeit nicht vorgesehen / ausgebaut sind.
Grundsätzlich ist ebenfalls die Einrichtung einer Einbahnstraße im Tinsdaler Weg denkbar.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Straße zum Vorbehaltsnetz der Stadt gehört. Erforderliche Änderungen dazu wären vom Rat beschließen zu lassen.
In einer Einbahnstraße könnte mit der zur Verfügung stehenden Straßenfläche der Gestaltung mehr Raum gegeben werden. Neben breiten Gehwegflächen wäre die Anlage von beidseitigen, sicheren Radverkehrsanlagen möglich. Andererseits könnten auch Grünflächen (Pflanz-/Bauminseln) und Parkstreifen angelegt werden.
Es ist davon auszugehen, dass eine Einbahnstraße Mehr- und Fremdverkehre in den umliegenden Wohnstraßen erzeugt. Betroffen wären hierbei z. B. die Pulver-, Goethe-, Pestalozzistraße, Am Lohhof und Tannenkamp, aber auch die Feldstraße.
In den nachfolgenden Querschnittsvarianten sind Möglichkeiten für eine Einbahnstraße dargestellt. Auf Grund der vorhandenen, unterschiedlichen Querschnittbreiten der Straße wird vorerst nur Abschnitt A (ca. 12 m breit) betrachtet.
Variante E1 – Einbahnstraße mit Radfahrstreifen (auch in Gegenrichtung):
Fahrbahn 3,50 m breit; beidseitig benutzungspflichtige Radfahrstreifen mit je 2,0 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf); beidseitig Gehweg mind. 2,25 m breit;
Vorteile: Radfahrer erhalten jeweils einen eigenen Verkehrsraum auf der Fahrbahn.
Die Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder. Zügige Durchfahrt für alle Verkehrsarten möglich.
Nachteile: Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten. Parksuchverkehre werden in umliegende Nebenstraßen ausweichen. Erhöhte Durchfahrts-geschwindigkeit für Fahrzeuge möglich.
Variante E2 – Einbahnstraße mit Radfahrstreifen und Radweg in Gegenrichtung:
Fahrbahn 3,50 m breit; einseitiger benutzungspflichtiger Radfahrstreifen mit 2,0 m Breite (inkl. Markierung und Wasserlauf); einseitiger benutzungspflichtiger Radweg 2,20 m breit auf Hochbord (in Gegenrichtung - inkl. Schutzstreifen: 0,55 m); beidseitig Gehweg mind. 2,15 m breit;
Vorteile: Radfahrer erhalten jeweils einen eigenen, sicheren Verkehrsraum. Die Gehwege sind ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder. Zügige Durchfahrt für alle Verkehrsarten möglich.
Nachteile: Es wird in der Straße kein Platz für haltende / parkende Fahrzeuge angeboten. Parksuchverkehre werden in umliegende Nebenstraßen ausweichen. Erhöhte Durchfahrts-geschwindigkeit für Fahrzeuge möglich.
Variante E3 – Einbahnstraße und Schutzstreifen in Gegenrichtung:
Fahrbahnbreite 3,25; einseitiger Grün- bzw. Parkstreifen 2,10 m breit mit vereinzelten Grün-/Bauminseln; einseitiger Schutzstreifen mit 1,65 m Breite (in Gegenrichtung - inkl. Markierung und Wasserlauf); beidseitig komfortabler Gehweg ca. 2,50 m breit;
Vorteile: markierte Radführung in Gegenrichtung; ausreichend breite Gehwege für Fußgänger und Rad fahrende Kinder;
Nachteile: Radfahrer müssen (weiterhin) die Fahrbahn nutzen, gemeinsam mit Pkw / Lkw / Bus – subjektive Unsicherheit - keine Verbesserung!
Wenn Rad fahrende Kinder / Fußgänger die Straße queren wollen, kann es bei parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand oder hohen Bepflanzungen zu Sichtbehinderungen kommen.
Vorabhinweise der Verkehrsbehörde (auch Feuerwehr):
a) beidseitige Radfahr-/Schutzstreifen:
Bei Radfahr-/Schutzstreifen ist ein Halten / Parken am Fahrbahnrand unzulässig. Dieses gilt für alle Fahrzeuge (Pflege-, Liefer-, Paketdienste und Sonstige; Ausnahmen: Müllabfuhr und Noteinsätze). Ein Halten / Parken ist nur dort möglich, wo eine nutzbare Fahrbahnbreite von mind. 3,0 m verbleibt. Ein kurzzeitiges Be-/Überfahren von Schutzstreifen ist zulässig.
b) Erreichbarkeit Schule (EBG), inkl. Nebengebäude und Sporthalle/-platz Bergstraße:
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße ist zu bedenken, dass die EBG von allen Seiten angefahren wird. Da auch Ortsfremde dorthin kommen und diese z. B. die Sportanlagen/-halle nutzen, sollte die Erreichbarkeit nicht eingeschränkt werden. Es würden Such- und Fremdverkehre in den umliegenden Wohnstraßen (z. B. in der Pulverstr. / Goethestr. / Pestalozzistr., aber auch in der Feldstr. und Am Lohhof) erzeugt, die vermeidbar wären.
c) Aufrechterhaltung Ausweichstrecke bei Voll-/Teilsperrung einer umliegenden Straße:
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße ist zu bedenken, dass im Notfall die Straße als Umleitungsstrecke nutzbar und auch für den Gegenverkehr geöffnet werden müsste. Dieses gelingt nur, wenn die nutzbare Fahrbahnbreite (von Bord zu Bord) ca. 5,50 m breit ist. Markierte Radfahr- und Schutzstreifen sowie Parkstreifen könnten dafür temporär aufgehoben werden (mittels Auskreuzen mit Gelbmarkierung).
d) Erreichbarkeit der Feuerwache (Schulauer Straße):
Im Einsatzfall muss die Feuerwehr schnell zum Einsatzort gelangen. Dazu müssen jedoch auch die Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr, vom Wohn- oder Arbeitsort, schnell zur Feuerwache kommen. Geschwindigkeitsreduzierende oder den Verkehrsfluss behindernde Maßnahmen (z. B. Umwegstrecken) im Stadtgebiet sind da kontraproduktiv.
Die geschätzten Gesamtkosten der gesamten Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 6 Mio.€.
Hierbei sind ca. 5,2 Mio.€ für Baukosten und ca. 800 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.
Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (Ausbau). Die Beiträge, gem. Satzung der Stadt Wedel, sind zurzeit ausgesetzt.
Bei der Straße Tinsdaler Weg handelt es sich um eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße, deren Ausbau über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig wäre. Ein entsprechender Antrag wird beim Land-SH gestellt.
Der Ausbau von separat geführten Radwegen wird zzt. vom Kreis/Land/Bund gefördert.
Ein entsprechender Antrag wird dann gestellt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2021 alt  | 
						
							 2021 neu  | 
						
							 2022  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2021 alt  | 
						
							 2021 neu  | 
						
							 2022  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
						
							 100.000  | 
						
							 100.000  | 
						
							 1 Mio.  | 
						
							 1,5 Mio.  | 
						
							 3,4 Mio.  | 
					|||
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 100.000  | 
						
							 100.000  | 
						
							 1 Mio.  | 
						
							 1,5 Mio.  | 
						
							 3,4 Mio.  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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