Beschlussvorlage - BV/2022/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Mitteln für überplanmäßige Ausgaben im Produkt "Hilfe für Wohnungslose"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.05.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel hat einige neue Wohnungen anmieten müssen, um insbesondere alleinstehende obdachlos gewordene Menschen unterzubringen. Zusätzlich kamen einige Gebäude aufgrund ausgelaufener Erbbaurechte, die an die Stadt Wedel zurückgefallen sind, hinzu. Diese werden für die Unterbringung genutzt und müssen dementsprechend umgebaut und renoviert werden. Die steigenden Energiekosten werden die Nebenkosten für die angemieteten Wohnungen erhöhen.
Zusätzlich kommen vermehrt geflüchtete Menschen aus der Ukraine und aus Afghanistan, die ordnungsrechtlich untergebracht werden müssen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Es wird empfohlen, dass Produkt „Hilfe für Wohnungslose“ um 331.000 € zu verstärken. Die Summe verteilt sich auf folgende Konten:
Mieten: von 803.000 € auf 950.000 € = 147.000 €
Nebenkosten: von 191.000 € auf 300.000 € = 109.000 €
Kosten der Unterbringung: von 75.000 € auf 150.000 € = 75.000 €
331.000 €
Die überplanmäßigen Mittel werden zusätzlich zum Nachtragshaushalt angemeldet. Bis dieser jedoch genehmigt ist, kann nicht gewartet werden, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt Mieten und Rechnungen bezahlt werden müssen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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