Beschlussvorlage - BV/2022/046
Grunddaten
- Betreff:
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Teilnahme der Stadt Wedel am Programm des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Geschäftszeichen:
- 3-22
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.05.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Wedel am Landesprogramm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm). Der Antrag der Stadt wird für Maßnahmen insbesondere zur Belebung der Bahnhofstraße ein Budget von insgesamt ca. € 666.000,- vorsehen. Mit dem Antrag sollen Fördermittel des Landes in Höhe von ca. € 500.000,- eingeworben werden.
Darstellung des Sachverhalts
Mit dem Zuschussprogramm „Innenstadtprogramm“ des Landes Schleswig-Holstein sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können. Gefördert werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen. Gefördert werden aber auch mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, daraus entwickelte Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen. Die Förderung sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten und eine Förderhöchstsumme von 500.000 Euro pro Zielgebiet vor. Die Stadt Wedel möchte wie auch schon andere Kommunen an dem Programm teilnehmen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
In vielen Kommunen stellt sich derzeit die Frage, wie Innenstädte und Ortskerne stärker belebt werden können. Der stationäre Einzelhandel leidet nicht erst seit der Corona-Pandemie unter dem auch weiterhin wachsenden Onlinehandel. Gesucht werden Maßnahmen, die die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität der Innenstädte und Ortskernen erhöhen können. Das Land hat mit seinem „Innenstadtprogram“ das Thema aufgegriffen und möchte die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Belebung ihrer Zentren unterstützen. Auch einige Kommunen im Kreis Pinneberg, wie z.B. Elmshorn und Rellingen, haben bereits Fördermittel beantragt und bewilligt erhalten. Die Stadt Wedel möchte dies mit einem eigenen Programm nun ebenfalls. Es liegt ein Konzept („Frischer Wind in Wedels Innenstadt“) mit Maßnahmen für die Bahnhofstraße vor, die auch langfristig und nachhaltig wirken und zu einer stärkeren Belebung führen sollen (siehe Anlage).
Die Antragerstellung sollte zügig erfolgen, um sich rechtzeitig den Zuschuss des Landes sichern zu können. Die Stadt Wedel konkurriert mit anderen Kommunen und die Mittel sind begrenzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits mit der Haushaltsplanung für 2022 eingeworben worden und stehen somit im Haushalt zur Verfügung.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der Eigenanteil der Stadt Wedel beläuft sich auf ca. € 166.000,-. Der nicht rückzahlbare Zuschuss des Landes beträgt ca. € 500.000. Diese Mittel stünden nach einer Genehmigung des Antrages der Stadt Wedel zur Verwendung für das Programm zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
166.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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