Beschlussvorlage - BV/2022/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Wedel am Landesprogramm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm). Der Antrag der Stadt wird für Maßnahmen insbesondere zur Belebung der Bahnhofstraße ein Budget von insgesamt ca. € 666.000,- vorsehen. Mit dem Antrag sollen Fördermittel des Landes in Höhe von ca. € 500.000,- eingeworben werden.  

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Mit dem Zuschussprogramm „Innenstadtprogramm“ des Landes Schleswig-Holstein sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können. Gefördert werden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen. Gefördert werden aber auch mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, daraus entwickelte Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen. Die Förderung sieht einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten und eine Förderhöchstsumme von 500.000 Euro pro Zielgebiet vor. Die Stadt Wedel möchte wie auch schon andere Kommunen an dem Programm teilnehmen.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

In vielen Kommunen stellt sich derzeit die Frage, wie Innenstädte und Ortskerne stärker belebt werden können. Der stationäre Einzelhandel leidet nicht erst seit der Corona-Pandemie unter dem auch weiterhin wachsenden Onlinehandel. Gesucht werden Maßnahmen, die die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität der Innenstädte und Ortskernen erhöhen können. Das Land hat mit seinem „Innenstadtprogram“ das Thema aufgegriffen und möchte die Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Belebung ihrer Zentren unterstützen. Auch einige Kommunen im Kreis Pinneberg, wie z.B. Elmshorn und Rellingen, haben bereits Fördermittel beantragt und bewilligt erhalten. Die Stadt Wedel möchte dies mit einem eigenen Programm nun ebenfalls. Es liegt ein Konzept („Frischer Wind in Wedels Innenstadt“) mit Maßnahmen für die Bahnhofstraße vor, die auch langfristig und nachhaltig wirken und zu einer stärkeren Belebung führen sollen (siehe Anlage).

 

Die Antragerstellung sollte zügig erfolgen, um sich rechtzeitig den Zuschuss des Landes sichern zu können. Die Stadt Wedel konkurriert mit anderen Kommunen und die Mittel sind begrenzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereits mit der Haushaltsplanung für 2022 eingeworben worden und stehen somit im Haushalt zur Verfügung.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Eigenanteil der Stadt Wedel beläuft sich auf ca. € 166.000,-. Der nicht rückzahlbare Zuschuss des Landes beträgt ca. € 500.000. Diese Mittel stünden nach einer Genehmigung des Antrages der Stadt Wedel zur Verwendung für das Programm zur Verfügung.    

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

166.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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