Beschlussvorlage - BV/2022/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt, Haushaltsmittel für die Sanierung der P+R Anlage in Höhe von 240.000 € im Rahmen des geplanten 1. Nachtrages zum Haushalt 2022 einzustellen, um die Voraussetzungen für eine mögliche Gebührenpflicht zu erfüllen.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Investitionskosten für die technischen Voraussetzungen der Gebührenpflicht in Höhe von insgesamt 170.000 € und Unterhaltungskosten in Höhe von 30.000 € in den 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 einzustellen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der HFA am 16.08.2021 mit der BV/2021/084 zur Einführung einer Gebührenpflicht für die P+R Anlage die Prüfung eines Gesamtkonzeptes zur Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Hierbei sollen neben der P+R- Anlage auch die Rathaustiefgarage mit den Ebenen T1 und T2 sowie weitere städtische Parkflächen, auch an Schulen, als auch Anwohnerparken berücksichtigt werden.

Für eine mögliche Gebührenpflicht in der P+R Anlage ist es zwingend notwendig, dass eine Sanierung der Anlage erfolgt. Die P+R Anlage wurde Anfang der 80iger Jahre errichtet. Unter der Bodenplatte wurde seinerzeit eine Rohrleitung (DN 100) zur Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser verlegt.

Vor einigen Jahren wurde in der Anlage Wasser im Bereich der Fahrradboxen (Südseite der P+R Anlage) festgestellt. Um dem anfallenden Wasser entgegen zu wirken, wurden zuerst die vorhandenen Leitungen gereinigt und die alten Pumpenanlagen erneuert. Dann wurde entlang der Westseite eine neue Dränage Leitung mit Anschluss an einen Sickerschacht und einer Pumpenanlage hergestellt. Diese Maßnahmen haben jedoch nicht ausgereicht, um die Anlage wieder in einen trockenen Zustand zu versetzen. Das drückende Wasser hat im Laufe der Jahrzehnte die gesamte Bodenplatte von unten nass gemacht und leicht nach oben gedrückt. Es entstanden Risse und Feuchteschäden sowie farbliche Ablagerungen. Teilbereiche der P+R-Anlage waren / sind zeitweise nicht nutzbar.

Um das drückende Wasser dauerhaft abzufangen, ist es erforderlich, unter der gesamten Anlage (Bodenplatte) eine Ring-Dränage mit Anschluss an die vorhandenen Entwässerungssysteme herzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass das unter der Anlage anfallende, drückende Wasser gesammelt und abgeleitet wird.

Für die dauerhafte Entnahme / Ableitung des drückenden Wassers ist eine Genehmigung beim Kreis Pinneberg / Untere Wasserbehörde einzuholen.

Die geschätzten Baukosten hierfür belaufen sich auf ca. 240.000,- €. Dazu kommen jährliche Gebühren für die Ableitung des Wassers (rund 27.000 m³) in das Abwassersystem in Höhe von jährlich ca. 62.100,- €.

Nach der Sanierungsmaßnahme kann das Gesamtkonzept zur Parkraumbewirtschaftung, wie beschlossen, behandelt werden. Dazu ist es erforderlich, im Vorfeld intensive Beteiligungsprozesse mit den Nutzern/Besuchern der Rathaustiefgaragen, wie z.B. Mitarbeitern und Politik, aber auch an den Schulen mit Lehrkräften usw., durchzuführen.

Im Zuge des geplanten Neubaus eines Bürogebäudes auf dem Theaterparkplatz ist dabei aber auch die temporäre Sperrung dieses Parkplatzes sowie eine mögliche Gebührenpflicht im neuen Bürogebäude zu berücksichtigen. Mit Blick auf diese Planungen, sollte die P+R-Anlage bis zum Sommer 2023 saniert und trockengelegt, d. h. dauerhaft nutzbar sein.

Für eine mögliche Gebührenpflicht in der P+R Anlage ist die Aufstellung von Parkscheinautomaten notwendig. Des Weiteren sollten eine dynamische Stellplatzanzeige und eine Schrankenanlage installiert werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 170.000,- € (Schätzung) benötigt.

In Vorbereitung der dauerhaften, sicheren Nutzung der P+R-Anlage sind auch diverse Unterhaltungsarbeiten, wie z. B. intensive Reinigung, Malerarbeiten an Decke und Wänden und Rückbau der Fahrradboxen durchzuführen. Hierfür sind ca. 30.000,- € einzuplanen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Für die Einführung einer Gebührenpflicht ist es unabdingbar, dass die P+R Anlage vorher in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht wird.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ kann auf eine Sanierung verzichtet werden. Der zahlende Nutzer muss aus Sicht der Verwaltung jedoch auch einen ordnungsgemäßen Zustand vorfinden, wenn er für die Nutzung künftig zahlen soll.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

0

30.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

30.000

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

0

410.000

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

410.000

     

     

     

     

 

 

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