Beschlussvorlage - BV/2022/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 35 und 36 Abs. 1 BauGB für die temporäre Erweiterung der Zwischenlagerfläche im Rövkampweg 7 in Wedel zu erteilen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Temporäre Erweiterung der Zwischenlagerfläche für Holzaufbereitung

Baugrundstück

 

Rövkampweg 7

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

14.10.2021

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

./.

 

Gebäudehöhe

 

./.

Dachform

 

./.

GRZ

 

o.A.

GFZ

 

./.

 

Gegenwärtig wird bereits eine Zwischenlagerfläche im Umfang von ca. 4.000 qm genutzt. Mit dem vorliegenden Antrag ist eine Erweiterung um ca. 5.200 qm vorgesehen. Die Erweiterungsflächen überlagern sich mit dem im Flächennutzungsplan dargestellten Trassenverlauf einer „Überörtlichen oder örtlichen Hauptverkehrsstraße“.

Vor diesem Hintergrund wird eine temporäre Erweiterung beantragt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Alle Ratsbeschlüsse über eine Verlegung der B 413 sind zwar mit dem Ratsbeschluss vom 25.03.2021 aufgehoben worden, dennoch wird eine Verbindungsstraße zwischen Pinneberger Straße und Holmer Straße nicht ausgeschlossen. Um diese Möglichkeit zukünftig nicht auszuschließen, ist eine Rückbauverpflichtung in der Baugenehmigung für die beantragte Erweiterung des Zwischenlagers vorzusehen.

Mit einer Rückbauverpflichtungsbaulast wird öffentlich-rechtlich sichergestellt, dass die Flächen dem Straßenbau zur Verfügung stehen, wenn der Bedarfsfall eintritt. Bei Umsetzung der Straßenplanung erfolgt der Rückbau der Lagerflächen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Finanzielle Konsequenzen entstehen durch die temporäre Genehmigung nicht.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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