Beschlussvorlage - BV/2022/038
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rövkampweg 7, Temporäre Erweiterung einer Zwischenlagerfläche 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-61/ke
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 03.05.2022 
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Darstellung des Sachverhalts
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							 Bauvorhaben 
 Temporäre Erweiterung der Zwischenlagerfläche für Holzaufbereitung  | 
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							 Baugrundstück 
 Rövkampweg 7 
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							 Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages 
 14.10.2021  | 
						
							 Geschossigkeit des Bauvorhabens 
 ./.  | 
					
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							 Gebäudehöhe 
 ./.  | 
						
							 Dachform 
 ./.  | 
						
							 GRZ 
 o.A.  | 
						
							 GFZ 
 ./.  | 
					
Gegenwärtig wird bereits eine Zwischenlagerfläche im Umfang von ca. 4.000 qm genutzt. Mit dem vorliegenden Antrag ist eine Erweiterung um ca. 5.200 qm vorgesehen. Die Erweiterungsflächen überlagern sich mit dem im Flächennutzungsplan dargestellten Trassenverlauf einer „Überörtlichen oder örtlichen Hauptverkehrsstraße“.
Vor diesem Hintergrund wird eine temporäre Erweiterung beantragt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
					 im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      
				
Alle Ratsbeschlüsse über eine Verlegung der B 413 sind zwar mit dem Ratsbeschluss vom 25.03.2021 aufgehoben worden, dennoch wird eine Verbindungsstraße zwischen Pinneberger Straße und Holmer Straße nicht ausgeschlossen. Um diese Möglichkeit zukünftig nicht auszuschließen, ist eine Rückbauverpflichtung in der Baugenehmigung für die beantragte Erweiterung des Zwischenlagers vorzusehen.
Mit einer Rückbauverpflichtungsbaulast wird öffentlich-rechtlich sichergestellt, dass die Flächen dem Straßenbau zur Verfügung stehen, wenn der Bedarfsfall eintritt. Bei Umsetzung der Straßenplanung erfolgt der Rückbau der Lagerflächen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2022 alt  | 
						
							 2022 neu  | 
						
							 2023  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026 ff.  | 
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| 
							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 509,9 kB 
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 2 
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 (wie Dokument) 
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 1,9 MB 
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 3 
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 (wie Dokument) 
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 110,2 kB 
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