Mitteilungsvorlage - MV/2022/032

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Im Mai 2021 hat der Rat der Stadt Wedel beschlossen, dass die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Haushaltskonsolidierung zur weiteren Beratung an die jeweils zuständigen Ausschüsse weitergeleitet werden. Für das Produkt „Grundversorgung und Hilfen, Hilfe zur Pflege, Hilfen für Asylbewerber“ hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass neue Verhandlungen mit dem Kreis aufzunehmen, um das Defizit in Höhe von 243.000 € (ohne interne Leistungsverrechnung) zu verringern.

Zwischenzeitlich hat es mehrfach Gespräche mit dem Kreis gegeben, da die Kostenerstattung des Kreises für einige Kommunen (u.a. Elmshorn) nicht kostendeckend ist.

Der Kooperationsvertrag wurde geändert und im Rat der Stadt Wedel am 30.11.2021 und im Kreistag am 08.12.2021 beschlossen. 

Der Fallzahlenschlüssel für Hilfe zur Pflege wurde von 280 Fälle auf 110 Fälle pro Vollzeitkraft abgesenkt. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Wedel 64.276,00 € mehr erhält und sich das Defizit auf 178.724 € verringert.

Gleichzeitig wurde die Aufgabe der Bearbeitung des Bildungs- und Teilhabepakets auf die Kommunen übertragen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Jahresdurchschnitt der bearbeiteten Fälle und erhöht sich somit auch bei steigenden Fallzahlen. In einem halben Jahr nach Vertragsschluss soll der Fallzahlenschlüssel und die Abwicklung der Bildungskarte gemeinsam mit dem Kreis evaluiert werden und der Vertrag ggf. nochmals angepasst werden.

 

Insofern ist der Vorschlag der Verwaltung zur Haushaltskonsolidierung bereits umgesetzt worden. Anfang 2023 wird gemeinsam mit dem Kreis evaluiert, inwieweit sich die Bildungskarte etabliert und sich die Fallzahlen entwickelt haben. Daraus kann sich eventuell eine weitere Anpassung des Vertrages ergeben.

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