Beschlussvorlage - BV/2022/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung - Optimierung dienstliche Mobilität der Stadtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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05.05.2022
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Darstellung des Sachverhalts
Derzeit befinden sich fünf Kraftfahrzeuge (3 Benziner, 1 Hybrid und 1 Elektroauto) über Leasingverträge im Betrieb der Stadt. Die Leasingverträge laufen jeweils über vier Jahre, davon läuft einer im Mai 2022 aus, zwei im Jahre 2023 und zwei im Jahre 2024. Die jährlichen Leasingraten für diese Fahrzeuge betragen 10.572 Euro. Die Gesamtkosten (Leasing, Versicherung, Steuer, Verbrauch) belaufen sich auf insgesamt ca. 18.000 Euro im Jahr.
Darüber hinaus gibt es 7 Fahrräder für die dienstliche Nutzung, davon 2 Elektrofahrräder.
Zudem werden private Fahrzeuge für dienstliche Fahrten genutzt.
Die Kosten hierfür betrugen im Jahr 2015 noch 54.200 Euro und waren in 2019 auf lediglich 8.600 Euro gesunken. Ein Grund dafür war die Anschaffung eines weiteren Fahrzeuges für die Vollstreckungsstelle, andere Gründe sind im veränderten Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden zu vermuten.
Es soll ein Konzept für die dienstliche Mobilität erarbeitet werden, in dem Dienstfahrten durch Lenkung auf den Umweltverbund (Fahrrad und ÖPNV) und die Auslastungen der bestehenden Fahrzeuge durch digitale Buchungen signifikant erhöht werden.
Da die Vollstreckungsstelle bereits im Jahre 2022 auf den Kreis Pinneberg übergeht, wird der im Mai 2022 auslaufende Leasingvertrag nicht erneuert und die Kosten dafür eingespart (rd. 1.400€ Leasingkosten jährlich zzgl. ca. 2.100€ Verbrauchs- und Wartungskosten). Durch das zu erarbeitende Mobilitätskonzept wird davon ausgegangen, dass ein weiteres Dienstfahrzeug ab Mitte 2023 (Ablauf Leasingvertrag) eingespart werden kann.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: x ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
3.500 |
7.000 |
7.000 |
7.000ff |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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