Beschlussvorlage - BV/2022/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der

Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing für den Zeitraum vom 1.4.2022 bis 31.12.2026.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit einem vielseitigen kulturellen, sportlichen und

touristischen Angebot bekannt und beliebt sein bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich zur gemeinsamen Aufgabe, in enger Abstimmung das Stadtmarketing, in den vereinbarten Bereichen, weiter auszubauen. Mit der Vereinbarung werden die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Beteiligten definiert.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing muss aufgrund des Wegfalls des Ochsenmarktes und neuen Aufgabenfeldern beim Verein aktualisiert werden.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Stadt und der Verein haben einvernehmlich eine neue, schlankere und übersichtlichere Struktur der Leistungsvereinbarung erarbeitet, die die Grundsätze der Zusammenarbeit aber nicht in wesentlichen Teilen berühren. Hierbei wurde sich vielmehr auf die relevanten Themen der Zusammenarbeit beschränkt. Die Änderungen sind in der Anlage 1 gekennzeichnet, und in der Anlage 2 ist die überarbeitete Vereinbarung unter Berücksichtigung der Änderungen aufgeführt.

 

 Wesentliche Änderung in der neuen Leistungsvereinbarung sind:

 

  • Der Wegfall des Ochsenmarktes.
  • Eine Passage zum Vorgehen für den Fall, dass Vertragsinhalte vom Verein nicht erfüllt werden können.
  • Neue Strukturierung, Ergänzung und Zusammenfassung der Aufgaben des Vereins.
  • Streichung einiger selbstverständlicher und nicht mehr relevanter Themen in der Zusammenarbeit, wie z.B. die Nutzung der Geschäftsräume.

 

Auch trotz des Wegfalls des Ochsenmarktes empfiehlt die Verwaltung den jährlichen Zuschuss in Höhe von 95.000€ beizubehalten. Wedel Marketing unterliegt nun der Umsatzsteuerpflicht, sodass der Zuschuss nicht mehr in vollem Umfang für die vereinbarten Leistungen zur Verfügung steht. Zudem ist das wichtige Thema „Lokale Wirtschaft“ neu hinzugekommen, welches zu erheblichen Teilen durch Mitglieder mitfinanziert wird. Die Stadt wird den Verein mit den bisherigen Ochsenmarkt-Mitteln somit bei der Steuerthematik und dem Thema lokale Wirtschaft unterstützen.

 

Es wird, wie in der vorherigen Vereinbarung, eine Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Die Laufzeit ist, aufgrund der jährlichen Kündigungsfrist, unkritisch zu bewerten.

 

Die Verwaltung befürwortet die weitere Zusammenarbeit mit dem Verein.

 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Alternative wäre es keine Leistungsvereinbarung abzuschließen und damit müsste der Verein seine Arbeit einstellen. Wenn der Verein die bisherigen Leistungen nicht mehr ausführen würde, müsste die Stadt bereits begonnene Aufgaben selbst übernehmen und Kosten die bereits entstanden sind, müssten ohnehin getragen werden. Wenn die Projekte auch nicht in Gänze gefährdet wären, so könnten diese mit Sicherheit nicht im bisherigen Umfang weiter betrieben werden, denn hierfür reichen die personellen Ressourcen in der Verwaltung nicht aus.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

 95.000

 95.000

 95.000

 95.000

 95.000

 95.000

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2022 alt

2022 neu

2023

2024

2025

2026 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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