Beschlussvorlage - BV/2022/023
Grunddaten
- Betreff:
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Kompensation der gekürzten Kreditermächtigung 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die folgenden im Haushaltsplan 2022 verfügbaren Ermächtigungen nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Investitionsmaßnahmen in Teilen zu sperren.
Die Mittel werden ggf. in die Finanzplanung 2023 ff. neu eingeworben.
Investitionsmaßnahme gesperrter Betrag
111022101 Grunderwerb 200.000 €
217001715 Modernisierung Steinberghalle 500.000 €
315401705 Wohnunterkunft Steinberg 250.000 €
315401707 Ersatzbau Unterkunft Schulauer Str. 100.000 €
365001701 Investitionen Kitas – Investitionsfond 600.300 €
541001747 Ausbau Breiter Weg 250.000 €
1.900.300 €
Verpflichtungsermächtigungen
217001714 Erneuerung Unterstufentrakt JRG 877.000 €
Darstellung des Sachverhalts
Für den Haushalt 2022 wurde am 21.02.2022 die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt. Sowohl die Kredite als auch die Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in voller Höhe genehmigt. So wurde der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung um 1.900.300 € auf 13.000.000 €, sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um 877.000 € auf ebenfalls
13.000.000 € gekürzt.
Um diese verminderten Ermächtigungen auszugleichen, müssen im selben Umfang Investitions-maßnahmen gestrichen, gekürzt oder verschoben werden.
Verwaltungsintern wurden folgende Kürzungspotentiale ausgemacht:
Investitionsmaßnahme gesperrter Betrag
111022101 Grunderwerb 200.000 €
217001715 Modernisierung Steinberghalle 500.000 €
315401705 Wohnunterkunft Steinberg 250.000 €
315401707 Ersatzbau Unterkunft Schulauer Str. 100.000 €
365001701 Investitionen Kitas – Investitionsfond 600.300 €
541001747 Ausbau Breiter Weg 250.000 €
1.900.300 €
Verpflichtungsermächtigungen
217001714 Erneuerung Unterstufentrakt JRG 877.000 €
Der vorgeschlagene Betrag beim Grunderwerb umfasst die eingeplanten Mittel für pauschale Grundstücksbevorratung. Diese werden aufgrund der aktuellen Immobiliensituation regelmäßig nicht in Anspruch genommen. Die übrigen Mittel sind für konkrete Grundstückskäufe vorgesehen.
Die Mittel aus dem Investitionsfond für Kita-Träger stammen aus dem in 2022 zusätzlich pauschal eingeworbenen Betrag für noch nicht verbrauchte Mittel aus Vorjahren. Unabhängig davon stehen für Investitionszuschüsse an Kita-Träger in 2022 weitere 3.364.800 € (einschließlich der 2 Mio € für die katholische Kirche) zur Verfügung.
Bei den vorgeschlagenen Baumaßnahen wurden die derzeitigen Planungs- und Ausführungsstände herangezogen, so dass dort die genannten Beträge gesperrt werden können.
Die genannten Ansätze werden technisch mit einer Sperre versehen, um sicher zu gehen, dass die Mittel nicht in Anspruch genommen werden.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Sperren bei den oben genannten Maßnahmen sind in Abstimmung zwischen dem Leitungsteam und den jeweiligen Fachdiensten als möglich erachtet worden. Nach heutiger Prognose wird davon ausgegangen, dass die gesperrten Mittel 2022 nicht klassenwirksam werden. Negative Auswirkungen sind aktuell nicht zu befürchten.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternative Maßnahmen, die gesperrt werden können, werden verwaltungsseitig nicht gesehen.
Der Verzicht auf eine komplette Investitionsmaßnahme, als Alternative zu den punktuellen Sperren bei verschiedenen Maßnahmen, kommt zum einen wegen der Größenordnung der Kürzung (1.900.300 €) und zum anderen wegen der, vielfach durch vergebene Aufträge und angeordnete Beträge, bereits gebundene Mittel nicht mehr in Betracht.
Als Alternative zu der Sperre der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme „Erneuerung Unterstufentrakt JRG“, könnte diese bei der Maßnahme „Ausbau Breiter Weg“ erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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360,2 kB
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