Beschlussvorlage - BV/2022/022
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Interner Dienstbetrieb
- Beteiligt:
- Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 3-103
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt die Änderung der Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Wedel für Wahlen innerhalb von Sitzungen in Fällen höherer Gewalt (§ 3a der Hauptsatzung) gemäß der Formulierung in der Anlage.
- Der Rat beschließt die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse auf ____ festzusetzen.
- Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel.
Darstellung des Sachverhalts
Artikel 1 Nr. 1
Änderung § 3a Abs. 4
Aufgrund des Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und des Kommunalabgabengesetzes vom 25.05.2021 erfolgte eine Änderung des § 35 a der Gemeindeordnung.
Nach der alten Fassung des § 35 a GO waren in Sitzungen per Videokonferenz im Falle höherer Gewalt keine Wahlen möglich. Mit der im Mai erfolgten Änderung sind Wahlen nun auch in solchen Sitzungen möglich. Im Falle eines Widerspruches nach § 40 Abs. 2 GO ist eine Wahl durch geheime briefliche Abstimmung erforderlich. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
In Art. 4 des o.g. Gesetzes ist geregelt, dass Kommunen, die in ihrer Hauptsatzung eine Regelung zu dem § 35 a Abs. 3 der Gemeindeordnung (alte Fassung) getroffen haben, ihre Hauptsatzung bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten anpassen müssen.
Der Rat der Stadt Wedel hat am 01.04.2021 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen und eine Regelung zu § 35 a GO getroffen. Diese Regelung sieht vor, dass in Sitzungen nach § 35 a GO keine Wahlen möglich sind.
Diese Regelung entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Gemeindeordnung und ist daher binnen Jahresfrist seit der Änderung der Gemeindeordnung anzupassen.
Artikel 1 Nr. 2
Änderung § 8 Abs. 2
Aufgrund des kürzlich erfolgten Austrittes eines Ratsmitgliedes aus der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen entspricht die Ausschussbesetzung nicht mehr dem politischen Kräfteverhältnis in der Gemeindevertretung.
Aus den Reihen der Fraktionen wurde der Wunsch geäußert, innerhalb der Wahlperiode neu über die Besetzung der Ausschüsse und in diesem Zuge auch über die Mitgliederanzahl der Ausschüsse zu beraten.
Die Anzahl der Ausschussmitglieder ist in der Hauptsatzung der Stadt Wedel bestimmt. Bei einer Veränderung der Mitgliederzahl ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Da sich das Kräfteverhältnis des Rates nicht zu 100 % auf die Ausschüsse übertragen lässt, kommen unterschiedliche Ausschussgrößen in Frage. In der Sitzung des Ältestenrates vom 21.02.2022 sowie 01.03.2022 fanden hierzu Beratungen der Fraktionsvorsitzenden statt. Ein Antrag zur Änderung der Ausschussgröße wurde angekündigt.
Der Satz 2 der ursprünglichen Fassung wird gestrichen, da es keine gesetzliche Pflicht mehr dafür gibt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Änderung in Artikel 1 Nr. 1 der 2. Nachtragssatzung ist aufgrund der Rechtsänderung der Gemeindeordnung zwingend erforderlich.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage wurde ein Antrag einer Fraktion zur Veränderung der Ausschussgröße bereits angekündigt. Daher erfolgt in Vorbereitung auf die Beschlussfassung die Änderung des § 8 Abs. 2 Hauptsatzung durch den Artikel 1 Nr. 2 der 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung. Die jeweilige Ausschussgröße wird nach Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses in die Vorlage der 2. Nachtragssatzung eingefügt.
Der Satz 2 der ursprünglichen Fassung wird gestrichen, da es keine gesetzliche Pflicht mehr dafür gibt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Eine Anpassung des § 3 a Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Wedel ist aufgrund der Rechtsänderung der Gemeindeordnung zwingend erforderlich. Wird der Beschluss nicht gefasst, ist die Regelung in der Hauptsatzung nicht rechtskonform.
Eine Veränderung der Ausschussgröße in § 8 Abs. 2 S. 1 kann alternativ nicht beschlossen werden. Die Ausschüsse würden in der aktuellen Größe weiterhin bestehen bleiben.
Artikel 1 Nr. 2 der 2. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung ist dann zur Ausfertigung zu streichen.
Die Möglichkeit zur Neubesetzung der Ausschüsse ist hiervon unberührt.
Finanz. Auswirkung
Sollte die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse reduziert werden, können Sitzungsgelder und weitere Aufwände eingespart werden.
Die genaue Summe lässt sich jedoch derzeit nicht genau beziffern und hängt von vielen Faktoren ab.
Sollte die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse sich vergrößern, könnten weitere Kosten z. B. in Form von Sitzungsgeldern sowie für die Bereitstellung von technischem Equipment zur Teilhabe an der digitalen Gremienarbeit entstehen.
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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257,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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113,9 kB
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