Beschlussvorlage - BV/2022/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungsvereinbarung Stadt Wedel - Verein Wedel Marketing
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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31.03.2022
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit einem vielseitigen kulturellen, sportlichen und
touristischen Angebot bekannt und beliebt sein bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich zur gemeinsamen Aufgabe, in enger Abstimmung das Stadtmarketing, in den vereinbarten Bereichen, weiter auszubauen. Mit der Vereinbarung werden die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Beteiligten definiert.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Stadt und der Verein haben einvernehmlich eine neue, schlankere und übersichtlichere Struktur der Leistungsvereinbarung erarbeitet, die die Grundsätze der Zusammenarbeit aber nicht in wesentlichen Teilen berühren. Hierbei wurde sich vielmehr auf die relevanten Themen der Zusammenarbeit beschränkt. Die Änderungen sind in der Anlage 1 gekennzeichnet, und in der Anlage 2 ist die überarbeitete Vereinbarung unter Berücksichtigung der Änderungen aufgeführt.
Wesentliche Änderung in der neuen Leistungsvereinbarung sind:
- Der Wegfall des Ochsenmarktes.
- Eine Passage zum Vorgehen für den Fall, dass Vertragsinhalte vom Verein nicht erfüllt werden können.
- Neue Strukturierung, Ergänzung und Zusammenfassung der Aufgaben des Vereins.
- Streichung einiger selbstverständlicher und nicht mehr relevanter Themen in der Zusammenarbeit, wie z.B. die Nutzung der Geschäftsräume.
Auch trotz des Wegfalls des Ochsenmarktes empfiehlt die Verwaltung den jährlichen Zuschuss in Höhe von 95.000€ beizubehalten. Wedel Marketing unterliegt nun der Umsatzsteuerpflicht, sodass der Zuschuss nicht mehr in vollem Umfang für die vereinbarten Leistungen zur Verfügung steht. Zudem ist das wichtige Thema „Lokale Wirtschaft“ neu hinzugekommen, welches zu erheblichen Teilen durch Mitglieder mitfinanziert wird. Die Stadt wird den Verein mit den bisherigen Ochsenmarkt-Mitteln somit bei der Steuerthematik und dem Thema lokale Wirtschaft unterstützen.
Es wird, wie in der vorherigen Vereinbarung, eine Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Die Laufzeit ist, aufgrund der jährlichen Kündigungsfrist, unkritisch zu bewerten.
Die Verwaltung befürwortet die weitere Zusammenarbeit mit dem Verein.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Alternative wäre es keine Leistungsvereinbarung abzuschließen und damit müsste der Verein seine Arbeit einstellen. Wenn der Verein die bisherigen Leistungen nicht mehr ausführen würde, müsste die Stadt bereits begonnene Aufgaben selbst übernehmen und Kosten die bereits entstanden sind, müssten ohnehin getragen werden. Wenn die Projekte auch nicht in Gänze gefährdet wären, so könnten diese mit Sicherheit nicht im bisherigen Umfang weiter betrieben werden, denn hierfür reichen die personellen Ressourcen in der Verwaltung nicht aus.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
95.000 |
95.000 |
95.000 |
95.000 |
95.000 |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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