Beschlussvorlage - BV/2022/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulkinderbetreuung in Wedel
Erweiterung des Angebotes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-402
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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16.03.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.03.2022
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1. Das Angebot der Schulkinderbetreuung wird zum 01.08.2022 um vier weitere Betreuungsgruppen für Schülerinnen und Schüler der Altstadtschule und der Moorwegschule erweitert. Hierzu wird der Stellenplan zum Produkt Schulkinderbetreuung (3650-02000) um 19,5 Stunden Teamleitung (S12), 107 Stunden Gruppenleitung (S8a), 118 Stunden Assistenz (S3) und 19,5 Std. zentrale Verwaltung EG 8 erweitert.
2. Für Umbaukosten, Mobiliar, Küche und Personal- und Sachaufwand werden im Haushalt 2022 455.000,- € außerplanmäßig bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Entgeltordnung für die Schulkinderbetreuung zu erarbeiten mit dem Ziel, den Kostendeckungsgrad der Einrichtung deutlich zu erhöhen.
Ziele
Begründung für Beschlussvorschlag:
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
1. Ziele
1.1 Strategischer Beitrag des Beschlusses
Die Erweiterung des Gruppenangebotes erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und
gewährleistet eine qualitativ gute Betreuung der Schulkinder. Sie verfolgt das Oberziel der Vorhaltung
eines nachfragegerechten, bezahlbaren und verlässlichen Betreuungsangebotes für Kinder.
1.2 Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Die Maßnahme ist die Schaffung von Plätzen, die Kennzahl ist, dass diese Plätze auch tatsächlich
belegt sind.
Darstellung des Sachverhalts
Die Schulkinderbetreuung ist seit der Gründung durch eine Elterninitiative 1980 kontinuierlich
ausgebaut und konzeptionell weiter entwickelt worden. Dabei wurden nicht nur die Bedürfnisse der
Kinder und Eltern berücksichtigt, sondern auch der Bedarf und die Rahmenbedingungen der jeweiligen Grundschulen. Die heute bestehende Schulkinderbetreuung ermöglicht nicht nur
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit die Teilhabe am Erwerbsleben, sondern bringt
gleichzeitig ihre pädagogischen Kompetenzen ein, um problematische Lebensbedingungen für
Kinder zu entlasten und zu verbessern und den Erziehungsauftrag der Eltern zu unterstützen.
Der Rat hat sukzessive in den vergangenen Jahren eine nachfragegerechte Ausweitung beschlossen.
Insbesondere der Standort Förderzentrum wurde ausgebaut und mit neuen Gruppen versehen, zuletzt 2017 und 2019.
Die Nachfrage nach Betreuung steigt weiter an. Das liegt an einer steigenden Schülerzahl zum neuen Schuljahr (ca. 80 SuS zusätzlich) und offensichtlich an einem Mehrbedarf an Betreuung aus dem Bestand heraus.
Für die Altstadt- und die Moorwegschule gibt es zusätzlichen angemeldeten Betreuungsbedarf für ca. 80 Kinder zum neuen Schuljahr. Es ist sicher, dass mindestens vier weitere Gruppen eingerichtet werden müssten, eventuell sogar mehr, falls bis zum Sommer weitere Anmeldungen kämen, die Berücksichtigung finden sollen. Als Betreuungszeit wird ein Angebot 2 x bis 16.00 Uhr und 2 x bis 15.00 Uhr angenommen.
Am Förderzentrum, wo ATS- und MWS-Kinder betreut werden, steht eventuell noch ein Raum zur Verfügung, der für eine weitere Gruppe nach Sanierung genutzt werden könnte. Das reicht nicht. Es ist deshalb beabsichtigt, das ehemalige TSV-Heim an der Bekstraße kurzfristig zu ertüchtigen, damit dort vier Gruppen eingerichtet werden können. Ziel ist, dann keine Altstadtschulkinder mehr am Förderzentrum zu betreuen.
Um die vier neuen Gruppen betreiben zu können, werden Teamleitung, Gruppenleitungen (S8a) und Assistenzen (S3) benötigt. Die Gesamtstundenzahlen ergeben sich aus den Betreuungszeiten, den Verfügungszeiten, einem Anteil für Ausfälle anhand des Krankenstandes der vergangenen Jahre und der Anpassung der Freistellung für die Teamleitungen. Die Teamleitung an der ATS wäre mit 30 Wo.std. zu bemessen, so dass Teamleitung und Schulsozialarbeit personell getrennt wären. Mittlerweile ist der Verwaltungsaufwand aus den erfolgten Angebotsausweitungen verwaltungsseitig nicht mehr kompensierbar. Es werden voraussichtlich noch zusätzliche Anforderungen (z.B. flexiblere Angebote) hinzukommen im politischen Diskussions- bzw. Entscheidungsprozess, so dass eine zusätzliche 0,5-Stelle für Verwaltung erforderlich ist.
Insgesamt werden zur Zeit ca. 365 Kinder an ATS und MWS in der SKB betreut, das sind ca. 50 % der Schülerinnen und Schüler dort. An der ASS werden in der Modulgruppe ca. 65 Kinder zusätzlich bzw. im Anschluss an die Gebundene Ganztagsschule betreut.
Der Versorgungsgrad für alle drei Grundschulen zusammen beträgt ca. 66 % (ASS=100%). Im Schuljahr 2022/23 würde dieser Versorgungsgrad auf ca. 72 % steigen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Politischer Wille ist bisher, dass jedem Grundschulkind bzw. den Eltern ein bedarfsgerechter Platz
angeboten wird. Wenn dies weiter in dem bisherigen Umfang geschehen soll, sind zusätzliche Gruppen unumgänglich.
Ab dem Sommer 2026 wird es sukzessive nach Jahrgängen aufsteigend einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich geben. Die Stadt Wedel gewährleistet diesen kommenden Anspruch bereits seit Jahren. Insofern ist es konsequent und naheliegend, diesen Weg weiter zu
beschreiten.
Die näheren Bedingungen der Rechtsanspruchserfüllung sind landesseitig in der Erarbeitung.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Schulkinderbetreuung ist (noch) eine freiwillige Leistung der Stadt. Es könnte daher auch auf eine Ausweitung verzichtet werden. Dann müssten Zugangsbeschränkungen erfolgen bzw. wäre ein
Nachrücken über die Warteliste möglich.
Die Erhöhung der Elternentgelte zur Kompensation entstehender Kosten wird als Teil der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zur Zeit in einer Arbeitsgruppe zur Qualität der Schulkinderbetreuung insgesamt mit der Politik diskutiert. Ergebnis dieser Beratungen der nächsten Zeit sollte sein, den Kostendeckungsgrad deutlich zu erhöhen. Die Kompensation
des Mehraufwandes 2022 muss daher im Rahmen der Bewirtschaftung des Gesamthaushaltes erfolgen.
Finanzen:
Personal: 19,5 Wochenstunden TVöD S12 = 37.000 €
107 Wochenstunden TVöD S8a = 150.000 €
118 Wochenstunden TVöD S3 = 145.000 €
19,5 Wochenstunden EG 8 = 30.000 €
Sachaufwand 2.000 €/ Gruppe = 8.000 €
Nebenkosten (Telefon etc.) 1.000 €
Gesamtaufwand: 371.000 € (für 2022 = 155.000 €)
Elternbeiträge: 120.000 € (für 2022 = 50.000 €)
Landeszuschuss: 6.000 € (für 2022 = 2.500 €)
Jährliches Defizit: 245.000 € (für 2022 = 102.000 €)
Kosten für Umbau/ Sanierung/ Küche/ Mobiliar in FöZ und Bekstraße 2022: 300.000 €
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Die Kompensation muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Gesamthaushaltes bzw. über einen Nachtragshaushalt erfolgen.
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
52500 |
126000 |
126000 |
126000 |
126000 |
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Aufwendungen* |
155000 |
371000 |
371000 |
371000 |
371000 |
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Saldo (E-A) |
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./.102500 |
./.245000 |
./.245000 |
./.245000 |
./.245000 |
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Investition |
2022 alt |
2022 neu |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
300000 |
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Saldo (E-A) |
./.300000 |
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